Beratungslücken: Der Gesetzgeber plant einen Provisionsdeckel bei Versicherungen. Das würde die Beratung von Kunden massiv beeinträchtigen, warnt VKB-Vorstand Ralph Seitz.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist seit Jahren auf dem Vormarsch. Mit dem jüngsten Ausbruch in Belgien ist sie der deutschen Grenze so nah wie nie zuvor gekommen. Damit ist der Weg in die dichte deutsche Schwarzwildpopulation und in die Hausschweinebestände hierzulande nicht mehr weit.
Für die landwirtschaftliche Tierproduktion stellen solche Tierseuchen und übertragbare Krankheiten ein zentrales und existenzgefährdendes Risiko dar. Die ursprünglich in Afrika verbreitete hochansteckende ASP ist zwar für Menschen harmlos, für Schweine endet sie jedoch meist tödlich.
Großer wirtschaftlicher Schaden
Die Seuche ist schwer aufzuhalten, weil der ASP-Erreger in der Wildschweinpopulation vieler osteuropäischer Staaten – von Estland über Russland und Polen bis nach Rumänien – weit verbreitet ist. Und da Tiere keine Rücksicht auf Ländergrenzen nehmen, ist es absehbar, dass die Seuche auch Deutschland erreicht. Der Bauernverband geht in diesem Fall von einem finanziellen Schaden von mindestens 2 Milliarden Euro aus. Werden nachgelagerte Bereiche wie Lebensmittelindustrie und Handel sowie die Seuchenbekämpfung mitgerechnet, liegt der potenzielle volkswirtschaftliche Schaden weitaus höher.
Um einem Seuchenbefall vorzubeugen, sollten Schweinehalter die empfohlenen Hygiene- und Vorsorgemaßnahmen befolgen. Denn für eine Ansteckung muss es nicht zu einem direkten Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen kommen. Der größte Risikofaktor ist der Mensch. Illegal importiertes Fleisch, ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot, mit dem Krankheitserreger belastete Kleidung, Futtermittel oder Transportfahrzeuge reichen aus, um das Virus über große Entfernungen zu verbreiten und heimische Tierbestände zu infizieren. Einen Impfstoff gibt es bislang nicht.
Kreditrisiko für Banken
Nicht umsonst sind Landwirte, Veterinäre und Politiker alarmiert. Auch Banken und insbesondere Genossenschaftsbanken sind potenziell betroffen. Denn sie haben fast 50 Prozent aller Darlehen in ihren Büchern, die Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur bei deutschen Kreditinstituten aufgenommen haben.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur ASP
Bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) müssen Landwirte sowie Mitarbeiter von Agrarbetrieben und ländlichen Genossenschaften viele Auflagen und Vorsichtsmaßnahmen beachten. Wie verhalten sie sich richtig, um die Seuche nicht zu verschleppen? Geht von Futtermitteln und Getreide eine Gefahr aus? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) in einem Frage-Antwort-Katalog (FAQ).
In Bayern liegt die Quote sogar noch höher. Zur Sicherung ihres finanziellen Engagements in Höhe von bundesweit rund 24 Milliarden Euro haben die Volksbanken und Raiffeisenbanken natürlich ein Interesse daran, dass die Liquidität der betroffenen Tierhalter gewährleistet bleibt.
Wird bei einem Wildschwein die ASP festgestellt, müssen nahegelegene Schweinehaltungen bestimmte Auflagen beachten, beispielsweise für den Transport von lebenden Schweinen, Schweinefleisch und dessen Erzeugnissen. Schwerwiegender ist ein Ausbruch in einem Nutztierbestand. Kommt es hier zu einem Befall, kann die Seuche nur durch die Tötung der infizierten und ansteckungsverdächtigen Tiere effizient bekämpft werden. Der Schaden für den Tierhalter ist immens, auch weil die betroffenen Betriebe dann für einen längeren Zeitraum gesperrt und großflächige Sperr- und Beobachtungsgebiete eingerichtet werden. Die Schweineproduktion kommt damit zum Stocken oder gänzlich zum Erliegen.
Ertragsschadenversicherung sichert Liquidität
Selbst ein perfektes Gesundheitsmanagement gibt dem Landwirt keinen 100-prozentigen Schutz. Kommt es trotzdem zu einem Seuchenbefall, ist der Schutz der gesetzlich vorgeschriebenen Tierseuchenkassen darauf beschränkt, den „gemeinen Wert“ der Tiere bei amtlich angeordneter Tötung zu entschädigen. Sie erstatten jedoch nicht den Unterbrechungsschaden bei Betriebssperren oder den Aufwand für den Wiederaufbau eines geräumten Tierbestands. Auch bei Unfällen der Tiere oder bei Diebstahl leisten die Tierseuchenkassen keine Entschädigung.
Zusätzliche Vorsorge bietet eine Ertragsschadenversicherung. Aber längst nicht alle Landwirte sind entsprechend abgesichert. Nur knapp über die Hälfte aller tierhaltenden Betriebe in Deutschland hat eine solche Versicherung. Hier können die Banken eine wichtige Rolle spielen und ihre landwirtschaftlichen Kunden auf die Notwendigkeit einer Ertragsschadenversicherung hinweisen. Diese kommt im Seuchenfall über die Leistungen der gesetzlichen Tierseuchenkasse hinaus umfassend für Ertragseinbußen auf. Die Ertragsschadenversicherung der R+V Versicherung zum Beispiel sichert schweinehaltende Betriebe trotz der aktuell wachsenden Bedrohung auch weiterhin gegen die finanziellen Risiken eines Seuchenausbruchs ab. Die R+V leistet nicht nur im Falle eines Totalverlusts, sondern auch, wenn die eigenen Tiere gar nicht befallen sind, der Hof jedoch im Sperrgebiet liegt und dort von amtlichen Anordnungen betroffen ist. Mit der Ertragsschadenversicherung bietet der Konzern betroffenen Landwirten finanziellen Schutz vor den Folgen der ASP und sichert damit ihre Liquidität – und reduziert gleichzeitig das Kreditrisiko betroffener Volksbanken und Raiffeisenbanken.
Dr. Matthias Baum ist Leiter des KompetenzCenters AgrarPartner der R+V Versicherung.