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LfA-Kredite und Bürgschaften über Hausbanken

Über die LfA Förderbank Bayern hat der Freistaat eine Rückbürgschaft von 2 Milliarden Euro bereitgestellt, mit der Kredite an betroffene Unternehmen abgesichert werden können. Die Ausfallbürgschaften werden auf bis zu 90 Prozent erhöht. Zudem wird die Haftungsfreistellung im Universalkredit bis 4 Millionen Euro auch für größere Mittelständler geöffnet. Daneben unterstützt die LfA Unternehmen mit Förderkrediten. Die Unterstützungsangebote fokussieren sich auf den Universalkredit und den Akutkredit. Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Für größere Engagements, die nicht von der LfA bereitgestellt werden können, wird die LfA eine Liste mit Ansprechpartnern bei der KfW zur Verfügung stellen.

Aktuelle Informationen

Die Informationen in diesem Beitrag sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Anfang April 2020 aktuell. Auf der Webseite des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB) finden Mitgliedsunternehmen stets die neuesten Informationen ausführlich aufbereitet.

Der Weg zu den Finanzierungshilfen der LfA führt über die Hausbanken – diese beraten die Unternehmen und beantragen die finanziellen Hilfen bei der LfA. Voraussetzung für die Unterstützung ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbanken, die LfA-Förderangebote in die Gesamtfinanzierung einzubinden. Um eine rasche Bearbeitung zu ermöglichen, kündigte das Wirtschaftsministerium an, die Förderverfahren erheblich zu beschleunigen. Insbesondere für Haftungsfreistellungen und Bürgschaften bis 500.000 Euro gilt zudem ein vereinfachtes Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren. Die Corona- Programmdarlehen der LfA stehen seit Dienstag, den 17. März 2020, zur Verfügung. Um die Versorgung von Unternehmen mit Liquidität weiterhin gewährleisten zu können, hat die bayerische Regierung am 24. März 2020 beschlossen, den Bürgschaftsrahmen des Freistaates von 4 Milliarden Euro auf 40 Milliarden Euro zu erhöhen. Somit kann der Schutzschirm der LfA bei Bedarf erneut erhöht werden.

Weiterführende Informationen zu Förderkrediten und Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern gibt es auf deren Webseite.

KfW-Kredite und Bürgschaften über Hausbanken

Über ihre Hausbanken erhalten Unternehmen den Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW Bankengruppe. Im Zuge der Corona-Krise hat die KfW ihre bestehenden Programme für Liquiditätshilfen erheblich ausgeweitet, um den deutschen Unternehmen den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern. Hierzu zählen der KfW-Unternehmerkredit für Bestandsunternehmen sowie der ERP-Gründerkredit-Universell für junge Unternehmen. Das Geld für letzteren Kredit stammt aus dem vom Bund verwalteten Sondervermögen des Europäischen Wiederaufbauprogramms (ERP), aus dessen Töpfen hauptsächlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Gründer gefördert werden. Bei diesen Krediten wird der Vergabeprozess ebenfalls erleichtert. Das Volumen ist laut Aussage von Bundesfinanzminister Olaf Scholz nicht begrenzt.

Die KfW bietet bei Unternehmerkrediten und ERP-Gründerkrediten an KMU eine Risikoübernahme bis zu 90 Prozent sowie bei größeren Unternehmen eine Risikoübernahme bis zu 80 Prozent an. Je Unternehmensgruppe können bis zu 1 Milliarde Euro bei allen Programmen beantragt werden. Das soll den Finanzinstituten die Vergabe von Darlehen erleichtern. Zusätzlich werden Zinsverbesserungen gewährleistet zwischen 1 Prozent und 1,46 Prozent für KMU sowie zwischen 2 Prozent und 2,12 Prozent für größere Unternehmen.

Zur Vereinfachung des Antragsprozesses verzichtet die KfW auf eine eigene Risikoprüfung für Kredite bis 3 Millionen Euro. Kredite bis zu 10 Millionen Euro bedürfen nur einer vereinfachten Prüfung; einzureichende Nachweise werden möglichst einfach gehalten. Die Hilfen werden über die Hausbank beantragt. Das Geld soll schnellstmöglich ausgezahlt werden.

Neben der Ausweitung der bestehenden Förderkreditangebote stellt die KfW für KMU sowie große Unternehmen je ein Sonderprogramm zur Verfügung, das Direktbeteiligungen der KfW an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel vorsieht. Hierbei übernimmt die KfW bis zu 80 Prozent des Risikos, sofern die Risikoübernahme nicht 50 Prozent der Gesamtverschuldung übersteigt. Das erhöht die Chance der Unternehmen, eine individuell strukturierte und passgenaue Konsortialfinanzierung zu erhalten. Optional können alle am Konsortium teilnehmenden Banken von der KfW refinanziert werden. Das Sonderprogramm wird über die bayerischen Bürgschaftsbanken beantragt. Weitere ergänzende Maßnahmen für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige sind aktuell noch in Arbeit.

Um die KfW in die Lage zu versetzen, alle Programme auszuweiten, stellt die Bundesregierung einen Garantierahmen von rund 460 Milliarden Euro zur Verfügung, der um bis zu 93 Milliarden Euro erhöht werden kann.

Weiterführende Informationen zu Förderkrediten, Hilfspaketen und Bürgschaften der KfW gibt es auf der Webseite der Förderbank. Zudem hat das Bundeswirtschaftsministerium ein Faktenblatt zu den KfW-Sonderprogrammen veröffentlicht.

Soforthilfen der Staatsregierung für Unternehmen

Die bayerische Staatsregierung stellt für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern Soforthilfen zwischen 5.000 und 30.000 Euro zur Verfügung. Diese können bei den Bezirksregierungen sowie bei der Stadtverwaltung München beantragt werden. Die Höhe der Hilfsmittel hängt von der Höhe des Liquiditätsengpasses ab, der den Unternehmen durch die Corona-Pandemie entstanden ist. Die Soforthilfen der bayerischen Staatsregierung sind gestaffelt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige 9.000 Euro,
  • bis zu 10 Erwerbstätige 15.000 Euro,
  • bis zu 50 Erwerbstätige 30.000 Euro und
  • bis zu 250 Erwerbstätige 50.000 Euro.

Weiterführende Informationen zum Soforthilfeprogramm des Freistaats Bayern, das Antragsformular sowie die Adressen der Bezirksregierungen gibt es auf der Webseite des bayerischen Wirtschaftsministeriums. Diese Informationen werden auch auf den Webseiten der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw), der Industrie- und Handelskammern (IHK) und der Handwerkskammern (HWK) zur Verfügung gestellt.

Entlastung von Regionalbanken durch die Aufsicht

Um den Banken in der Corona-Krise mehr Spielraum bei der Finanzierung von Unternehmen zu gewähren, hat die Europäische Zentralbank (EZB) eine Reihe von Erleichterungen für die direkt beaufsichtigten Institute beschlossen. Diese wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auch für die sogenannten weniger bedeutenden Institute (LSI) übernommen, zu denen auch die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken gehören. So dürfen diese vorübergehend die Eigenmittelzielkennziffer (EMZK), den Kapitalerhaltungspuffer und die Liquiditätsdeckungsquote (LCR) unterschreiten. Um die Anforderungen an den Kapitalaufschlag aus dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) zu erfüllen, dürfen Banken künftig nicht nur hartes Kernkapital, sondern vorübergehend auch zusätzliches Kernkapital oder Ergänzungskapital verwenden.

Die deutschen Aufsichtsbehörden haben zudem beschlossen, den antizyklischen Kapitalpuffer auszusetzen. Das hatte die EZB den nationalen Aufsichtsbehörden empfohlen. Eigentlich sollte der antizyklische Kapitalpuffer in Deutschland ab 1. Juli 2020 mit Eigenmitteln in Höhe von 0,25 Prozent der risikogewichteten Aktiva (RWA) unterlegt werden. Dieser Wert wurde nun wieder auf 0,00 Prozent heruntergesetzt.

Allgemein will die Aufsicht bei der Überwachung der Banken die aktuelle Situation angemessen berücksichtigen. Das betrifft insbesondere die jüngst verschärften Anforderungen, wie mit notleidenden Krediten umzugehen ist. Gleiches gilt für bankseitige Zugeständnisse an Kreditnehmer wegen finanzieller Schwierigkeiten („Forbearance“). Darunter fallen zum Beispiel auch Stundungen von Darlehen.

Weiterführende Informationen zu aufsichtlichen und regulatorischen Maßnahmen in der Corona-Krise hat die BaFin auf einer Themenseite zusammengestellt. Der GVB hat dazu im Mitgliederbereich seiner Webseite ein Rundschreiben sowie eine Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen veröffentlicht.

Zusätzliche Liquiditätshilfen für Banken

Bei ihrer geldpolitischen Sitzung am 12. März 2020 hat die EZB weitere Maßnahmen beschlossen, um den Banken zusätzliche Liquidität zur Verfügung zu stellen. Vorübergehend können die Banken über längerfristige Refinanzierungsgeschäfte Geld zum durchschnittlichen Zinssatz der Einlagenfazilität (aktuell -0,5 Prozent) von der Zentralbank aufnehmen. Die EZB zahlt den Banken also 0,5 Prozent Zinsen, wenn sie sich Geld von ihr leihen. Des Weiteren hat die EZB im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise ein Notkaufprogramm für Anleihen in Höhe von 750 Milliarden Euro gestartet. Hierbei sollen insbesondere Wertpapiere der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft gekauft werden. Ziel ist es, weitere Verwerfungen an den Finanzmärkten und in der Wirtschaft zu vermeiden.

Das Ankaufprogramm wird erst beendet, wenn der EZB-Rat die Corona-Krise als bewältigt ansieht, aber nicht vor Jahresende. Sollte es nötig sein, ist die EZB auch dazu bereit, die Höhe des Notprogramms auszuweiten und den Katalog der infrage kommenden Wertpapiere anzupassen. Zudem werden die Bedingungen für die geplante dritte Runde der gezielten längerfristigen Refinanzierungs-geschäfte (GLRG-III) gelockert: Banken können künftig zum Zinssatz von -0,75 Prozent (aktueller Zinssatz der Einlagenfazilität plus 25 Basispunkte beziehungsweise 0,25 Prozent) Geld bei der EZB aufnehmen, wenn sie ihre Kreditvergabe in den kommenden Monaten konstant halten. Bei den vorhergehenden Programmen mussten die Institute noch zusagen, ihre Kreditvergabe auszuweiten. Darüber hinaus wird der Höchstbetrag erhöht, der von den Banken aufgenommen werden kann. Die dritte Runde der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte soll von Juni 2020 bis Juni 2021 laufen. Für die teilnehmenden Institute ist das Verfahren allerdings nach wie vor mit einem hohen operativen Aufwand verbunden.

Weiterführende Informationen zu den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften, den Teilnahmebedingungen und dem Vergabeverfahren gibt es auf der Webseite der Deutschen Bundesbank.


Daniel Fischer ist Senior Referent Wirtschaftspolitik beim Genossenschaftsverband Bayern.

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