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Was bietet der GVB seinen Mitgliedern an?

Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) führt Energieaudits nach den Anforderungen der Europäischen Norm DIN EN 16247-1 für Mitglieder und andere Unternehmen durch. Der Verband bietet diese Unterstützungsleistung sowohl kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auf freiwilliger Basis als auch großen Unternehmen (Nicht-KMU) an, die alle vier Jahre verpflichtend ein Energieaudit durchführen müssen.

Bei Bedarf erstellt der Verband ein Energie-Einsparkonzept und/oder ein Abwärme-Nutzungskonzept. Zusätzlich beantragt er nach Möglichkeit Investitionszuschüsse sowie bei KMU die Förderung der Beratungskosten im Rahmen des Programms „Energieberatung im Mittelstand“.

Für stromintensive Unternehmen führt der GVB interne Energieaudits durch und bereitet die Ergebnisse als Energiebeauftragter des Unternehmens für die sogenannten testierten Energieaudits vor, die nur von speziell zertifizierten Organisationen vorgenommen werden können. Ebenso werden die GVB-Mitglieder und andere Unternehmen beim Aufbau und dem Betrieb von Energie-Managementsystemen (EnMS) unterstützt.

Welche Rechtsgrundlagen gibt es für Energieaudits?

In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, die ein Energieaudit vorschreiben. Dazu gehören insbesondere folgende:

  • Seit dem 5. Dezember 2015 sind Unternehmen, die den Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen nicht entsprechen (Nicht-KMU), nach § 8 ff. des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) dazu verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Das trifft bis auf wenige Ausnahmen alle Unternehmen, die mindestens 250 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz über 50 Millionen Euro beziehungsweise eine Bilanzsumme über 43 Millionen Euro erzielen. Nachdem die erste Vierjahres-Frist 2019 abläuft, wird für viele Nicht-KMU im nächsten Jahr ein Energieaudit fällig.
  • Bei Unternehmen, die keinen Umsatz in der Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen, wie zum Beispiel Banken, ist als Umsatzgröße das operative Ergebnis ohne Wertminderungen und Verwaltungsaufwendungen einschließlich Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis und der sonstigen betrieblichen Erträge heranzuziehen.
  • Stromintensive Unternehmen müssen zur Begrenzung der EEG-Umlage nach § 63 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) für die sogenannte „besondere Ausgleichsregelung“ jährlich ein testiertes Energieaudit erstellen lassen. Ähnliche Regelungen gibt es nach Stromsteuergesetz (StromStG) und Energiesteuergesetz (EnergieStG) für den Spitzenausgleich im produzierenden Gewerbe.
  • Der Ablauf und die allgemeinen Anforderungen von Energieaudits sind in der Europäischen Norm DIN EN 16.247-1 geregelt. Darüber hinaus kann es für Unternehmen sinnvoll sein, ein Energie-Managementsystem (EnMS) aufzubauen. Die Anforderungen dazu sind in der internationalen Norm DIN EN ISO 50.001 festgelegt.

Wie läuft ein Energieaudit ab?

Der grobe Rahmen eines Energieaudits ergibt sich aus den Vorgaben der Europäischen Norm DIN EN 16247-1. Diese legt sieben Schritte für den Energieaudit-Prozess fest:

  1. In einem ersten Vorgespräch werden mit dem Unternehmen die Rahmenbedingungen, Ziele und Erwartungen des Audits abgestimmt.
  2. Bei der Auftaktbesprechung werden der Datenumfang erläutert, die praktische Durchführung abgestimmt und verantwortliche Personen benannt.
  3. Die Energieverbraucher, deren Merkmale und historische Daten werden erfasst.
  4. Bei den Ortsbegehungen wird der Energieeinsatz evaluiert und ermittelt, welche Daten zusätzlich benötigt werden. Gleichzeitig macht der Auditor erste Vorschläge, wie das System verbessert werden kann.
  5. In der Analyse werden die energiebezogene Leistung und der Energieverbrauch des Unternehmens festgestellt. Das Unternehmen erhält dazu eine detaillierte Aufstellung zum Energieverbrauch und zur Energieversorgung. Daraus werden Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz abgeleitet, die einzeln bewertet werden.
  6. Die einzelnen Schritte des Audits werden in einem Bericht zusammen mit wirtschaftlichen Vorschlägen zur Energieeffizienzverbesserung und Hinweisen auf Zuschüsse dokumentiert.
  7. Im Rahmen der Abschlussbesprechung werden die Audit-Ergebnisse dem Unternehmen präsentiert und der Bericht übergeben.

Diese Vorgaben sollen einen hohen Qualitätsstandard für alle Energieaudits gewährleisten. Innerhalb dieses festen Ablaufes werden die Inhalte individuell nach Bedarf des Unternehmens entwickelt und eng mit dem Auftraggeber abgestimmt. So lassen sich zum Beispiel Schwerpunkte bei der Analyse und der Entwicklung der Verbesserungsvorschläge setzen. Auch der zeitliche Rahmen kann ganz flexibel gestaltet werden, soweit die vorgeschriebenen Fristen eingehalten werden.

Unterstützung für Energiegenossenschaften

Neben der Erstellung von Energieaudits für alle Unternehmen bietet der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) auch spezielle Unterstützungsleistungen für die bayerischen Energiegenossenschaften an. Dazu zählen zum Beispiel Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsanalysen bei Investitionsvorhaben, aber auch die Beratung bei der Preisgestaltung solcher Projekte (zum Beispiel Preisgleitklauseln für Wärmelieferverträge). Zudem hat sich der GVB die Vernetzung seiner Mitglieder mit Experten und anderen (Energie-)Genossenschaften auf die Fahnen geschrieben. Ansprechpartner ist Daniel Caspari, (089) 2868-3577.

Wann ist ein Energieaudit sinnvoll?

Ein Energieaudit bietet allen Unternehmen handfeste Vorteile – es lohnt sich also auch für Firmen, die nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind. Unter anderem wird der gesamte Energieverbrauch an allen Betriebsstätten aufgeschlüsselt. So erhalten die Unternehmen einen guten Überblick, welche Anlagen besondere Energiefresser sind. Die Identifikation dieser Verbraucher ist der erste Schritt, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Dafür werden im Audit-Bericht umsetzbare Vorschläge aufgeführt, die Kosten und Nutzen abwägen. Sie enthalten Angaben zur Wirtschaftlichkeit und helfen so, die Effizienz mit wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen zu verbessern. Die Unternehmen können zum Beispiel Vorhaben mit der größten Energieeinsparung, der schnellsten Amortisation oder dem größten Kapitalwert gegeneinander abwägen.

Die Erkenntnisse und Berechnungen aus dem Energieaudit können außerdem für ein Energie-Einsparkonzept und/oder ein Abwärme-Nutzungskonzept genutzt werden. Damit lassen sich dann Investitionszuschüsse beantragen. Das gilt zum Beispiel für Kälte- und Klimaanlagen, Heizungspumpen, den hydraulischen Abgleich von Heizungen sowie für sogenannte hocheffiziente Querschnittstechnologien (elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, raumlufttechnische Anlagen, Druckluftsysteme, Anlagen zur Wärmerückgewinnung sowie für die Dämmung von industriellen Anlagen beziehungsweise Anlagenteilen mit Ausnahme von Heizungskesseln).

Was kostet ein Energieaudit?

Die Kosten eines Energieaudits hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel von der Größe des Unternehmens, der Anzahl der Standorte, aber auch von der vorhandenen Datenlage und den Zielen des Energieaudits. Daher kann die Summe stark variieren. Für Nicht-KMU liegen die Kosten nach Erfahrung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Schnitt im knapp fünfstelligen Bereich, für KMU deutlich darunter.

Zusätzlich werden bei KMU 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten durch das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ abgedeckt. Die Förderung beträgt maximal 6.000 Euro, soweit die jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro liegen, sonst maximal 1.200 Euro. Die Energieberatung ist nur zuwendungsfähig, wenn diese durch einen vom BAFA zugelassenen Energieberater erfolgt. Das ist beim GVB der Fall.
 

Daniel Caspari ist Energieberater beim Genossenschaftsverband Bayern. Er wurde vom BAFA als Energieauditor zugelassen. Außerdem ist er in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) eingetragen und als interner Energieauditor und Energiebeauftragter nach ISO 50001 zertifiziert. Kontakt: dcaspari(at)gv-bayern.de, (089) 2868-3577.

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