Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie unsere Seiten nutzen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen

    Anzeige

Anzeige

Joachim Wuermeling zur Entlastung kleinerer Institute

Wir sind im Bankenbereich […] schon ein gutes Stück vorangekommen mit der Überprüfung der Reformen. Wir haben bereits eine Baustelle gefunden, an der es sich zu arbeiten lohnt: Ich spreche von unseren Arbeiten zur Senkung der operativen Lasten kleinerer Institute. Wir haben nach eingehender Analyse festgestellt, dass die Basel III-Reformen und die anderen internationalen Standards mit ihrer Ausrichtung auf die internationalen Großbanken die kleineren und mittleren Institute teilweise überfordern.

Dazu meine ich: „Eine Entlastung kleinerer Banken von unnötiger Bürokratie ist überfällig. Da liegt Herr Wuermeling absolut richtig. Wichtig ist aber, dass wir bald Nägeln mit Köpfen machen. Die Debatte läuft schon einige Zeit und die Arbeiten auf der „Baustelle“ sollten sich nicht unnötig in die Länge ziehen. Zumal die Ansatzpunkte für eine verhältnismäßigere Bankenregulierung offensichtlich sind: Beispielsweise sollten verpflichtende Offenlegungsberichte für nicht-börsennotierte Banken wie die Volksbanken und Raiffeisenbanken komplett abgeschafft werden. Solche Veröffentlichungen bieten Mitgliedern und Kunden keinerlei Mehrwert. Ebenso wenig sachgerecht ist es, kleineren Banken dieselben kleinteiligen Meldeanforderungen vorzuschreiben wie international tätigen Großbanken. Das EU-Parlament hat dazu einen konstruktiven Vorschlag eingebracht: So soll die Europäische Bankenaufsichtsbehörde untersuchen, wie die Kosten kleinerer Institute durch einen geringeren Umfang der Meldepflichten und eine geringere Granularität der zu liefernden Daten um 20 Prozent gesenkt werden können. Die Ergebnisse dieser Studie sollten rasch auf den Tisch kommen.“
 

Joachim Wuermeling zur Überarbeitung der Eigenkapitalregulierung CRR/CRD

Im Rahmen der laufenden Überarbeitung der CRR/CRD wird auf europäischer Ebene verstärkt darauf geachtet, die Regelungen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit umzusetzen. [...] Wenn es nach der Bundesbank geht, könnte es auch noch Erleichterungen im Bereich der langfristigen Refinanzierungskennziffer und bei der Messung des Marktpreisrisikos geben.

Dazu meine ich: „Die Bundesbank verfolgt den richtigen Ansatz. Die langfristige Refinanzierungskennziffer zu berechnen, ist nach den derzeitigen Vorgaben extrem aufwändig. Eine vereinfachte Kennziffer mit geringeren Meldeanforderungen einzuführen, wäre deshalb für kleinere Banken ein weiterer Schritt hin zu einer verhältnismäßigeren Regulierung. Allerdings geht die derzeit im EU-Parlament diskutierte Lösung mit einer strengeren Kalibrierung einher. Ob damit tatsächlich eine Entlastung der Institute verbunden wäre, sollte vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens eingehend analysiert werden. Die Kennziffer ist erst dann richtig ausgestaltet, wenn sie für die kleineren Institute eine tatsächliche Wahloption darstellt. Nur dann wird die Intention der Gesetzgeber erreicht, risikoarme Banken zu entlasten.“
 

Joachim Wuermeling zu mehr Verhältnismäßigkeit in der Regulierung

Auch Schwellenwerte sind ein hilfreiches Instrument, um für mehr Verhältnismäßigkeit in der Regulierung zu sorgen. Hier ermöglichen wir Instituten, die zum Beispiel kaum Handelsaktivitäten haben, einen viel einfacheren Messansatz zu verwenden, als die komplizierten Varianten, die große Häuser anwenden müssen. Solche Schwellenwerte sind aus meiner Sicht sehr sinnvoll, denn sie treffen zumeist die große Mehrheit der Institute, aber nur einen kleinen Teil des gesamten Bilanzvolumens.

Dazu meine ich: „Schwellenwerte sind ein probates Mittel, um zu definieren, welche Banken von unverhältnismäßigen bürokratischen Anforderungen entlastet werden sollten. EU-Parlament und Ministerrat haben in ihren Gesetzesentwürfen hierfür eine Reihe an Kriterien vorgeschlagen. Insbesondere soll die Bilanzsumme einer „kleineren und nicht komplexen“ Bank unterhalb eines fixen Werts von 5 Mrd. Euro liegen. Der Ansatz ist im Prinzip richtig. Eine starre Bilanzsummen-Grenze weist aber eine entscheidende Schwäche auf: Wirtschaftswachstum und Inflation führen dazu, dass Banken mit ihren Kunden mitwachsen. Bei einem fixen Schwellenwert rutschen kleinere Banken also zwangsläufig in eine andere Regulierungsklasse, ohne dass sich an ihrem Risikoprofil oder ihrer Komplexität etwas maßgeblich ändert. Auch für die mittelständische Wirtschaft wäre es sachgerecht, den Bilanzsummen-Schwellenwert von 5 Mrd. Euro zu indexieren und laufend an die Wirtschaftsentwicklung anzupassen.“
 

Dr. Jürgen Gros ist Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB). Er twittert als @JGros_GVB und ist Mitglied des Netzwerks LinkedIn.

Artikel lesen
Positionen