Bankenpaket: Die EU hat sich auf eine Reform der Bankenregulierung verständigt. Was bringt das den bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken?
Die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) starten Anfang April zwei Stresstests für alle Banken, die unmittelbar der deutschen Bankenaufsicht unterliegen. Weil die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken aus europäischer Sicht zu diesen sogenannten „weniger bedeutenden Kreditinstituten“ (Less Significant Institutions; LSI) gehören, sind auch sie von diesen Umfragen betroffen. Dabei handelt es sich um den „LSI-Stresstest“ und die „Immobilien- und Kreditvergabestandardumfrage“ 2019. Die Umfragebögen samt Ausfüllhinweisen werden den Kreditinstituten voraussichtlich Anfang April per E-Mail durch die Aufsicht zugestellt. Was erwartet die bayerischen Genossenschaftsbanken?
1. Der LSI-Stresstest
Der LSI-Stresstest 2019 bildet im Wesentlichen die bekannte Struktur aus der früheren Niedrigzinsumfrage Teil A ab: Im Umfrageteil werden Ist- und Plandaten zur Gewinn- und Verlustrechnung beziehungsweise zu ausgewählten Größen (beispielsweise zu Eigenkapitalquoten) unter statischen und dynamischen Bilanzannahmen sowie unter dem Einfluss bestimmter Zinsentwicklungen abgefragt. Zusätzlich sind weitere qualitative Fragen zu beantworten.
Der zweite Teil des LSI-Stresstests erfordert erneut Angaben zu Zinsänderungs-, Kredit- und Marktrisiken, die in diesem Jahr erstmalig auf einen dreijährigen Horizont berechnet werden. Einerseits dienen diese Stresstests dazu, die Widerstandsfähigkeit deutscher Kreditinstitute zu überprüfen. Andererseits bilden die Ergebnisse die Grundlage für die Ermittlung der institutsindividuellen „Eigenmittelzielkennziffer“ (EMZK) im Rahmen des „aufsichtlichen Überprüfungs- und Beurteilungsprozesses“ (Supervisory Review and Evaluation Process; SREP).
Durch die neue Umfrage wird sich aller Voraussicht nach auch die Methodik zur Ableitung der Eigenmittelzielkennziffer ändern. Unabhängig davon erfordern die Angaben zur Ermittlung der EMZK eine hohe Datenqualität. Die Institute haben bis zum 31. Mai 2019 Zeit, diesen Umfrageteil zu bearbeiten. Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) schätzt den Arbeitsaufwand für jedes Institut im Durchschnitt auf rund sieben Personenarbeitstage.
Wie der GVB seine Mitglieder unterstützt
Der GVB erstellt zusammen mit dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), den anderen Regionalverbänden sowie der Fiducia-Tochter parcIT praxisnahe Umsetzungsleitfäden und Unterstützungstools zur betriebswirtschaftlich korrekten Befüllung der Meldebögen, die im BVR-Extranet zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen haben die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken bereits in einem Rundschreiben des GVB erhalten. Zusätzlich bietet die Akademie Bayerischer Genossenschaften (ABG) an vier Terminen im April ergänzende Webinare an. Ansprechpartner beim GVB für die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken sind Lennart Strobel, 089 / 2868-3866, sowie Robert Bruckmann, 089 / 2868-3868.
2. Die Umfrage zu Immobilien und Kreditvergabestandards
Zusätzlich zu dem geplanten LSI-Stresstest startet die Aufsicht eine weitere, jedoch separat laufende Abfrage (ehemals Niedrigzinsumfrage Teil B), die umfangreiche Informationen zu Immobilienfinanzierungen, Eigeninvestitionen im Immobilienbereich beziehungsweise zu Kreditvergabestandards beinhaltet. Da Institute ohne materielles Immobilienfinanzierungsgeschäft entlastet werden sollen, wird es nach aktuellem Stand für drei von vier Teilabschnitten der Umfrage eine sogenannte „Materialitätsschwelle“ geben, die Institute von dem entsprechenden Umfrageteil entbinden kann. Hierzu zählen die Meldebögen zu den Wohn- und Gewerbeimmobilienfinanzierungen sowie die der Kreditvergabestandards. Die Abfrage zu den Eigeninvestitionen im Bereich von Immobilienanlagen ist hingegen von jedem Institut zu befüllen.
Da die Materialitätsschwellen bei Redaktionsschluss noch nicht endgültig feststanden beziehungsweise die Aufsicht sich selbstverständlich Ausnahmen vorbehält, erfahren die Institute erst mit Beginn der Abfrage, welche Abschnitte von ihnen auszufüllen sind. Jedoch werden voraussichtlich die meisten der GVB-Mitglieder von den Teilabschnitten zu den Gewerbeimmobilienfinanzierungen beziehungsweise zu den Kreditvergabestandards befreit. Der GVB begrüßt diese Entwicklung hinsichtlich der Proportionalität ausdrücklich. Die Rückmeldefrist dieser Abfrage läuft bis zum 12. Juli 2019. Der Aufwand für die Kreditinstitute ist wegen des heterogenen Umfragevolumens nur schwer einzuschätzen. Bei vollständiger Abgabepflicht sollten die Banken jedoch mit einer ähnlichen Arbeitsbelastung wie beim LSI-Stresstest rechnen.
Einsatz für die Mitglieder
Der GVB wurde zusammen mit dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), den anderen Regionalverbänden sowie der genossenschaftlichen Rechenzentrale Fiducia & GAD frühzeitig in die Planung der Stresstests einbezogen. Seitdem stehen die Verbände laufend in Verbindung mit der Aufsicht. Der GVB hat bei dieser sogenannten Konsultation darauf hingewirkt, die Umfrage möglichst ressourcenschonend und praktikabel zu gestalten, ohne zusätzlichen unnötigen Aufwand zu generieren.
Lennart Strobel ist Referent für Banksteuerung in der Abteilung Grundsatz des Genossenschaftsverbands Bayern.