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Am 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ihre Vertreter für das Europäische Parlament. Die Europawahl ist nicht nur personell, sondern auch politisch richtungsweisend. Nach der Finanz- und Staatsschuldenkrise hat die EU den politischen Krisenmodus verlassen und blickt nach vorne: Welche Schwerpunkte soll die EU setzen? Wie will man zusammenarbeiten? Wie kann die EU dabei demokratischer und transparenter werden? Die Europawahl ist ausschlaggebend dafür, wie diese Fragen beantwortet werden.

„Die bayerischen Genossenschaften wollen eine stabile und starke Gemeinschaft, die sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Unternehmen einen spürbaren Mehrwert bietet“, sagt Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB). Als Vertreter der 1.242 genossenschaftlichen Unternehmen im Freistaat und ihrer 2,9 Millionen Mitglieder hat der GVB in einem Positionspapier sieben Politikfelder identifiziert, in denen Handlungsbedarf besteht. Die Positionen dazu sind weiter unten zusammengefasst. Sie sollen politische Entscheidungsträger bei der zukünftigen Gestaltung der EU unterstützen.

Als Leitfaden für die Ausgestaltung dienen die bestehenden Grundsätze der EU, die in den europäischen Verträgen und Rechtstexten verankert sind,  in der europapolitischen Praxis aber mitunter nicht ausreichend zum Tragen kommen: Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, die Einheit von Haftung und Kontrolle, Regeltreue sowie die Fokussierung auf kleine und mittlere Unternehmen. Dazu GVB-Präsident Jürgen Gros: „Wenn diese Grundsätze sich wieder im Leitbild der EU finden, wird sie auch in Zukunft ein Garant für Stabilität und Wohlstand in Europa, Deutschland und Bayern sein.“

EU-Grundsätze, die Bayerns Genossenschaften wichtig sind

Subsidiarität

Die Stärke Europas beruht auf seiner wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt. Nur wenn diese Vielfalt Berücksichtigung findet, ist Europa ein Erfolgsprojekt. Dazu muss die EU das in den europäischen Verträgen verankerte Subsidiaritätsprinzip beherzigen. Die EU sollte nur tätig werden, wenn regionale oder nationale Maßnahmen nicht ausreichen und politische Ziele unzweifelhaft besser gemeinsam erreicht werden können.

Verhältnismäßigkeit

Die EU-Rechtsetzung beruht auf dem Verhältnismäßigkeitsprinzip. Es besagt, dass europäische Vorgaben geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen, um ihr Ziel zu erreichen. Aufwand und Nebenwirkungen sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen europäischer Regeln stehen. Ansonsten drohen Überregulierung und unnötige Bürokratie.

Haftung

Die EU wirkt auf eine wettbewerbsfähige Soziale Marktwirtschaft hin. So steht es in Artikel 3 des Lissabonner Vertrags. Zentrales Wesensmerkmal der Sozialen Marktwirtschaft ist das Haftungsprinzip. Auf die EU übertragen heißt das: Wo die EU handelt, haftet auch die EU. Wo Mitgliedsstaaten eigenverantwortlich Politik gestalten, müssen sie die Konsequenzen ihrer Politik tragen. Fallen Handeln und Haftung auseinander, drohen fatale Fehlanreize.

Regeltreue

Der Zusammenschluss in einer Gemeinschaft erfordert, dass jedes einzelne Mitglied die gemeinsamen Verträge und Regeln einhält. Das ist die Grundlage für Solidität und Solidarität in Europa. Dennoch werden europäische Vereinbarungen eigenwillig ausgelegt oder sogar gebrochen. Das erschüttert das Vertrauen in die EU. Das verlorene Vertrauen kann nur zurückgewonnen werden, wenn sich alle Mitgliedsstaaten konsequent an Wort und Sinn der Regeln halten.

„Vorfahrt für KMU“

In der EU-Gesetzgebung gilt das Prinzip „Vorfahrt für KMU“. Es besagt, dass die EU die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) angemessen berücksichtigen soll. Denn KMU stellen die meisten Arbeits- und Ausbildungsplätze in der EU. Sie nehmen eine Schlüsselrolle in der europäischen Wirtschaft ein.

1. Bankenunion: Risikoabbau und Prävention in den Mittelpunkt rücken

Das europäische Bankensystem ist heute stabiler und krisenfester als vor der Finanzkrise. Dazu haben die Reformen der Bankenregulierung (Basel III) und die Schaffung einer europäischen Bankenunion beigetragen. Trotzdem besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Denn Altlasten in den Bankensystemen und die enge Verknüpfung zwischen Banken und Staaten gefährden weiterhin die Stabilität der Eurozone. Bei der Entwicklung der europäischen Bankenregulierung wurde zudem nicht ausreichend zwischen den Geschäftsmodellen von Großbanken auf der einen Seite und Regionalbanken auf der anderen Seite unterschieden. Außerdem sind die Reformen in Europa immer noch nicht abgeschlossen. Die Anpassung der EU-Bankenregeln an die im Dezember 2017 finalisierten Basel III-Standards steht noch aus. Für die Weiterentwicklung der Bankenunion sind aus Sicht des GVB folgende Schwerpunkte ausschlaggebend:

Die GVB-Positionen zur Bankenunion lesen (PDF).

Risiken abbauen, Stabilität erhöhen

  • Risikoabbau konsequent und umfassend fortsetzen
  • Neuen Risiken durch stärkere Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsregeln sowie eine leistungsfähigere Justiz vorbeugen
  • Verflechtung von Staaten und Banken durch schrittweise Eigenkapitalunterlegung von Staatsanleihen auflösen
  • Gläubigerhaftung durch lückenlose EU-Abwicklungsregeln und schärfere EU-Beihilfevorgaben stärken

Subsidiären Einlagenschutz bewahren

  • Risiken beseitigen statt durch eine zentralisierte EU-Einlagensicherung vergemeinschaften
  • Bewährte nationale Einlagensicherungssysteme erhalten
  • Faule Kompromisse durch Rückversicherungssystem verhindern

Verhältnismäßigkeitsprinzip konsequent anwenden

  • Entlastung kleiner und nicht-komplexer Banken im Bankenpaket rasch umsetzen
  • Zusätzliche Bürokratie für Regionalbanken durch AnaCredit-Meldungen vermeiden
  • Verhältnismäßigere Vorgaben in der Bargeldbearbeitung schaffen

Basel III mit Blick auf europäische Besonderheiten umsetzen

  • KMU-Faktor im Kreditrisikostandardansatz erhalten
  • Europäische Vorgaben zum Mengengeschäft beibehalten
  • Nationale Besonderheiten für Basel III-Vorgaben zu Immobilienkrediten berücksichtigen

Architektur der Bankenunion zukunftsfest gestalten

  • Geldpolitik und Bankenaufsicht trennen
  • Bankenaufsicht mittelfristig in eine eigene EU-Behörde auslagern
  • Subsidiarität in der EU-Bankenaufsicht bewahren
  • Kontrolle der EZB verstärken

2. Finanzieller Verbraucherschutz: Regeln überprüfen und Bürokratie abbauen

Die europäische Finanzmarktregulierung bietet einen umfassenden Schutz für Verbraucher bei Finanzdienstleistungen. Um diesen Schutz weiter zu verbessern, wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche zusätzliche Regularien beschlossen, zum Beispiel die Finanzmarktrichtlinie MiFID II, die PRIIPs-Verordnung zu Basisinformationen für komplexe Anlageprodukte oder die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR). In der Praxis zeigt sich, dass die Maßnahmen das Schutzniveau nicht erhöht haben, sondern den Verbrauchern Bürokratie aufbürden, ihre Wahlfreiheiten beschneiden und Beratungsprozesse erschweren. Diese Entwicklung gefährdet die persönliche Beratung und schadet damit dem Verbraucher. Nach der Europawahl stehen die Überprüfungen der EU-Finanzmarktregelwerke durch die EU-Kommission an. Damit bietet sich die Gelegenheit, die Auswirkungen des Verbraucherschutzes systematisch zu evaluieren und nachzubessern. Nachbesserungsbedarf gibt es bei den Vorgaben im Wertpapiergeschäft, den Verbraucherkreditregeln und den Informationen zur Einlagensicherung.

Die GVB-Positionen zum finanziellen Verbraucherschutz lesen (PDF).

Verbraucherschutz im Wertpapiergeschäft nachbessern

  • Information für Anleger einheitlich strukturieren
  • Nachträgliche Zurverfügungstellung der Ex-ante-Kosteninformation im telefonischen Wertpapiergeschäft ermöglichen
  • Telefonische Aufzeichnungspflicht für Beratungsgespräche abschaffen

Regeln für Verbraucherkredite entbürokratisieren

  • ESIS-Merkblatt einfacher und verständlicher gestalten
  • Ausgabe des ESIS-Merkblatts flexibilisieren
  • Verpflichtende Information zur Kreditvermittlung und zum Referenzwert abschaffen

Informationen zur Einlagensicherung vereinfachen

  • Jährliche Information zur Einlagensicherung abschaffen

3. Nachhaltiges Finanzwesen: Stabilitätsorientierte Finanzmarktregulierung beibehalten und Ökobürokratie vermeiden

Die EU-Kommission will den ökologischen und sozialen Wandel der europäischen Wirtschaft mithilfe eines „nachhaltigen Finanzwesens“ vorantreiben. Um mehr Geld in nachhaltige Zwecke wie den Klimaschutz zu lenken, sollen Investitionsentscheidungen sich künftig an ökologischen und sozialen Aspekten sowie an Fragen der guten Unternehmensführung (sogenannte ESG-Kriterien: Environmental, Social and Governance) orientieren. Dieses Vorhaben ist ein tiefgehender Eingriff in das Banken- und Finanzsystem mit strukturellen Folgen für Realwirtschaft und Gesellschaft. Die risikoorientierte Banken- und Finanzaufsicht wird für politische Zwecke instrumentalisiert. Das birgt die Gefahr von falschen Steuerungsimpulsen. Zudem drohen unverhältnismäßige bürokratische Belastungen für die mittelständische Wirtschaft, Privatanleger und kleinere Banken. Nach der Europawahl werden die Gesetzesvorhaben für ein nachhaltiges Finanzwesen weiter diskutiert und geschärft. Aus Sicht des GVB müssen dabei vor allem die folgenden Aspekte betrachtet werden:

Die GVB-Positionen zu einem nachhaltigen Finanzwesen lesen (PDF).

Risikoorientierten Regulierungsansatz bewahren

  • Risikoorientierte Regulierung und Aufsicht beibehalten
  • Zusätzliche regulatorische Vorgaben zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken hinterfragen

Strukturpolitik durch Nachhaltigkeit vermeiden

  • Nachhaltigkeitstaxonomie mit Blick auf betroffene Unternehmen und realwirtschaftliche Prozesse ausgestalten
  • Zusätzliche Bürokratie durch neue Berichtspflichten für KMU vermeiden

Kundenberatung nicht durch Nachhaltigkeit überfrachten

  • Anlageberatung vereinfachen statt neue Bürokratie durch verpflichtende Nachhaltigkeitsabfrage

4. Kapitalmarktunion: EU-Finanzaufsicht reformieren und neue Risiken angemessen regulieren

Im Jahr 2015 brachte die EU-Kommission ihre Initiativen für eine Kapitalmarktunion auf den Weg. Sie soll den Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen vertiefen, die Finanzierungsbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verbessern und das Finanzsystem krisenfester machen. Doch die Ausgestaltung erweist sich als schwierig und langwierig. Obwohl die Kapitalmarktunion einen Schwerpunkt auf der Agenda der EU-Kommission darstellt, steckt ein Großteil der Initiativen im Gesetzgebungsprozess fest. Damit die Kapitalmarktunion dennoch zum Erfolg wird, braucht es nach der Europawahl neue Akzente. Dazu gehören ein rascher Abschluss der Reform der EU-Finanzaufsicht sowie eine angemessene Regulierung von Finanzmarktrisiken. Die Diskussionen über eine Finanztransaktionssteuer sind für eine Kapitalmarktunion nicht zielführend. Eine Verbesserung der Finanzierungsbedingungen in Europa kann nur mit einem ganzheitlichen Politikansatz erreicht werden, der die Finanzierungsbedürfnisse des Mittelstands in den Blick nimmt. Bei der Ausgestaltung der Kapitalmarktunion darf die Kreditfinanzierung daher nicht benachteiligt werden. Sie bleibt die wichtigste Quelle der Außenfinanzierung für KMU.

Die GVB-Positionen zur Kapitalmarktunion lesen (PDF).

Reform der EU-Finanzaufsicht abschließen

  • Zentrale Entscheidungskompetenz der nationalen Aufsichtsbehörden sicherstellen
  • Kontrolle der EU-Aufsicht verbessern
  • Öffentliche Finanzierung der EU-Aufsicht beibehalten

Neue Finanzmarktrisiken angemessen regulieren

  • Regulierung von Schattenbanken verbessern
  • Gleichwertige Regulierung von FinTechs wahren

Pläne für Finanztransaktionssteuer aufgeben

  • Pläne für Finanztransaktionssteuer aufgeben

5. Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau: Bestrebungen verstärken

Unternehmen und Bürger erleben die EU häufig als zu bürokratisch und realitätsfern. Die EU-Kommission hat daher eine neue Arbeitsweise ausgerufen: Die EU soll unnötige Bürokratie vermeiden, indem sie sich auf das Wesentliche konzentriert. Zentraler Baustein ist die „Agenda für bessere Rechtsetzung“. Sie war ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz, Evidenzorientierung und Beteiligung von Interessenträgern. Die Politikgestaltung in der EU ist aber an vielen Stellen nach wie vor verbesserungswürdig: Überregulierung und unnötige Bürokratie bleiben Wachstumshemmnisse – nicht zuletzt für die vielen KMU in Europa. Die EU-Kommission hat daher eine Evaluation der Agenda für bessere Rechtsetzung gestartet. Nach der Europawahl liegt es an der neuen Kommission, an die Ergebnisse der Evaluation anzuknüpfen und die Rechtsetzung zu verbessern. Die folgenden Positionen geben Anhaltspunkte, in welchen Bereichen Bayerns Genossenschaften Anpassungen für sinnvoll erachten:

Die GVB-Positionen zur einer besseren Rechtsetzung und Bürokratieabbau lesen (PDF).

Auswirkungen konsequent und umfassend bewerten

  • Folgen von Gesetzesvorhaben schärfen
  • KMU-Test konsequent anwenden

Spielräume und Mitwirkungsrechte regionaler und nationaler Parlamente stärken

  • Richtlinien statt Verordnungen nutzen
  • Nationale und regionale Parlamente stärker in EU-Gesetzgebung einbinden

Nachgelagerte Rechtsetzung bei EU-Behörden kontrollieren

  • Kontrolle der nachgelagerten Gesetzgebung verbessern
  • Politische Inhalte im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren definieren

Kommunikation in Landessprache

  • Kommunikation in Landessprache gewährleisten

6. Energiepolitik: Fokus auf regenerative und dezentrale Energien legen

Mit der Schaffung einer Energieunion im Jahr 2015 hat sich die EU ambitionierte Ziele in der Energie- und Klimapolitik gesetzt. Um die Vorgaben des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen, soll bis 2030 rund ein Drittel der in der EU genutzten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Zudem sollen die Versorgungssicherheit und -autonomie gestärkt werden. In den letzten Jahren wurde dazu eine Reihe von Gesetzesvorhaben beschlossen. Die in der Energieunion beschlossenen Maßnahmen müssen allerdings noch in nationales Recht umgesetzt werden. Nach der Europawahl steht zudem eine Diskussion an, wie die Energiepolitik der EU in den kommenden Jahren ausgestaltet wird. Die bayerischen Genossenschaften haben Vorschläge entwickelt, wie die EU ihre ambitionierten Ziele in der Energie- und Klimapolitik erreichen kann.

Die GVB-Positionen zur Energiepolitik lesen (PDF).

Erneuerbare-Energien-Richtlinie umsetzen

  • Umsetzung der „Erneuerbare-Energien-Richtlinie“ eng begleiten
  • EU-Analyse der Chancen und Hemmnisse für „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften“ durchführen

Energiegenossenschaften in EU-Strategie einbeziehen

  • Bedeutung der Energiegenossenschaften bei der Ausgestaltung einer langfristigen EU-Strategie zur CO2-Einsparung einbeziehen

EU-Beihilferegeln beibehalten

  • De-minimis-Regeln im EU-Beihilferegelwerk beibehalten

7. Agrarpolitik: Gemeinsame Agrarpolitik zielgerichtet weiterentwickeln

Die Europawahl ist ausschlaggebend für die Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik. Bis 2020 muss ein neues Rahmenregelwerk für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU gefunden werden. Die GAP legt gemeinsame Regeln für den europäischen Agrarmarkt fest, fördert die Entwicklung ländlicher Räume und unterstützt die Landwirte. In dieser Funktion ist die Agrarpolitik auch für die landwirtschaftlichen Genossenschaften im Freistaat und ihre Mitglieder von besonderer Relevanz. Aus ihrer Sicht sollten folgende Eckpunkte bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik beachtet werden:

Die GVB-Positionen zur Agrarpolitik lesen (PDF).

Gemeinsame Agrarpolitik zielgerichtet weiterentwickeln

  • GAP fortführen und Subsidiarität der GAP stärken
  • Rolle der Genossenschaften bei EU-Agrarpolitik berücksichtigen

Stabile und faire Marktbedingungen für Landwirte erhalten

  • Genossenschaftliche Milchlieferbeziehungen vor staatlichen Eingriffen schützen
  • Faire Handelsbedingungen für Landwirte und ihre Genossenschaften gewährleisten


Daniel Fischer ist wirtschaftspolitischer Referent beim Genossenschaftsverband Bayern.

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