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„Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind“, machte Bundeskanzlerin Angela Merkel auf dem Höhepunkt der Finanzkrise 2008 deutlich. Nach der Pleite der Investmentbank Lehman Brothers war das Vertrauen in die Stabilität des Finanzsystems angeknackst. Mit ihrer Aussage gelang es der Regierungschefin damals, Bankkunden zu beruhigen und ein massenhaftes Abheben von Guthaben zu verhindern. Dabei verbürgte sich die Kanzlerin nicht nur für die Sicherheit der Spareinlagen. Mit ihrer Erklärung erinnerte sie zugleich an die Leistungsfähigkeit der Sicherungssysteme in Deutschland.

Risiken frühzeitig erkennen und beseitigen

In weiten Teilen Europas arbeitet die Einlagensicherung primär als Entschädigungssystem: Gerät ein Kreditinstitut in die Insolvenz, werden die betroffenen Sparer aus einem Sicherungstopf entschädigt. Dagegen ist die Institutssicherung der Volksbanken und Raiffeisenbanken darauf angelegt, Risiken frühzeitig zu erkennen und präventiv zu beseitigen – lange bevor die Zahlungsfähigkeit einer Bank bedroht wäre. Dazu überwacht die Sicherungseinrichtung die Geschäftsentwicklung der angeschlossenen Institute. Nimmt ein Institut eine ungünstige Entwicklung, werden Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet. Im schlimmsten Fall greift die Sicherungseinrichtung der betroffenen Bank bei der Sanierung unter die Arme – jedoch nur unter Auflagen.

Alle angeschlossenen Banken finanzieren die Institutssicherung mit Beiträgen, die vom jeweiligen Risiko abhängen. Dabei gilt: Je größer das Risiko, desto höher der Beitrag. Das begünstigt risikoarme Geschäftsmodelle. Diese risikoorientierte Beitragsbemessung wirkt – gemeinsam mit der Überwachung der Institute durch die Sicherungseinrichtung – disziplinierend auf das Risikoverhalten der angeschlossenen Banken. Deshalb ist die Haftungsgemeinschaft unter den Volksbanken und Raiffeisenbanken zugleich eine Qualitätsgemeinschaft.

Institutssicherung hat sich in mehr als 80 Jahren bewährt

In der über 80-jährigen Geschichte der Institutssicherung hat noch kein Kunde einer angeschlossenen Kreditgenossenschaft einen Verlust seiner Einlagen erlitten oder musste entschädigt werden. Dabei waren die Genossenschaftsbanken Pioniere in Sachen Einlagensicherung. Getreu dem genossenschaftlichen Credo „alle für einen“ legten sie 1934 den Grundstein für das Sicherungssystem, welches 1937 um den „kreditgenossenschaftlichen Garantiefonds“ als ersten deutschen Stützungsfonds ergänzt wurde. Die Sicherungseinrichtung der Volksbanken und Raiffeisenbanken ist heute das weltweit älteste, ausschließlich privat finanzierte Sicherungssystem für Banken.

Dass Kunden im Falle einer Pleite ihrer Bank tatsächlich besonderen Schutzes bedürfen, zeigte sich in Deutschland 1974: Auf spektakuläre Weise hatte sich die Herstatt-Bank im Devisenhandel verzockt; die Entschädigung der Kunden des insolventen Instituts zog sich über Jahrzehnte. Nach den Erfahrungen der Herstatt-Pleite sahen sich die privaten Geschäftsbanken deshalb auf Druck der damaligen Bundesregierung zu der Einrichtung eines Einlagensicherungsfonds gezwungen. Damit waren Bankguthaben über alle Säulen hinweg auf freiwilliger Basis abgesichert. Erst 1993 beschloss die Europäische Union erste europaweite Regeln für die Einlagensicherung.

Einlagenschutz wurde in der EU 2014 harmonisiert

Weil die Finanzkrise offengelegt hatte, dass die Sicherungsnetze in einigen EU-Ländern löchrig waren, wurde der Schutz von Spareinlagen im Jahr 2014 mit einer EU-Richtlinie europaweit angeglichen. Seither sind Einlagen im Umfang von 100.000 Euro je Kunde geschützt. Die Vorzüge der präventiven Sicherungssysteme waren ausschlaggebend dafür, dass die europäischen Gesetzgeber – nach hartnäckigem Werben Deutschlands – neben den weit verbreiteten Entschädigungssystemen auch die Fortführung der Institutssicherung gestatteten. Der Europäischen Kommission ging die Harmonisierung allerdings nicht weit genug.

Nur ein Jahr nach Verabschiedung der neuen Richtlinie schlug die Behörde im Jahr 2015 vor, die nationalen Sicherungstöpfe durch ein europäisches Einlagensicherungssystem (European Deposit Insurance Scheme, kurz: EDIS) zu ersetzen. Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken lehnen eine solche Vergemeinschaftung ab. Sie treten dafür ein, den bewährten Sparerschutz in Deutschland zu erhalten und weiterhin auf ihr funktionierendes Vorsorgemodell zu setzen.

EDIS in Kürze

In Europa ist der Schutz von Ersparnissen bei Banken auf nationaler Ebene organisiert. Ein europaweit einheitliches Schutzniveau von 100.000 Euro je Sparer wird durch die EU-Einlagensicherungsrichtlinie gewährleistet, welche im Jahr 2014 in Kraft getreten ist. Indes möchte die Europäische Kommission die nationalen Einlagensicherungsfonds in ein gemeinsames europäisches Sicherungssystem mit zentralem Sicherungsfonds zusammenführen (European Deposit Insurance Scheme, EDIS).

Dazu hat die Kommission im Oktober 2017 erneut Vorschläge unterbreitet, mit denen sie die seit 2015 andauernden Verhandlungen in Brüssel wiederzubeleben versuchte. Hiernach würden die nationalen Einlagensicherungssysteme zwar zunächst fortbestehen, müssten sich aber im Krisenfall gegenseitig Kredite gewähren und nach den ersten drei Jahren nach Einführung auch gegenseitige Verlustübernahmen garantieren. Zudem besteht die EU-Kommission auf der Etablierung einer europaweiten Vollversicherung.

Christoph Schroeter ist Chefvolkswirt des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB).

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