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Keine Haftungsgemeinschaft ohne Risikoabbau
Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken lehnen die Einführung einer länderübergreifenden europäischen Einlagensicherung weiterhin ab. Das hat der GVB in einer Pressemitteilung deutlich gemacht. Der Verband regierte damit auf Aussagen des Euro-Gruppen-Präsidenten Mário Centeno, der entsprechende Pläne der EU-Kommission unterstützt und eine schrittweise Vergemeinschaftung vorantreiben will.
Mehrere Medien haben das Thema und die Position des GVB aufgegriffen. „Die Forderungen nach einer Zentralisierung des Sparerschutzes sind verfehlt. Angesichts des nach wie vor enormen Volumens an notleidenden Krediten in Südeuropa ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt, eine Haftungsgemeinschaft zu gründen“, wird GVB-Präsident Jürgen Gros in der „Bayerischen Staatszeitung“ und in einer Online-Meldung des Branchen-Informationsdiensts „Bank intern“ zitiert. „Centeno sollte seine Pläne auf Eis legen und sich um den Abbau von Risiken in den Bilanzen südeuropäischer Banken kümmern“, forderte Gros in der „Bayerischen Gemeindezeitung“. Nach Ansicht des GVB sollte sich der neue Euro-Gruppenvorsitzende um den Abbau von Risiken in den Bilanzen südeuropäischer Banken kümmern, fasst die „Börsen-Zeitung“ zusammen.
Die Politik unterstützt die Position des GVB: Die Vorsitzende der CSU-Europagruppe, Angelika Niebler, hat sich ebenfalls gegen eine gemeinsame europäische Einlagensicherung ausgesprochen. Das berichtet der „Bayernkurier“ auf seiner Internetseite und zitiert darin auch den GVB-Präsidenten.
Regulierung und Klimapolitik trennen
Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken kritisieren die Überlegungen der EU-Kommission, die Vergabe von Darlehen für klimafreundliche Projekte zu erleichtern. „Finanzierungsvorhaben müssen in erster Linie anhand ihres Risikogehalts bewertet werden, nicht an ihrem CO2-Ausstoß“, wird GVB-Präsident Jürgen Gros in der Online-Ausgabe der „Agrarzeitung“ zitiert. Hintergrund der Äußerungen sei die Absicht der Kommission, die Kapitalanforderungen bei Darlehen für nachhaltige Investitionsvorhaben mit einem Unterstützungsfaktor zu reduzieren, erläutert das Fachmagazin.
Bereits seit Ende 2017 hat der Verband eine kritische Position zum Thema „Green Finance“, weil Bankenregulierung nicht für die Klimapolitik instrumentalisiert werden sollte. Auch die „Genossenschaftliche Allgemeine“ hat sich mit Regulierung und nachhaltigen Investitionen beschäftigt. Der GVB habe sich dafür ausgesprochen, die Bankenaufsicht in Europa nicht mit klimapolitischen Aufgaben zu überfrachten, berichtet die Zeitung. „Die Idee, grüne Vermögenswerte oder Finanzierungsprojekte zu bevorzugen, ist ideologisch getrieben. Regulierung sollte allein auf das Risiko abstellen“, wird Gros zitiert.
Verhältnismäßige Regulierung angemahnt
Die Abgeordneten im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments fordern einen Verzicht auf die Offenlegungsanforderungen sowie eine Reduzierung der Meldepflichten für kleine Institute. Außerdem schlagen sie Erleichterungen bei der strukturellen Liquiditätsquote NSFR sowie bei den Eigenkapitalvorschriften kleiner Banken vor. Entsprechende Änderungsanträge der Parlamentarier zur Novelle der EU-Bankenregeln (CRR und CRD) hat das EU-Parlament im Februar veröffentlicht.
Die EU-Kommission hatte zur Vollendung der Bankenunion im November 2016 ein umfangreiches Reformpaket vorgestellt. Das Parlament wird auf Basis der Änderungsanträge seine Position festlegen. Parallel berät der Rat der EU-Finanzminister über das Gesetzespaket. Der GVB hatte zu den Vorschlägen der EU-Kommission bereits Stellung genommen. Seine Forderungen hat der Verband zudem an führende Europaparlamentarier adressiert, um die Anliegen der bayerischen Kreditgenossenschaften in den laufenden Gesetzgebungsprozess einzubringen.
Machtzuwachs von EU-Aufsichtsbehörden bremsen
Der Bundesrat lehnt den Vorschlag der EU-Kommission ab, weitreichende Kompetenzen von den nationalen Aufsichtsbehörden auf die europäische Finanzaufsicht (EBA, ESMA und EIOPA) zu übertragen. Stattdessen sollten die Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden, wie der BaFin, gestärkt werden. Das forderte die Länderkammer in einer Stellungnahme.
Der GVB begrüßte die Position des Bundesrats mit einer Pressemitteilung. Der Finanzsektor brauche eine Aufsicht, die die nationalen Besonderheiten kennt und über die notwendige Erfahrung aus der Praxis vor Ort verfügt. Nur so könne die Aufsicht regional verwurzelten Kreditinstituten wie den bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken gerecht werden. Einen Machtzuwachs auf europäischer Ebene hält der Verband nicht für zielführend. Diese Position hatte die bayerische Staatsregierung aufgegriffen und in den Bundesrat eingebracht.
Darüber hinaus hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angekündigt, grundsätzlich alle Leitlinien der drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden in ihre Verwaltungspraxis zu übernehmen. Sie strebt damit die Harmonisierung des Aufsichtsrechts an. Die Leitlinien der EU-Agenturen für Banken (EBA), Wertpapiere (ESMA) und Versicherungen (EIOPA) sind zunächst rechtlich nicht bindend. Die nationalen Behörden müssen der europäischen Aufsicht jedoch mitteilen, ob sie die Maßnahmen in ihre Verwaltungspraxis übernehmen werden oder nicht. Durch die Übernahme werden sie rechtsverbindlich.
Aus Sicht des GVB laufen die Leitlinien jedoch oftmals der Intention der zugrunde liegenden Gesetze zuwider. Der Verband setzt sich dafür ein, die Flut solcher Rechtsakte einzudämmen. Die drei EU-Agenturen müssen einer demokratisch legitimierten Kontrolle unterzogen werden, zum Beispiel durch das Europäische Parlament. Dieser Vorschlag sollte im Rahmen der derzeit laufenden Überprüfung der europäischen Finanzaufsicht umgesetzt werden. Die BaFin muss die Leitlinien der EU-Behörden außerdem einer eingehenden Untersuchung unterziehen, bevor sie diese übernimmt. Dabei müssen Besonderheiten in der Rechnungslegung oder in den Geschäftsmodellen der nationalen Marktteilnehmer berücksichtigt werden.
IDD-Verschiebung für Nachbesserungen nutzen
Die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD soll später als ursprünglich geplant in Kraft treten. Dafür hat sich neben der EU-Kommission nun auch der Rat ausgesprochen. Die Anwendung der IDD soll somit erst ab 1. Oktober 2018 verpflichtend sein. Die Richtlinie soll unter anderem den Verbraucherschutz verbessern und die nationalen Vorschriften im Versicherungsvertrieb EU-weit harmonisieren.
Hiervon unberührt ist jedoch das deutsche IDD-Umsetzungsgesetz, das deutsche Versicherungsvermittler seit 23. Februar 2018 anwenden müssen. Lediglich der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) ist derzeit noch unklar. Die Überarbeitung der VersVermV wurde ebenfalls durch die IDD notwendig. Der GVB wird sich in diesem Verfahren weiterhin für die Belange der Kreditgenossenschaften einsetzen. Unnötige bürokratische Belastungen im Versicherungsvertrieb müssen vermieden werden.
Genossenschaften nutzen regionale Vermarktung
Auf den diesjährigen Agrarimpulsen hat GVB-Vorstand Alexander Büchel die Wichtigkeit des Exports für die bayerische Landwirtschaft betont. Gleichzeitig wies er auf die steigende Bedeutung der regionalen Vermarktung hin. „Hier wünsche ich mir stärkere Diskussionen mit dem Verbraucher“, wird Büchel im „Straubinger Tagblatt“ zitiert. Auf der von GVB und BayWa ausgerichteten Veranstaltung traten auch der BayWa-Vorstandsvorsitzende Klaus Josef Lutz und DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp auf. Das landwirtschaftliche Branchentreffen der bayerischen Genossenschaftsorganisation mit mehr als 900 Besuchern stand dieses Jahr unter dem Motto „Freier Welthandel in Gefahr – Trump, Brexit & Co. und die Folgen“.
Christoph Spöckner ist stellvertretender Pressesprecher des Genossenschaftsverbands Bayern. Henning Herter ist verbandspolitischer Referent in der Stabsabteilung des Genossenschaftsverbands Bayern.