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EU-Einlagensicherung: GVB kritisiert Scholz-Vorstoß

Der GVB lehnt den Vorstoß von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zur Einführung einer zentralisierten EU-Einlagensicherung entschieden ab. Darüber haben das „Handelsblatt“, die „Börsen-Zeitung“, das „Straubinger Tagblatt“, die „Passauer Neue Presse“, der „Münchner Merkur“ und das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) berichtet. „Scholz will den letzten Schritt zur europäischen Einlagensicherung vollziehen, bevor überhaupt zum ersten angesetzt ist“, wird GVB-Präsident Jürgen Gros im „Handelsblatt“ aus einer Pressemitteilung des Verbands zitiert. Gros habe sich mit Blick auf Länder wie Italien, Griechenland, Portugal oder Zypern alarmiert über die Pläne gezeigt, schreibt der „Münchner Merkur“: „Es wäre fatal, mit einer zentralisierten EU-Einlagensicherung die dortigen Geldhäuser mit gesunden Regionalbanken hierzulande in einen Topf zu werfen.“

Im Austausch mit führenden Bundestagsabgeordneten hat der GVB den Scholz-Vorstoß ebenfalls zurückgewiesen. Dabei machte der Verband deutlich, dass die Politik den Fokus auf den Risikoabbau legen muss. Den von Scholz vorgeschlagenen Weg, die Einführung einer EU-Einlagensicherung bei gleichzeitigem Risikoabbau, sieht der GVB hingegen kritisch: Dieses Vorgehen birgt die Gefahr, dass der Risikoabbau ins Stocken gerät und die dringend nötige Entflechtung von Banken und Staaten aufgeschoben wird.

Auch in Gesprächen mit führenden Wirtschaftspolitikern aus dem Bayerischen Landtag kritisierte der GVB das Vorgehen des Finanzministers. Seine Bedenken teilt der Verband zudem mit führenden Mitgliedern der bayerischen Staatsverwaltung, die sich dazu mit dem Bundesfinanzministerium austauschten. Noch im Dezember will eine EU-Expertengruppe einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen bei der Bankenunion vorlegen.

Debatte über Negativzinsen für Sparer

Der GVB hat in der aktuellen Diskussion über Negativzinsen für Spareinlagen Stellung in mehreren Medien bezogen. GVB-Präsident Jürgen Gros nahm die betroffenen bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken in Schutz und warb für eine differenziertere Betrachtung des Themas. In Interviews mit dem „Straubinger Tagblatt“, der „Nürnberger Zeitung“ und dem „Main-Echo“ stellte er klar, dass das Thema Verwahrentgelte den durchschnittlichen Sparer „überhaupt nicht“ betreffe. Banken versuchten lediglich, „Neuanlagen abzuwehren, sofern es sich nur um das ‚Parken‘ von Geld handelt“, wird der GVB-Präsident in einem Artikel zitiert. Trotz Niedrig- oder Negativzinsumfeld gebe es noch immer Geldanlagen, die „vergleichsweise ansehnliche Renditen“ böten.

Im Fokus der Berichterstattung stand die Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck, die bei Neukunden ab dem ersten Euro Verwahrentgelte für Tages- und Festgeld-Guthaben verlangt. Dies entspreche „kaufmännischer Vorsicht“ und sei ein „Schutzmechanismus für Bestandskunden“, wird Gros im „Münchner Merkur“ wiedergegeben. Nur so sehe man eine Chance, die EZB-Zinsen nicht an alle Kunden weiterreichen zu müssen.

Auf „B5 aktuell“ warnte der GVB-Präsident davor, das Thema Negativzinsen zu überspitzen. Der „Bayerische Rundfunk“ griff die Diskussion über Negativzinsen auch in einem Beitrag für das Fernsehmagazin „Rundschau“ auf. Bankkunden müssten sich darauf einstellen, dass die Diskussion über Negativzinsen und Verwahrentgelte noch länger weitergehen wird, sagte Gros vor der Kamera. Auch die „Deutsche Presse-Agentur“ (dpa), das „Handelsblatt“ und die „Main-Post“ griffen die Position des GVB auf.

Gros trifft Ausschussvorsitzenden

Im Gespräch mit dem Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses im Bayerischen Landtag, Sandro Kirchner, erläuterte GVB-Präsident Jürgen Gros die Positionen des GVB gegen den Vorstoß des Bundesfinanzministeriums zur Einführung einer zentralisierten EU-Einlagensicherung. Das Vorgehen sei vorschnell und unausgegoren, sagte Gros. Bevor eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung überhaupt ansatzweise erwogen werden könne, müssten europäische Banken alle von ihnen gehaltenen Staatsanleihen risikoadäquat mit Eigenkapital unterlegen. Zudem sei ein weiterer Abbau notleidender Forderungen nötig. Wegen der wiederaufflammenden Debatte sei es wichtig, dass der Landtag diese Position bekräftigt, betonte der Verbandspräsident. Kirchner sagte politische Unterstützung zu.

Gros und Kirchner tauschten sich auch über Klima- und Umweltschutz im Finanzwesen aus („Green Finance“). Sie waren sich einig, dass Green Finance enorme Risiken für die Finanzierung des bayerischen Mittelstands birgt. Außerdem sprachen die beiden über die derzeitige Zinssituation: Durch die anhaltend expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) seien die Zinsen mittel- bis langfristig im Null- oder Negativbereich, erläuterte Gros. Zur Stabilisierung ihres Geschäfts müssten daher immer mehr Banken Negativzinsen in Erwägung ziehen.

Austausch mit hessischem Europaabgeordneten

GVB-Präsident Jürgen Gros hat sich mit Engin Eroglu getroffen, der für die Freien Wähler (FW) im Europaparlament sitzt. Bei dem Austausch wandte sich Gros gegen eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in Europa. Die designierte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Bundesfinanzminister Olaf Scholz wollen das Vorhaben weiter vorantreiben. Aus Sicht des GVB seien substanzielle Schritte zur Risikominimierung zu vollziehen, bevor politische Diskussionen zur EU-Einlagensicherung auch nur ansatzweise zielführend sein können.

Die Vorgehensweise, zuerst eine europäische Einlagensicherung zu schaffen und anschließend darauf zu vertrauen, dass alle Beteiligten ihre Hausaufgaben beim Risikoabbau machen, greife zu kurz. Gros warb dafür, dass der Finanzexperte Eroglu diese Linie in seiner Fraktion einbringt. Außerdem machte der GVB-Präsident darauf aufmerksam, dass die EU-Finanzaufsichtsbehörden immer mehr Regeln aufstellen, die nicht hinreichend durch ein Mandat der europäischen Gesetzgeber gedeckt sind. Die parlamentarische Kontrolle der Behörden sei daher unverzichtbar, stellte Gros fest.

Basel III: Mittelstand in den Fokus rücken

Die Umsetzung der finalisierten Basel III-Regeln in europäisches Recht darf nicht zu einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Mittelstandsfinanzierung führen. Das fordern Abgeordnete der CSU und der Freien Wähler. Einen entsprechenden Antrag haben die beiden Fraktionen im Bayerischen Landtag eingebracht. Damit greifen sie ein wesentliches Anliegen des GVB auf. Im Gespräch mit Landtagsabgeordneten hatte der Verband auf den politischen Handlungsbedarf bei Basel III hingewiesen: Die überarbeiteten Bankenregeln können massive Auswirkungen auf die Finanzierungsbedingungen der hiesigen Unternehmen haben.

Der GVB setzt sich deshalb dafür ein, die europäische Umsetzung aus Bayern heraus eng zu begleiten. Bereits Anfang des Jahres hatte der Verband zusammen mit anderen Wirtschaftsverbänden ein Positionspapier vorgelegt. Der Antrag von CSU und FW kommt zum richtigen Zeitpunkt: Auf europäischer Ebene bereitet die EU-Kommission aktuell einen Gesetzesvorschlag vor, mit dem die internationalen Standards übertragen werden sollen.

Einschränkungen bei der Kreditvergabe verhindern

Der GVB wendet sich gegen Einschränkungen der Kreditvergabemöglichkeiten für kleine Banken. In einer Stellungnahme an die EU-Kommission zur Umsetzung der finalisierten Basel III-Regeln weist der Verband nach, dass die Härtung des sogenannten Granularitätskriteriums kleine Kreditinstitute unverhältnismäßig stark einschränken würde. Das geht aus einer Analyse hervor, die der GVB in Zusammenarbeit mit einem Dutzend bayerischer Volksbanken und Raiffeisenbanken erstellt hat. Der GVB richtete seine Stellungnahme auch an die Ständige Vertretung der Bundesregierung bei der EU, die den Gesetzgebungsprozess im Jahr 2020 maßgeblich mitgestalten wird. Die Idee, die Aufsichtsbehörden mit der Ausarbeitung von EU-weiten technischen Standards zur Granularität zu beauftragen, lehnt der GVB entschieden ab. Dies berge die Gefahr einer Härtung des Granularitätskriteriums durch die Hintertür.

Kritik an BaFin-Merkblatt findet Unterstützung

Der GVB sieht das geplante Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, das die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgelegt hat, kritisch. Noch sind die Brüsseler Gesetzgebungsverfahren zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor nicht abgeschlossen. Das Vorpreschen der BaFin birgt die Gefahr, dass ein uneinheitlicher Regulierungsrahmen entsteht. Diese Bedenken haben die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sowie die IHK für München und Oberbayern in eigenen Stellungnahmen an die BaFin aufgegriffen. Das Merkblatt markiere einen „nationalen Alleingang“, merkt die DK an. Zuvor hatte der GVB seine Positionierung den anderen Verbänden zur Verfügung gestellt. Mit den Risiken grüner Bankenregulierung hat sich auch die letzte Profil-Ausgabe befasst. Seinen Mitgliedern stellt der Verband zudem eine Musterpräsentation zur Verfügung, die einen Überblick über die verschiedenen regulatorischen Initiativen gibt.

Apple muss Schnittstelle öffnen

Digitalkonzerne wie Apple müssen die technischen Schnittstellen zum mobilen Bezahlen für externe Anbieter öffnen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundestags haben nun auch die Bundesländer im Bundesrat abgesegnet. Der GVB begrüßte die Entscheidung in einer Pressemitteilung: Die NFC-Schnittstelle zu öffnen, sei ein Vorbild für andere Länder in Europa und ein wichtiger Schritt für faire Bedingungen im Wettbewerb. Dadurch lasse sich die Marktmacht von digitalen Konzernen im Interesse des Verbrauchers einschränken.

Bereits im Vorfeld hatte der Verband intensiv für die Unterstützung des Entwurfs geworben. Zudem mobilisierte er die Finanzplatz München Initiative (fpmi), einen Zusammenschluss von bayerischen Finanzmarktakteuren, die Entscheidung zu unterstützen. Auch der GVB selbst hatte bereits nach der Abstimmung im Bundestag Stellung genommen. Während Banken Digitalkonzernen bisher kostenfreien Zugriff auf die Kontodaten ihrer Kunden gewähren mussten, konnten Anbieter wie Apple die Nutzung ihrer Schnittstelle auf eigene Dienste wie Apple Pay beschränken. Diese Ungleichbehandlung ist nun vorbei. Die neue Regelung soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

GVB weist Aktiensteuer-Pläne zurück

Die Pläne für eine europäische Aktiensteuer sind ins Stocken geraten. Das Bundesfinanzministerium will die Abgabe deshalb notfalls nur in Deutschland einführen. Diesen nationalen Alleingang weist der GVB entschieden zurück: Mit der Aktiensteuer hat sich das Ministerium vom ursprünglichen Ziel verabschiedet, durch eine höhere Besteuerung von Derivaten den hochspekulativen Handel zu beschränken. Der neue Vorstoß führt die Pläne endgültig ad absurdum: Er würde auch alle Investoren verschonen, die ihr Aktiengeschäft auf Handelsplätze außerhalb Deutschlands verlagern können.

Übrig bliebe eine Steuer, die deutsche Privatanleger belastet. Diese müssten zukünftig für Aktienkäufe, das Ansparen mit Fonds oder aktienbasierte Riester- und Rürup-Verträge höhere Abgaben abführen. Die private Altersvorsorge in Deutschland würde damit deutlich erschwert. Seine Kritik an der Aktiensteuer hat der GVB gemeinsam mit anderen Finanzmarktakteuren in einem Memorandum der Finanzplatz München Initiative (fpmi) zusammengefasst.

Aktionsprogramm Energie setzt richtige Akzente

Der bayerische Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger will die dezentrale Energieerzeugung im Freistaat stärken. Dazu hat er ein „Bayerisches Aktionsprogramm Energie“ vorgelegt, dass 13 Handlungsfelder umfasst. Bis 2022 sollen 300 neue Windräder auf den Weg gebracht werden, ohne jedoch von der 10H-Abstandsregel für solche Anlagen abzurücken. Bei Solaranlagen soll die installierte Leistung um etwa ein Viertel steigen, indem zusätzliche Flächen verfügbar gemacht werden. Auch für Bioenergie, Wasserkraft und Kraft-Wärme-Kopplung ist ein weiterer Zubau geplant.

Den Netzausbau will Aiwanger auf das erforderliche Mindestmaß begrenzen. Durch innovative Konzepte will er dafür sorgen, dass weniger neue Stromtrassen benötigt werden. Aus Sicht des GVB setzt der Minister die richtigen Akzente, indem er die dezentrale Stromerzeugung und die Bürgerbeteiligung forciert. Im Zuge des Energiedialogs hatte der Verband in den vergangenen Monaten seine Vorschläge für die Gestaltung der Energiewende in den politischen Prozess eingebracht.

Umsatzsteuer auf Bildungsmaßnahmen verhindert

Bundestag und Bundesrat haben sich dafür ausgesprochen, die gegenwärtigen Regeln für die Besteuerung von Bildungsleistungen beizubehalten. Damit erteilten sie einer entsprechenden Initiative der Bundesregierung eine klare Absage. Diese wollte eine Umsatzsteuer für Bildungsleistungen einführen. Die Pläne hätten zu einer sprunghaften Verteuerung von Bildungsangeboten geführt. Der GVB begrüßt diese Entscheidung.

Der Verband hatte in zahlreichen Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern in Berlin und München sowie im Austausch mit der IHK-Organisation dafür geworben, den Vorstoß der Bundesregierung zu stoppen. Zuletzt hatte GVB-Präsident Jürgen Gros dazu noch Gespräche im Bundestag geführt. Mit der Entscheidung können die Verbandsmitglieder die Angebote privater Bildungseinrichtungen wie der Akademie Bayerischer Genossenschaften (ABG) auch weiterhin umsatzsteuerfrei nutzen.

GVB nimmt zu Pfändungsschutzkonten Stellung

In einer Stellungnahme an das bayerische Wirtschaftsministerium begrüßt der GVB, dass am bewährten Konzept des Pfändungsschutzkontos festgehalten werden soll. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesverbraucherschutzministeriums vor. Allerdings will das Ministerium Kreditinstitute dazu verpflichten, ihre Kunden mit P-Konto beim Wechsel der Bankverbindung zu unterstützen. Das verursacht wegen des Pfändungsschutzes erhöhten Aufwand: Gerichtliche Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse müssen etwa an das neue Institut übertragen werden.

Weil die Konditionen des P-Kontos denen eines herkömmlichen Girokontos entsprechen müssen, kann der zusätzliche Aufwand nicht auf die Kunden umgelegt werden. Gleichzeitig werden gepfändete Kunden durch den neuen Service nicht besser geschützt, weshalb der GVB die Regelung für entbehrlich hält. Außerdem regt der Verband eine Verlängerung der Umsetzungsfrist an. Das Ministerium will den Banken nur ein Dreivierteljahr einräumen, um ihre IT-Systeme umzustellen und Mitarbeiter zu den neuen Vorgaben zu schulen. Aus Sicht des GVB wäre eine Frist von mindestens zwei Jahren angemessen.

Christoph Spöckner ist stellvertretender Pressesprecher des Genossenschaftsverbands Bayern. Christoph Schroeter ist Chefvolkswirt des Genossenschaftsverbands Bayern.

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