Gewinn für alle: Mit der Gründung einer Genossenschaft bündeln Mitglieder ihre Kräfte, werden selbst aktiv und gestalten ein Projekt demokratisch und selbstbestimmt.
Hier geht’s direkt zu den einzelnen Schritten
- Schritt 1: Am Anfang braucht es eine durchdachte Idee
- Schritt 2: Ein detaillierter Geschäftsplan schafft Vertrauen
- Schritt 3: Die Satzung legt die Spielregeln fest
- Schritt 4: In der Gründungsversammlung erwacht die Genossenschaft zum Leben
- Schritt 5: Die Gründungsprüfung bewertet Chancen und Risiken
- Schritt 6: Zum Schluss wird das Registergericht tätig
- Unterstützung für Genossenschaftsgründer
Schritt 1: Am Anfang braucht es eine durchdachte Idee
Eine Genossenschaft lässt sich mit wenig Aufwand gründen und ihrem Geschäftszweck entsprechend gestalten. Zur Gründung werden nur drei Personen benötigt. Es kann sich dabei sowohl um Einzelpersonen, Personengesellschaften als auch um juristische Personen handeln.
Allerdings gilt auch für die Gründung von Genossenschaften: Gut gemeint ist nicht zwingend gut gemacht. So ehrenwert manche Idee sein mag, so sollte doch immer bedacht werden, dass Genossenschaften wirtschaftsorientierte Unternehmen sind und keine Zuschussbetriebe. Das heißt, um ihren Förderauftrag für die Mitglieder zu erfüllen, müssen sie wirtschaftlich sein und sich selbst tragen können. Die Genossenschaft kommt daher als Unternehmensform besonders dann zum Tragen, wenn ein Wirtschaftsbetrieb geplant ist, der nicht auf Gewinnmaximierung aus ist, sondern den Mitgliedernutzen beziehungsweise das Gemeinwohl in den Vordergrund stellt.
Frage an den GVB-Gründungsberater
Ist es sinnvoll, Genossenschaften zu gründen, bei denen es noch kein konkretes Vorhaben gibt?
Max Riedl: „Möglich ist es, aber meistens ist davon abzuraten. Die Erfahrung zeigt, dass die Menschen wissen wollen, was auf sie zukommt. Erst dann identifizieren sie sich mit der Genossenschaft und werden zu Mitgliedern. Wer also beispielsweise eine Energiegenossenschaft gründen möchte, sollte zumindest ein kleines Projekt wie eine PV-Anlage in Aussicht haben.“
Schritt 2: Ein detaillierter Geschäftsplan schafft Vertrauen
Ein wesentlicher Schritt in Richtung Genossenschaftsgründung ist die Erstellung eines Geschäftsplans. Dieser beschreibt detailliert die Geschäftsidee. Er verdeutlicht, welche Ziele die Genossenschaft verfolgt und welche Vorteile daraus für die Mitglieder entstehen. Zudem erläutert der Plan, wie der Geschäftsbetrieb organisiert ist. Anhand der Unternehmensziele skizziert der Geschäftsplan auch die Entwicklung der Genossenschaft. Dazu gehören unter anderem eine Prognose zur Umsatz- und Ertragsentwicklung, eine Einschätzung zum Personalbedarf sowie ein Investitionsplan und eine Bilanzvorschau für die ersten drei Jahre. Die Devise lautet: Liquidität geht vor Rentabilität. Auch die Festlegung einer Marketingstrategie sowie die Abschätzung der Risiken und die Entwicklung von risikomindernden Maßnahmen gehören zu einem Geschäftsplan.
Wenn es um die Finanzierung geht, sollte besonders sorgfältig und realistisch geplant werden. Denn eine mangelhafte beziehungsweise unrealistische Finanzplanung ist die Hauptursache für fehlgeschlagene Unternehmensgründungen. Der GVB stellt Genossenschaftsgründern umfangreiche Informationen und Hilfestellungen für den Geschäftsplan zur Verfügung. Außerdem unterstützt der Verband bei der Entwicklung eines Unternehmenskonzepts und stellt Mustervorlagen zur Verfügung.
Frage an den GVB-Gründungsberater
Woran erkennt man einen guten Geschäftsplan?
Max Riedl: „Ein guter Geschäftsplan beschreibt detailliert die Geschäftsidee einer Genossenschaft. Er macht etwa deutlich, was das Ziel ist, wie die Mitglieder profitieren und wie der Betrieb organisiert ist. Auf diese Weise zeigt er potenziellen Mitgliedern, warum sie sich engagieren sollten. Ein besonderes Augenmerk sollte der Finanzierung gelten. Angedachte Projekte müssen nicht auf den Cent genau ausgerechnet werden, aber die Initiatoren sollten ehrlich und solide planen. Wir Gründungsberater vom GVB unterstützen dabei gerne und helfen, einen realistischen Finanzplan aufzustellen.“
Schritt 3: Die Satzung legt die Spielregeln fest
Die Satzung ist die innere Verfassung der Genossenschaft. Sie kann je nach Geschäftsziel individuell ausgestaltet werden. Es gibt jedoch Inhalte, die dem Genossenschaftsgesetz nach zwingend in der Satzung enthalten sein müssen. Obligatorisch sind etwa Angaben zu Firma und Sitz sowie dem Gegenstand der Genossenschaft. Außerdem müssen in der Satzung weitere Punkte wie Formvorschriften für die Generalversammlung und für die Bekanntmachungen der Genossenschaft bestimmt werden. Für den Fall, dass bei einer Insolvenz der Genossenschaft nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um alle Ansprüche der Gläubiger zu bedienen, ist in der Satzung die Nachschusspflicht der Mitglieder zu regeln. Diese kann aber auch gänzlich ausgeschlossen werden.
Festzulegen sind in der Satzung zudem der Betrag des Geschäftsanteils, der für alle Mitglieder gültig ist, sowie die Einzahlungspflichten für die Mitglieder. Bestimmungen über die Bildung einer gesetzlichen Rücklage, die zur Deckung von Bilanzverlusten zu dienen hat, sind ebenfalls vorgeschrieben. Neben diesen gesetzlich vorgegebenen Satzungsinhalten besteht die Möglichkeit, weitere Punkte zur individuellen Regelung des Geschäftsbetriebs aufzunehmen. Je detaillierter die Satzung ist, desto klarer sind die Bedingungen der Zusammenarbeit für jeden Einzelnen.
Der GVB bietet an, die Satzung nach steuerlich und rechtlich optimalen Bedingungen für die Genossenschaft zu erarbeiten. Alternativ können die Gründer die Satzung mit wenigen Klicks über den Satzungsgenerator selbst erstellen und mit dem GVB abstimmen.
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Können Genossenschaften im Gründungsprozess ihre Satzung auch komplett selbst erstellen?
Max Riedl: „Wichtig ist, dass sich das Vorhaben im rechtlich legitimen Rahmen bewegt. Deshalb stellen wir Genossenschaften im Gründungsprozess eine Mustersatzung zur Verfügung, die sie an ihren individuellen Geschäftszweck anpassen können. Gleichzeitig ist es möglich, ohne Mustersatzung zu gründen. Wer juristische Expertise hat, kann den Text selbst verfassen. Der Weg mit der Mustersatzung ist aber deutlich einfacher und daher in der Regel empfehlenswert.“
Schritt 4: In der Gründungsversammlung erwacht die Genossenschaft zum Leben
Der erste Meilenstein in der Geschichte einer neuen Genossenschaft ist die Gründungsversammlung. In dieser konstituierenden Sitzung beschließen alle Mitglieder formal die Gründung und unterzeichnen die Satzung. Sie wählen aus ihrer Mitte die Vertreter für die Gremien Vorstand und gegebenenfalls Aufsichtsrat.
Der GVB unterstützt bei der Vorbereitung der Gründungsversammlung und übernimmt auf Wunsch gerne die Versammlungsleitung. Außerdem stellt er eine Mustereinladung und ein Musterprotokoll zur Verfügung.
Frage an den Gründungsberater
Was ist bei der Vorbereitung und der Versammlung zu beachten, damit alles korrekt abläuft?
Max Riedl: „Es gibt viele kleine Faktoren, auf die Genossenschaften bei der Gründungsveranstaltung achten sollten. Beispielsweise, dass die Gremien kompetent besetzt sind oder Vorstand und Aufsichtsrat Mitglieder sind. Wir Gründungsberater geben dazu gerne Praxistipps. Außerdem leiten wir auf Wunsch die Versammlung. Damit ist sichergestellt, dass alle Formalien eingehalten werden. Die Gründer nehmen das Angebot häufig an, in vier von fünf Fällen leitet ein Mitglied der GVB-Gründungsberatung die konstituierende Sitzung.“
Schritt 5: Die Gründungsprüfung bewertet Chancen und Risiken
§ 54 des Genossenschaftsgesetzes verpflichtet jede Genossenschaft, Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband wie dem GVB zu werden. Dieser muss eine gutachterliche Stellungnahme abgeben, bevor eine neue Genossenschaft in das Genossenschaftsregister eingetragen werden kann. Dem Genossenschaftsgesetz zufolge ist dabei zu prüfen, „ob nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, vor allem der Vermögenslage der Genossenschaft, eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder der Gläubiger der Genossenschaft zu besorgen ist.“ Das klingt kompliziert, ist es aber nicht. Vereinfacht gesagt, heißt das: Der Prüfungsverband beurteilt die wirtschaftlichen Verhältnisse, Aussichten und Risiken der Genossenschaft. Diese Aufgabe übernimmt der GVB für seine späteren Mitglieder. Fällt die Prüfung positiv aus, erstellt der Verband die Beitrittsbescheinigung für die GVB-Mitgliedschaft und das Gründungsgutachten. Falls notwendig, gibt der GVB den Genossenschaften zudem Handlungsempfehlungen, wo sie zum Beispiel den Geschäftsplan oder die Organisationsstruktur konkreter fassen können.
Frage an den GVB-Gründungsberater
Worauf achtet der GVB bei der Gründungsprüfung besonders?
Max Riedl: „In der Gründungsprüfung beurteilen wir die wirtschaftlichen Verhältnisse, Aussichten und Risiken der Genossenschaft. Konkret schauen wir beispielsweise danach, wie die Mitgliederverwaltung organisiert ist und wer sich um das Risikomanagement kümmert. Da wir die meisten Gründungen schon frühzeitig eng begleiten, gibt es meistens keine bösen Überraschungen. Häufig müssen nur wenige Zahlen konkretisiert oder Zuständigkeiten geregelt werden.“
Schritt 6: Zum Schluss wird das Registergericht tätig
Ein positives Ergebnis der Gründungsprüfung vorausgesetzt, folgt der letzte Abschnitt der Gründungsphase: Die Genossenschaft in Gründung erhält vom GVB die für das Registergericht notwendigen Unterlagen. Diese werden über einen Notar beim Registergericht eingereicht. Ist die Eintragung beim Registergericht erfolgt, kann das Unternehmen seinen Geschäftsbetrieb aufnehmen.
Mit dem Registergericht kommt eine Genossenschaft übrigens im Laufe der Zeit häufiger in Kontakt. So muss das Gericht beispielsweise über Satzungsänderungen oder personelle Veränderungen im Vorstand in Kenntnis gesetzt werden.
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Wie lange dauert eine Genossenschaftsgründung im besten Fall?
Max Riedl: „Wie bei jeder Existenzgründung müssen sich die Initiatoren von Genossenschaften intensiv Gedanken über einen Geschäftsplan machen. Und das braucht natürlich seine Zeit – vor allem, weil bei Genossenschaften viele Menschen ihre Ideen einbringen. Wenn sich die Gründer einig sind und sich mit einem guten Konzept an uns wenden, geht es recht schnell. Erfahrungsgemäß dauert es anschließend zwischen sechs und zehn Wochen, bis die neue Genossenschaft gegründet ist.“
Unterstützung für Genossenschaftsgründer
Genossenschaftsgründer aus Bayern können sich an die Gründungsberatung des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB) wenden. In einem kostenlosen Erstgespräch wird geklärt, ob und wie sich das Vorhaben der Gründer als Genossenschaft umsetzen lässt. Anschließend begleitet der GVB die Gründer bis zur Eintragung im Genossenschaftsregister und auf Wunsch auch darüber hinaus. Alle Informationen und Dokumente zur Genossenschaftsgründung hat der GVB auf seiner Webseite gebündelt:
- Informationen zur Genossenschaftsgründung auf der Webseite des GVB
- Die Gründungsberatung des GVB
- Informationen zur Rechtsform Genossenschaft
Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) bietet auf der zentralen Webseite Genossenschaften.de zahlreiche Informationen und Tools zur Entwicklung genossenschaftlicher Geschäftsideen. Über ein persönliches Log-In können die Nutzer einige Schritte der Gründung auch selbstständig in die Hand nehmen.