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Mit der neuen EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) läutet die EU eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein: Der Anwenderkreis und der Umfang von bestehenden Berichtspflichten werden erheblich erweitert. Ab 2025 müssen stufenweise insgesamt etwa 13.000 Unternehmen in Deutschland, darunter auch Banken, ihre Nachhaltigkeitsberichte als Teil ihres jährlichen Lageberichts veröffentlichen. Betroffen sind alle Unternehmen, die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen:

  • mindestens 25 Millionen Euro Bilanzsumme,
  • mindestens 50 Millionen Euro Umsatz,
  • mindestens 250 Beschäftigte.

Europaweit einheitliche Standards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), sollen die Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichte erhöhen. Die Bedeutung der Berichte ist nicht unerheblich: Als Teil des Lageberichts ist die Prüfung im Rahmen der Abschlussprüfung zukünftig verpflichtend – so soll die Verlässlichkeit gesichert werden.

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex als Wegbereiter

Seit 2011 unterstützt der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) Unternehmen jeder Rechtsform, Branche und Größe dabei, einen einfachen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu finden. Mit der Integration der Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes sowie der Kennzahlen zur Taxonomie-Verordnung wurden die Voraussetzungen geschaffen, gesetzliche Vorgaben bezüglich der Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen zu erfüllen. Entwickelt wurde der DNK vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Finanzmarkt, Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Ziel war und ist es, ein flexibel handhabbares Instrument für die Nachhaltigkeitsberichterstattung anzubieten und daneben nachhaltiges Wirtschaften zu fördern sowie Unternehmen darin zu unterstützen, soziale und ökologische Belange aktiv in ihre Unternehmensstrategien zu integrieren.

Inzwischen nutzen rund 1.300 Unternehmen den Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Am Ende steht nicht nur ein Nachhaltigkeitsbericht. Noch entscheidender sind die unternehmensinternen Veränderungsprozesse, die durch die Analyse der eigenen Wertschöpfungskette und Aktivitäten angestoßen werden und wichtige Impulse liefern, um Geschäftsmodelle nachhaltiger und wettbewerbsfähiger zu gestalten.

Kostenfreie Unterstützung für CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichte

Um die Umsetzung der CSRD und der europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen zu erleichtern, investiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) rund 20 Millionen Euro in die Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Das Ziel dieser Initiative ist es, durch umfangreiche Unterstützungsangebote den Zeit- und Arbeitsaufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich zu reduzieren, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (siehe dazu auch die Pressemitteilung des Rates für Nachhaltige Entwicklung). Ab 2025 können sowohl berichtspflichtige Unternehmen als auch freiwillig berichtende Unternehmen von diesen neuen Angeboten profitieren, um ihre Berichte gemäß der CSRD zu erstellen.

Die Unterstützungsangebote im Überblick:

  • Passgenaue Module auf Basis der EU-Berichtsstandards: Unterschiedliche Module werden für berichtspflichtige Unternehmen (ESRS Set 1 & ESRS LSME) und freiwillig berichtende Unternehmen (ESRS VSME) bereitgestellt.
  • Übersetzung der Berichtsanforderungen: Die ESRS-Standards werden in eine einfacher verständliche Sprache übersetzt.
  • Erweiterte Informations- und Schulungsangebote: Mehr kostenlose Angebote zur Förderung der Berichtskompetenz.
  • Interaktive Webplattform für die digitale Berichterstattung: Unterstützung durch umfassende Anwendungshilfen, XBRL-Format, Import-/Exportfunktionen und Schnittstellen.

Im April 2024 hat der DNK den ersten Entwurf einer ESRS-konformen Checkliste für berichtspflichtige Unternehmen vorgestellt und mit relevanten Stakeholdergruppen diskutiert. Ab Ende August haben alle Unternehmen und Interessierte die Möglichkeit, im Rahmen einer öffentlichen Online-Umfrage ihre Einschätzung zum Entwurf der neuen Checkliste für berichtspflichtige Unternehmen abzugeben.

Weitere Informationen zur Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex, zu den neuen Unterstützungsangeboten und zu dem Entwurf der neuen Checkliste gibt es auf der DNK-Webseite.

Der GVB unterstützt

Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) unterstützt seine Mitglieder unter anderem beim Aufbau eines Nachhaltigkeitsmanagements sowie bei der Erstellung von CSRD-Nachhaltigkeitsberichten. Zur Beratung für die Berichterstattung gehören die Wesentlichkeitsanalyse, der Einbezug von Interessensgruppen und die Ermittlung der ESRS-Datenpunkte. Ebenso prüft der GVB Nachhaltigkeitsberichte.

Weitere Informationen und Unterstützungsleistungen zum Thema Nachhaltigkeit finden VR-Banken im GVB-Mitgliederportal  und im MuV-Manager sowie WuD-Genossenschaften ebenfalls im GVB-Mitgliederportal.

Ansprechpartnerin für WuD-Genossenschaften: Erika Henger, ehenger(at)gv-bayern.de, +49 89 2868-3579.

Ansprechpartner für VR-Banken: Jonas Rott, jrott(at)gv-bayern.de, +49 89 2869-3607.

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