Meldewesen: Der GVB-Risikobericht bietet ein möglichst einfaches Controlling, das auch die Aufsicht zufrieden stellt. Neu ist ein Tool zur Liquiditätsüberwachung. Was bringt das den Banken?
Das seit 2015 geltende Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) verlangt von allen Banken, einen institutsspezifischen Sanierungsplan zu erstellen. Das betraf zunächst nur die von der Aufsicht so bezeichneten „bedeutenden Institute“, die bereits seit 2015 einen solchen Plan vorweisen müssen. Die „weniger bedeutenden Institute“, zu denen auch die Volksbanken und Raiffeisenbanken gehören, waren bisher von dieser Pflicht befreit. Nun müssen diese ebenfalls einen Sanierungsplan nach den Vorgaben des SAG vorlegen. Die Institute können den Plan jedoch zentral durch ihr sogenanntes „institutsbezogenes Sicherungssystem“ (IPS) erstellen lassen und – in einigen Punkten individuell angepasst – für ihr eigenes Haus übernehmen. Bei den Kreditgenossenschaften tritt die beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angesiedelte BVR Institutssicherung GmbH (BVR ISG GmbH) als institutsbezogenes Sicherungssystem auf.
Zentraler Sanierungsplan spart Zeit und Aufwand
Alle bayerischen Kreditgenossenschaften haben bereits 2017 das Angebot der BVR Institutssicherung wahrgenommen, einen zentralen Sanierungsplan zu erstellen. Im Oktober 2020 beschied die Aufsicht den hierzu von der BVR Institutssicherung gestellten Sammelantrag positiv. Die Vorgaben des zentralen Sanierungsplans müssen nun bis zum 15. November 2021 von den Kreditgenossenschaften in ihre Banksteuerung implementiert werden. Durch die zentrale Umsetzung ergeben sich für die Volksbanken und Raiffeisenbanken folgende Vorteile:
- Die Institute sparen sich viel Zeit und Aufwand, weil sie keinen eigenen vollständigen Sanierungsplan gemäß der Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute (MaSanV) erstellen müssen.
- Die individuelle Umsetzung des zentralen Sanierungsplans beschränkt sich auf das Notwendige: Die Banken müssen nur die Indikatoren/Schwellenwerte sowie die dazugehörigen Handlungsoptionen für ihr Haus einführen.
- Die Ausgestaltung des zentralen Sanierungsplans wurde direkt zwischen der Aufsicht und der BVR Institutssicherung verhandelt. Auch dies spart den Banken Zeit und stärkt ihre Verhandlungsposition gegenüber der Aufsicht.
Im Gegenzug haben sich die Volksbanken und Raiffeisenbanken dazu verpflichtet, die Vorgaben der BVR Institutssicherung einschließlich der Governance-Regeln in ihrem Haus umzusetzen und einzuhalten. Beides ist Gegenstand der Jahresabschlussprüfung. Die BVR Institutssicherung hat den Kreditgenossenschaften die wesentlichen Bestandteile des zentralen Sanierungsplans sowie die institutsindividuellen Vorgaben nebst Arbeitshilfen für die Umsetzung Ende Mai 2021 zur Verfügung gestellt.
Vier Schwellenwerte plus Handlungsoptionen
Der institutsindividuelle Teil des zentralen Sanierungsplans muss dabei grundsätzlich wie folgt umgesetzt werden:
- Die Bank muss vier neue Schwellenwerte aus den Kategorien Eigenkapital, Liquidität, Rentabilität und Qualität der Vermögenswerte überwachen und in ihr regelmäßiges Reporting integrieren.
- Zu jeder Kategorie muss zumindest eine Sanierungsmaßnahme (Handlungsoption) ausgewählt und institutsindividuell vorgeplant werden. Diese Vorplanung ist anhand vorgegebener Inhalte zu dokumentieren. Die dauerhafte Wirksamkeit der Handlungsoptionen ist zu überwachen.
- Werden Schwellenwerte verletzt (Eskalationsprozess), muss das Institut dies zunächst der Aufsicht und der BVR Institutssicherung melden und entscheiden, ob die dazugehörigen vorgeplanten Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden sollen. Hierüber und über den Fortgang der Umsetzung sind die Aufsicht und die BVR Institutssicherung im Rahmen entsprechender Meldungen regelmäßig zu informieren, bis die Bank die zentral definierten Schwellenwerte wieder einhält und der Regelprozess wieder Anwendung findet.
- Rahmenbedingungen und getroffene Annahmen im Zusammenhang mit dem zentralen Sanierungsplan müssen regelmäßig, in der Regel jährlich, überprüft werden. Darüber hinaus ist eine anlassbezogene Prüfung der Rahmenbedingungen und getroffenen Annahmen erforderlich, wenn sich diese ändern oder eine solche Überprüfung zentral vorgegeben wird.
Laufende Informationen für den Aufsichtsrat
Die Banken sind dazu verpflichtet, ihrem Aufsichtsrat regelmäßig über die Implementierung des Sanierungsplans, die Einhaltung der Schwellenwerte und die Überwachung der Wirksamkeit der Handlungsoptionen Bericht zu erstatten. Im Eskalationsprozess erhält der Aufsichtsrat zudem ein laufendes Reporting über die Entwicklung der Schwellenwerte sowie über die Umsetzung und den Erfolg der ausgewählten Handlungsoptionen. Der Vorstand sollte – sofern nicht schon geschehen – den Aufsichtsrat über die bis Oktober 2021 laufende Implementierungsphase vorab informieren. Ende September, Anfang Oktober 2021 sollte der Vorstand dann in einer Aufsichtsratssitzung über das Ergebnis der Implementierung berichten.
Umsetzungspaket von der BVR Institutssicherung
Zur Umsetzung haben die Banken von der BVR Institutssicherung ein umfangreiches Implementierungspaket erhalten. Enthalten sind unter anderen Vorgaben zur Governance, Vorlagen für Dokumente und 16 vorausgefüllte Handlungsoptionen zu den vier Kategorien Eigenkapital, Liquidität, Rentabilität und Qualität der Vermögenswerte. Sofern die 16 vorausgefüllten Handlungsoptionen für das Institut nicht anwendbar sind, können weitere bankindividuelle Handlungsoptionen entwickelt werden.
GVB bietet Unterstützung an
Zur Unterstützung in der Implementierungsphase bietet der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) den bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken Schulungen für Aufsichtsräte, Vorstände und Umsetzungsbeauftragte an (siehe Kasten). Außerdem ist eine individuelle Umsetzungsbegleitung möglich. Dazu hatte der GVB seine Mitglieder in einem Rundschreiben informiert. Bis Anfang Juli wurden bereits mehr als 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu diesem Thema durch den GVB geschult.
Carlo Seitz ist Leiter Prüfungsnahe Betreuung beim Genossenschaftsverband Bayern.
Unterstützung durch GVB und ABG
Bayerische Kreditgenossenschaften, die bei der Implementierung des zentralen Sanierungsplans in ihre Banksteuerung individuell beraten werden wollen, wenden sich an Carlo Seitz, Leiter Prüfungsnahe Betreuung beim GVB (cseitz(at)gv-bayern.de, 089 / 2868-3601).
Die Akademie Bayerischer Genossenschaften (ABG) bietet am 5. und 11. August 2021 in Beilngries einen Erfahrungsaustausch zur Implementierung des Sanierungsplans an. Außerdem können sich Umsetzungsverantwortliche sowie Mitarbeiter aus den Bereichen Risikocontrolling und Banksteuerung die Aufzeichnung eines Webinars zur Implementierung des Sanierungsplans ansehen. Darin informieren die GVB-Experten praxistauglich und zielgerichtet über die konkreten Aufgaben und Probleme bei der individuellen Umsetzung des Sanierungsplans auf Basis der von der BVR Institutssicherung zur Verfügung gestellten Umsetzungshilfen.