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Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) hatte schon 2017 im Rahmen einer Konsultation Verbesserungsvorschläge an die für die Bankenaufsicht zuständige Europäische Zentralbank adressiert. Nun hat die Institution reagiert, wie aus dem kürzlich veröffentlichten Entwurf einer neuen Gebührenverordnung hervorgeht. Erfreulich ist, dass die Aufseher den Forderungen des GVB in drei Punkten folgen:

1. Gebührensenkung

Die jährlichen Aufsichtsgebühren für kleinere Banken sollen sinken. Der Jahresbeitrag für Institute mit einer Bilanzsumme von unter 500 Mio. Euro wird reduziert. Den 142 GVB-Mitgliedsbanken in dieser Größenklasse beschert das eine durchschnittliche Verringerung ihrer Gebühren um 19 Prozent. Über alle Größenklassen hinweg würden die GVB-Mitgliedsbanken um über 70.000 Euro pro Jahr entlastet.

„Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, kommentierte GVB-Präsident Jürgen Gros den Vorschlag. Allerdings stellen die Aufsichtsgebühren auch für Regionalbanken mit einer Bilanzsumme von über 500 Mio. Euro eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die bayerischen Kreditgenossenschaften oberhalb des Schwellenwerts müssten infolge der EZB-Pläne sogar mit einem weiteren Gebührenanstieg von 2,5 Prozent rechnen.

Aus Sicht des GVB sollte daher eine Entlastung aller Banken mit einer Bilanzsumme bis zu 5 Mrd. Euro beschlossen werden. Dadurch würde ein Gleichlauf mit der kürzlich beschlossenen EU-Definition „kleiner und nicht komplexer“ Institute sichergestellt und ein regulatorischer Flickenteppich vermieden.

2. Meldeaufwand wird verringert

Der zweite Erfolg der GVB-Interessenvertretung: Die Doppelmeldung der für die Gebührenberechnung erforderlichen Daten (Bilanzsumme und Gesamtrisikobetrag) wird abgeschafft. Die EZB will die Gebühren in Zukunft auf Basis von FINREP- und COREP-Daten ermitteln. Bislang müssen die Volksbanken und Raiffeisenbanken eine separate Meldung an die EZB versenden, die einzig der Erhebung der Aufsichtsgebühr dient. Trotz der Umstellung des Verfahrens können die Banken auch in Zukunft vor Rechnungsstellung prüfen, ob die EZB ihre Berechnung auf die richtigen Zahlen stützt.

3. Bescheide auf Deutsch

Außerdem fand der GVB mit einer dritten Forderung Gehör: Die EZB will die Gebührenbescheide künftig in deutscher Sprache verfassen. Bisher erhielten die bayerischen Kreditgenossenschaften allesamt englischsprachige Rechnungen.

Noch bis 6. Juni konsultiert die EZB-Bankenaufsicht die vorgeschlagenen Neuerungen. Ab 2020 sollen die neuen Regeln dann angewendet werden.
 

Christoph Schroeter ist Chefvolkswirt des Genossenschaftsverbands Bayern.

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