Landtagswahl 2018: Im Oktober wählen die Bayern einen neuen Landtag. Der GVB hat in zehn Punkten seine Empfehlungen und Erwartungen an die künftige Landespolitik formuliert.
Die Aufarbeitung der Finanz-, Wirtschafts- und Staatsschuldenkrise, die noch vor einigen Jahren die Schlagzeilen dominiert hat, ist etwas in den Hintergrund getreten. Das hat mehrere Gründe: Einerseits haben sich viele der ad hoc ins Leben gerufenen Institutionen und Mechanismen am Ende bewährt, andererseits hat die expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) viele Probleme überdeckt und schlussendlich macht die erfreuliche wirtschaftliche Lage in allen Mitgliedsstaaten die Krise ein Stück weit vergessen.
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Es gibt das schöne Sprichwort, dass man aus einer Krise kurzfristig sehr viel, mittelfristig ein bisschen und langfristig fast nichts lernt. Diesen Fehler dürfen wir mit Blick auf die letzte Krise und die Zukunft der Wirtschafts- und Währungsunion Europas (WWU) nicht machen. Im Gegenteil: Wir brauchen eine Bestandsaufnahme, um zu sehen, welche Instrumente sich in der Krise bewährt haben und welche nicht. Wir müssen überlegen, welche Instrumente wir nachschärfen wollen und wir müssen auch einige grundlegende Fragen dahingehend beantworten, wie es mit der WWU weitergehen soll. Nur wenn wir jetzt die richtigen Weichen stellen, können wir sicherstellen, dass uns die nächste Krise nicht unvorbereitet trifft.
Eine erste Diskussionsgrundlage
Die Europäische Kommission hat mit ihrem sogenannten Nikolauspaket vom 6. Dezember 2017 eine Reihe von Vorschlägen zur Reform der Wirtschafts- und Währungsunion gemacht. Die Kommission schlägt vor,
- den Fiskalpakt in das Gemeinschaftsrecht zu überführen,
- den Europäischen Stabilitätsmechanismus in einen ebenfalls im Gemeinschaftsrecht verankerten Europäischen Währungsfonds zu überführen,
- die Umsetzung von Strukturreformen mit finanziellen Anreizen zu fördern,
- eine Fiskalkapazität aufzubauen,
- und das Amt eines europäischen Finanzministers zu schaffen, der eine Doppelrolle als Kommissionsmitglied und Eurogruppenvorsitzender wahrnehmen soll.
Die Vorschläge der Kommission enthalten Licht und Schatten und können nur eine erste Diskussionsgrundlage darstellen. Klar ist: Für die Weichenstellung zur Zukunft der Wirtschafts- und Währungsunion sind insbesondere zwei Bereiche entscheidend: der Abbau von Risiken im Bankensystem sowie eine Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wirtschafts- und Währungsunion selbst. Beide Elemente bedingen und ergänzen einander.
Langfristig impliziert eine gemeinsame Wirtschafts- und Währungsunion und vor allem eine Bankenunion, dass wir zu einer paneuropäischen Risikoteilung kommen. Eine solche langfristige Risikoteilung setzt aber voraus, dass die Risiken in den Bankensystemen der Mitgliedsstaaten nicht allzu weit auseinander klaffen – andernfalls handelt es sich nicht um eine Risikoteilung, sondern schlichtweg um eine Risikoumverteilung von maroden Bankensystemen zu gesunden Bankensystemen.
„Eine Risikoumverteilung macht die Bankenunion als Ganzes nicht widerstandsfähiger, sondern anfälliger.“
Eine solche Risikoumverteilung macht die Bankenunion als Ganzes jedoch nicht widerstandsfähiger, sondern anfälliger. Aus genau diesem Grund ist auch der Vorschlag für ein vergemeinschaftetes europäisches Einlagensicherungssystem abzulehnen. Ein vergemeinschaftetes Einlagensicherungssystem würde einzig und allein dazu führen, dass die Sparer aus Ländern mit gesunden Bankensystemen am Ende für die Risiken in maroden Bankensystemen haften müssen. Diese Art von Risikoumverteilung trägt jedoch nicht zur Stabilisierung der Wirtschafts- und Währungsunion bei.
Ausfallgefährdete Kredite reduzieren
Die Vorbedingung für eine langfristige Risikoteilung ist der glaubwürdige Abbau von bestehenden Altlasten in den Bankensystemen der Mitgliedsstaaten. Neben der vollständigen Umsetzung der bestehenden EU-Gesetzgebung von der Einlagensicherungsrichtlinie über die Abwicklungsrichtlinie bis hin zu den Vorschriften für die Eigenkapitalunterlegung zählt zu dieser Vorbedingung insbesondere der Abbau von ausfallgefährdeten Krediten. Zwar ist die Quote an ausfallgefährdeten Krediten in der Europäischen Union rückläufig. Dies liegt aber zuvorderst an der positiven wirtschaftlichen Entwicklung in der Eurozone und nicht an strukturellen Verbesserungen. Trotz der guten Konjunktur verharrt die Quote an ausfallgefährdeten Krediten in einem Drittel der Mitgliedsstaaten (Bulgarien, Irland, Griechenland, Kroatien, Italien, Zypern, Ungarn, Portugal und Slowenien) noch immer im zweistelligen Bereich. Das zeigt den Bedarf für Reformen.
Die Wirtschafts- und Finanzminister der EU haben im Juli des vergangenen Jahres im Rahmen eines Aktionsplans aufgezeigt, wie es gehen könnte: Insbesondere die Schaffung eines funktionierenden Sekundärmarkts für ausfallgefährdete Kredite sowie der Aufbau von nationalen Bad Banks sind vielversprechende Lösungsansätze. Dabei muss jedoch klar sein, dass nationale Bad Banks nur dann funktionieren können, wenn sie mit den beihilferechtlichen Vorgaben auf europäischer Ebene im Einklang stehen.
Insolvenzrecht harmonisieren
Langfristig wird man hinsichtlich des Umgangs mit ausfallgefährdeten Krediten und mit Blick auf die Kapitalmarktunion auch nicht daran vorbeikommen, Schritte hin zu einem stärker harmonisierten Insolvenzrecht inklusive gemeinsamer Mindeststandards für die Vollstreckung von Rechtstiteln zu unternehmen. Nur wenn sich Investoren eines einheitlichen und verlässlichen rechtlichen Rahmens bewusst sein können und sicher sind, dass dieser Rahmen auch vollstreckbar ist, kann der grenzüberschreitende Handel aufblühen. Dies ist insbesondere mit Blick auf die Stärkung grenzüberschreitender europäischer Kapitalmärkte im Rahmen der Kapitalmarktunion, die vor dem Hintergrund des Brexits noch mehr an Bedeutung gewonnen hat, von großer Wichtigkeit.
„In der letzten Krise haben wir gesehen, dass es eine unheilvolle Verknüpfung von strauchelnden Banken und strauchelnden Staaten gab.“
In der letzten Krise, die zunächst eine Finanzkrise war, haben wir gesehen, dass es eine unheilvolle Verknüpfung von strauchelnden Banken und strauchelnden Staaten gab. Um diese Verbindung aufzulösen, haben wir mit den Maßnahmen der Bankenunion, insbesondere dem gemeinsamen Aufsichtsmechanismus, dem gemeinsamen Abwicklungsmechanismus und hohen gemeinsamen Standards bei der Einlagensicherung bereits erhebliche Fortschritte erzielt. Vor allem die Regeln des gemeinsamen Abwicklungsregimes zielen darauf, den Steuerzahler aus der Haftung zu nehmen und den sogenannten Bank-Staat-Nexus aufzulösen.
Staatsanleihen risikogerecht regulieren
Ein Mechanismus, der für die Verknüpfung von Banken und Staaten maßgeblich ist, wurde aber bisher vernachlässigt: die regulatorische Behandlung von Staatsanleihen. In der Krise haben wir diesbezüglich zwei entscheidende Beobachtungen machen können, die für die Zukunft handlungsleitend sein sollten:
- Staatsanleihen sind keine risikolosen Finanzinstrumente – die Griechenlandkrise hat das mehr als deutlich gemacht. Nichtsdestoweniger werden Staatsanleihen regulatorisch so behandelt, als wären sie risikolose Instrumente.
- Viele Banken halten vor allem Staatsanleihen ihres Heimatstaats, was ein enormes Klumpenrisiko darstellt.
Beides zusammen führt dazu, dass Banken zu viele vermeintliche risikolose Staatsanleihen halten, dabei eine besondere Schieflage zugunsten ihres Heimatlands haben und sich dieses Risiko nicht angemessen in der Kapitalunterlegung der Banken widerspiegelt. Gerät nun ein Staat in Schieflage, führt das fast automatisch dazu, dass auch sein Bankensystem in Schieflage gerät.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie man diesem Problem beikommen kann und damit sicherstellen könnte, dass auch der Markt und nicht nur der Steuerzahler ein gewisses Risiko übernimmt. Die erste Variante wäre, dass man sicherstellt, dass Staatsanleihen gemäß ihres Risikos in Bankbilanzen mit Eigenkapital hinterlegt werden müssen. Angesichts der hohen Bestände an Staatsanleihen in den Bilanzen vieler Banken kann eine solche Vorgabe aber nur schrittweise - oder in Verbindung mit großzügigen Ausnahmen für Altbestände - eingeführt werden. Andernfalls gäbe es plötzlich einen erheblichen Rekapitalisierungsbedarf bei vielen Banken und/oder einen plötzlichen Panikverkauf von Staatsanleihen.
Ein erster Schritt auf dem Weg zur langfristigen Einführung von Eigenkapitalunterlegungspflichten für Staatsanleihen könnte darin bestehen, dass Banken bei Überschreiten einer bestimmten relativen Schwelle – beispielsweise einen Staatsanleihenbestand, der größer ist als ein Viertel des harten Kernkapitals – einen Risikopuffer für diese Staatsanleihen halten müssen.
Ergänzend zu diesem Schritt sollte man sich auf das Problem des Klumpenrisikos konzentrieren. Das könnte etwa über eine Quote erfolgen, nach der Banken, die Staatsanleihen halten wollen, dies nur im Rahmen eines bestimmten Schlüssels tun können. Dieser könnte vorschreiben, dass das Staatsanleihenportfolio von Banken dem Kapitalschlüssel der Europäischen Zentralbank entsprechen muss. Jede Bank, die Staatsanleihen halten will, müsste dann in einem bestimmten Verhältnis Staatsanleihen aller Eurostaaten halten. Das würde automatisch zu einem diversifizierten Portfolio und damit zu einem gewissen Maß an Risikostreuung führen. Dies würde wiederum dafür sorgen, dass die Schieflage eines Staates nicht umgehend zum Kollaps des eigenen Bankensystems und infolgedessen zu einer Kettenreaktion im europäischen Bankenmarkt führt. Stattdessen würde sich die Last eines solchen Schocks gleichmäßig auf mehrere Schultern verteilen.
Gemeinschaftshaftung verhindern
Eine gemeinsame Haftung für Staatsanleihen, um die Lasten eines Ausfalls stärker zu verteilen, ist nicht notwendig. Aus genau diesem Grund sollte auch der Vorschlag, Staatsanleihen in Portfolios mit vor- und nachrangigen Tranchen zu verbriefen, nicht weiter verfolgt werden. Sie werden wahlweise unter den Begriffen „European Safe Asset“ oder „European Sovereign Bond Backed Securities“ diskutiert. Mit diesen Vorschlägen würde man sich sehr schnell auf einen Weg begeben, der mittelfristig in die Gemeinschaftshaftung führt. Darüber hinaus beseitigt ein Finanzinstrument, das letztendlich darauf abzielt, die Zinsdifferenzen zwischen Staaten mit hoher Bonität und solchen mit niedriger Bonität einzuebnen, jegliche Anreize für eine solide Haushaltspolitik der jeweiligen Mitgliedsstaaten.
Heute entfaltet der Zins als Risikoindikator eine gewisse Lenkungswirkung. Staaten mit einer soliden Haushaltspolitik können sich zu günstigeren Konditionen am Markt refinanzieren als diejenigen Mitgliedsstaaten, die es mit der haushaltspolitischen Solidität nicht so genau nehmen. Dies hat eine disziplinierende Wirkung, die durch ein „European Safe Asset“ oder „European Sovereign Bond Backed Securities“, wie sie vom Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) vorgeschlagen wurden, ausgehebelt werden würde. Darüber hinaus stellt sich die praktische Frage, wie solche Instrumente von Rating-Agenturen behandelt werden würden. Erste Indikationen von Ratingagenturen weisen darauf hin, dass verbriefte Staatsanleihenpakete entgegen der Argumente ihrer Befürworter keineswegs automatisch mit einem Rating der höchsten Bonitätsstufe versehen werden würden. Alles in allem sind solche Instrumente entsprechend nicht sinnvoll.
Auch der Vorschlag, die Mitgliedsstaaten dazu zu verpflichten, ab einer gewissen Verschuldungsgrenze nachrangige Anleihen auszugeben, die bei einem Zahlungsausfall im Rang hinter andere Forderungen zurückfallen, ist nicht zielführend. Schließlich gibt es letztlich keinen Weg, um tatsächlich durchzusetzen, dass Mitgliedsstaaten im Zweifelsfall solche Junior Bonds statt Senior Bonds ausgeben.
Makroökonomische Schocks abfedern
Angesichts des erheblichen Einbruchs des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise 2009/2010 gibt es immer wieder die Idee, man bräuchte auf europäischer Ebene eine Institution, mit der man einem ähnlichen Schock künftig abfedern kann. Diese Diskussion wird oft unter den Stichworten Fiskalkapazität, makroökonomische Stabilisierungsfunktion oder „Rainy Day Fund“ geführt. Manch einer will auch dem ESM oder einem künftigen Europäischen Währungsfonds diese Rolle zusprechen.
Bei der Debatte gilt es zu bedenken, dass es mit der Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedsstaaten bereits ein Instrument gibt, mit dem Nicht-Eurostaaten im Falle akuter Zahlungsbilanzkrisen eine temporäre finanzielle Unterstützung durch die EU beantragen können. Während der Finanz- und Wirtschaftskrise haben Lettland, Rumänien und Ungarn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Insofern ist die grundsätzliche Idee einer Unterstützungsfunktion, die auch Eurostaaten offensteht, naheliegend. Da die an den Kapitalmärkten mobilisierten Mittel der bestehenden Fazilität letztlich durch die Haushaltsmarge besichert sind, mag das Volumen zwar für Nicht-Eurostaaten genügen, als Modell für eine makroökonomische Stabilisierungsfunktion für die Eurozone oder die gesamte EU taugt es jedoch nicht. Selbst zur Abfederung makroökonomischer Schocks in einzelnen großen Eurostaaten würden die zur Verfügung stehenden Mittel aus der Haushaltsmarge nicht genügen.
Wenn wir uns bewusst machen, über welche Volumina wir für die Abfederung eines gleichmäßig auf alle Mitgliedsstaaten wirkenden Schocks sprechen, wird schnell klar, dass wir bescheidener denken müssen. Normalerweise rechnet man für einen wirksamen Konjunkturimpuls mit einer Größenordnung von einem bis zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Zweifelsohne sollte eine Fazilität zur Abfederung makroökonomischer Schocks nicht mit einem Schuss ihr ganzes Pulver verbrauchen. Für eine wirksame und glaubwürdige Fiskalkapazität, die einen symmetrischen Schock, wie wir ihn 2009/2010 erlebt haben, abfedern kann, wären wir also schnell bei einem Drei- bis Vierfachen des EU-Haushalts. Das ist nicht realistisch.
Nicht genutzte EU-Gelder umwidmen
Anders sieht es aus, wenn wir uns auf Gegenmaßnahmen zu so genannten asymmetrischen Schocks beschränken; also Schocks, die lediglich einige wenige Mitgliedsstaaten, aber nicht die ganze EU treffen. Hier kommt man mit den begrenzten Mitteln der EU schon weiter. Eine Möglichkeit, diesen Topf zu befüllen, würde darin bestehen, nicht verwendete EU-Gelder künftig nicht wieder an die Mitgliedsstaaten auszubezahlen, sondern einzubehalten und damit eine Fiskalkapazität zu befüllen. Eine solche Lösung, bei der bereits verplante und nicht genutzte Gelder umgewidmet werden, ist auch politisch einfacher umzusetzen als den Mitgliedsstaaten neue Mittel abzuverlangen.
Selbst bei einer im Umfang kleineren Fiskalkapazität stellt sich natürlich sofort die Frage nach dem richtigen Anreizsystem. Der Schweizer Theologe Walter Ludin sagte einst: „Wer fremdes Geld ausgeben kann, wird großzügig.“ Deswegen darf eine etwaige europäische Stabilisierungsfunktion keinesfalls zu einem permanenten Umverteilungsmechanismus werden und auch nicht dazu führen, dass wirtschaftspolitische Fehler, die in den Mitgliedsstaaten gemacht wurden, am Ende mit Geld aus Brüssel ausgebügelt werden.
Klare Kriterien für Zugang zu einer Fiskalkapazität
Insofern muss klar sein, dass der Zugang zu einer Fiskalkapazität an ganz klare Kriterien geknüpft sein muss. Die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts zielen ohnehin darauf ab, dass die Mitgliedsstaaten einen gewissen fiskalischen Spielraum haben, um auf etwaige makroökonomische Schocks reagieren zu können. Darüber hinausgehende europäische Institutionen oder Töpfe bedürfen also einer sorgfältigen und überzeugenden Begründung. Deshalb muss eine glasklare Voraussetzung für den Zugriff auf eine makroökonomische Stabilisierungsfunktion sein, dass die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts vom anfragenden Mitgliedsstaat in den fünf Jahren vor Eintreten des Schocks eingehalten wurden. Hier darf es keinerlei Spielraum geben.
Ein Vorschlag, der im Rahmen der Diskussion um eine Fiskalkapazität oftmals diskutiert wird, ist die Idee einer europäischen Arbeitslosenversicherung als automatischer Stabilisator. Bei Arbeitslosenzahlen, wie wir sie in Südeuropa sehen, dem derzeitigen Lohngefälle zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und den Unterschieden zwischen den nationalen Arbeitsmärkten wäre eine gemeinsame europäische Arbeitslosenversicherung jedoch der Startschuss für einen erheblichen und permanenten Umverteilungsmechanismus zulasten der nordeuropäischen EU-Länder mit flexiblen Arbeitsmärkten und niedrigen Arbeitslosenquoten. Diesen Weg sollte man bei einer Fiskalkapazität auf keinen Fall beschreiten. Auch langfristig ist angesichts der eingeschränkten Mobilität von Arbeitskräften innerhalb der EU auch nicht mit einem vollständigen integrierten europäischen Arbeitsmarkt zu rechnen, weshalb sich auch keine Notwendigkeit für eine europäische Arbeitslosenversicherung ergibt.
Aufgabenprofil eines Europäischen Währungsfonds
Eine Fiskalkapazität kann grundsätzlich durchaus bei einem zukünftigen Europäischen Währungsfonds (EWF) angesiedelt sein, sollte jedoch von den Mitteln zur Krisenintervention getrennt sein. Der Europäische Währungsfonds sollte weiterhin ähnliche Funktionen übernehmen, wie es der heutige ESM tut. Dabei muss klar sein, dass die Gewährung von Finanzhilfen – im Einklang mit dem Haftungsprinzip – nach wie vor ausschließlich einstimmig und auf Basis strenger Konditionalität von den Euro-Mitgliedsstaaten genehmigt werden sollte. Eine Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip darf es nicht geben. Denn sobald Entscheidungen per Mehrheitsbeschluss getroffen werden, ist eine Zweckentfremdung der Mittel vorprogrammiert. Die Einbindung des Europäischen Parlaments sollte sich analog zur Governance-Struktur des Gemeinsamen Abwicklungsfonds auf Anhörungs- und Kontrollrechte sowie die Einbeziehung bei der Bestellung des Managing Directors beschränken.
Neben der Gewährung von Finanzhilfen sollte der EWF auch für die unabhängige Überwachung etwaiger Hilfsprogramme verantwortlich sein. Werden die Maßnahmen zur Stabilisierung der Bankenunion, zur Durchbrechung des Bank-Staat-Nexus und zur Schaffung einer Stabilisierungsfunktion glaubwürdig umgesetzt, ist es wahrscheinlich, dass die direkte Krisenintervention des ESM/EWF mehr und mehr zur Ausnahme wird.Vor diesem Hintergrund gilt es zu überlegen, das Aufgabenprofil eines Europäischen Währungsfonds auszudehnen und sich dessen Unabhängigkeit zunutze zu machen. Denn in den Jahren der Finanz- und Staatsschuldenkrise haben sich insbesondere die Unabhängigkeit und die klare Entscheidungsstrukturen des ESM, die das Haftungsprinzip berücksichtigen, bewährt. An diesen Strukturen sollte festgehalten werden.
„Es ist keine Übertreibung zu sagen, dass die Ausnahme zur Regel und das politische Zugeständnis zum Leitmotiv der Kommission geworden sind.“
Unabhängigkeit und Objektivität sind schließlich Faktoren, an denen es im Gefüge der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU weiterhin mangelt. Dies wird am deutlichsten, wenn man einen Blick auf den Stabilitäts- und Wachstumspakt wirft. Die Europäische Kommission, die sich gleichermaßen als Hüterin des Stabilitäts- und Wachstumspakts und als „politische Kommission“ bezeichnet, ist mit dieser Doppelrolle offensichtlich überfordert. So gab es im Zeitraum von 1999 bis 2015 in Summe 114 Fälle, in denen ein Mitgliedsstaat gegen das Neuverschuldungskriterium des Stabilitäts- und Wachstumspakts verstoßen hatte, ohne dies mit einer Ausnahmesituation rechtfertigen zu können. In diesen 114 Fällen hätte es Sanktionen geben müssen, jedoch hat die Europäische Kommission in jedem dieser Fälle einen Grund gefunden, warum sie am Ende von Sanktionen abgeraten hat.
Vor dem Hintergrund dieser Zahlen ist es keine Übertreibung zu sagen, dass die Ausnahme inzwischen zur Regel und das politische Zugeständnis zum Leitmotiv der Kommission geworden sind. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt, der eigentlich dazu gedacht war, die Mitgliedsstaaten vor zu hoher Verschuldung zu bewahren und auch für Krisensituationen ein Mindestmaß an fiskalischem Spielraum sicherzustellen, hat jegliche Glaubwürdigkeit verloren. Offenkundig ist die Europäische Kommission zu einer glaubwürdigen und objektiven Überwachung des selbst gegebenen Regelwerks nicht in der Lage.
Den Stabilitäts- und Wachstumspakt weiter aufzuweichen, aufzugeben oder gar zu einer gemeinsamen Schuldenhaftung überzugehen, wäre jedoch die verkehrte Schlussfolgerung. Denn nur wenn klar ist, dass das Haftungsprinzip gilt und die disziplinierende Wirkung der Märkte im Zweifel zum Tragen kommt, kann die haushaltspolitische Eigenverantwortung der Mitgliedsstaaten gewahrt bleiben.
„Anstatt den Stabilitäts- Wachstumspakt auszuhöhlen, müssen wir ihn bewahren und stärken.“
Anstatt den Stabilitäts- und Wachstumspakt auszuhöhlen, müssen wir ihn bewahren und stärken. Insofern wäre es sinnvoll, dieses Kernelement der wirtschaftspolitischen Steuerung an eine Behörde zu übertragen, die eine glaubwürdige und politisch unabhängige Analyse sicherstellen kann. Der ESM hat in der Krise gezeigt, dass er eine solche Position der unabhängigen Analyse wahrnehmen kann. Gleichzeitig müssen die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts vereinfacht werden, sodass die Entscheidungsfindung insgesamt transparenter und weniger diskretionär wird. Nur wenn es zu einer solchen unabhängigen Überwachung und Durchsetzung der gemeinsamen haushaltspolitischen Regeln kommt, macht auch die Überführung des Fiskalpakts in das Gemeinschaftsrecht Sinn.
Wettbewerbsfähigkeit in Europa verbessern
Abschließend müssen wir auch darauf achten, dass das Thema Widerstandsfähigkeit zwar wichtig, aber nicht alles ist. Die Kehrseite der Medaille ist die Frage, wie wir die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europa verbessern und die europäische Wirtschaft fit für das 21. Jahrhundert machen können.
Mit dem Europäischen Semester existiert bereits ein Instrument, das genau dieses Ziel verfolgt. Jedes Jahr identifiziert die Kommission im Europäischen Semester eine Reihe von länderspezifischen Empfehlungen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit jedes Mitgliedsstaats zu steigern. Wenn wir im darauffolgenden Jahr wieder auf dasselbe Mitgliedsland schauen, sehen wir aber, dass bestenfalls ein Bruchteil der Empfehlungen auch umgesetzt wurde.
Das Europäische Semester krankt damit am selben Problem wie der Stabilitäts- und Wachstumspakt: ein Mangel an Verbindlichkeit. Klar ist aber, dass wir die Mitgliedsstaaten von ihrer individuellen Verantwortung, notwendige und mitunter schmerzhafte Reformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit durchzuführen, nicht entbinden können. Die Finanzkrise hat gezeigt, dass es vor allem diejenigen Mitgliedsstaaten besonders hart getroffen hat, denen es an Wettbewerbsfähigkeit und Flexibilität gemangelt hat. Die Mitgliedsstaaten haben ihr Schicksal an dieser Stelle zwar ein Stück weit selbst in der Hand, die Auswirkungen versäumter Reformen können jedoch schnell eine europäische Dimension erhalten.
Auf ausgewählte Reformen konzentrieren
Deswegen ist die Frage, wie wir die Wirksamkeit und Verbindlichkeit des Semesters stärken können, mehr als legitim. Ein Lösungsvorschlag, den die Kommission ins Spiel gebracht hat, sind finanzielle Anreize. Dieser Vorschlag geht aber mit einer Reihe von fundamentalen Problemen einher. Einerseits wird das Europäische Semester am Ende nicht dadurch wirksamer und effizienter, indem wir eine halbherzige Umsetzung erkaufen. Andererseits sollten wir ganz grundsätzlich nicht dazu übergehen, Mitgliedstaaten dafür zu bezahlen, damit sie das tun, was ohnehin in ihrem ureigenen Interesse ist. Denn wenn wir diesen Weg beschreiten, wird Europa sehr schnell eine sehr teure Angelegenheit.
Vielversprechender wäre es, sorgfältig und individuell für jeden Mitgliedstaat zu schauen, welche Reformen tatsächlich notwendig sind und sich auf diejenigen Bereiche zu konzentrieren, die tatsächlich den größten Mehrwert generieren. Anstatt eines jährlichen Katalogs an Reformvorschlägen braucht es ein oder zwei sorgfältig ausgewählte Reformen, die tatsächlich einen Unterschied machen. Das würde sowohl die Umsetzung als auch die Kontrolle der länderspezifischen Empfehlungen erleichtern.
Um eine hohe Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sicherzustellen, gehört es auch, dass zentrale sozialpolitische Weichenstellungen wie etwa eine an der Produktivitätsentwicklung orientierte Lohnpolitik bei den Mitgliedstaaten verbleiben und nicht im Rahmen einer „Sozialunion“ durch die EU vorgegeben werden.
Fazit
Bei der Aufarbeitung der Finanz- und Staatsschuldenkrise ist in den vergangenen knapp zehn Jahren einiges geschehen. Insbesondere im Bereich der Banken- und Finanzmarktregulierung haben wir den Grundstein für einen widerstandsfähigeren Wirtschaftsraum gelegt. Gleichzeitig ist der Reformprozess noch nicht abgeschlossen und die derzeitige positive wirtschaftliche Entwicklung bietet einen guten Rahmen dafür, die notwendigen Reformen auf den Weg zu bringen.
Dabei sollten wir uns nicht von institutionellen Debatten – wie der um einen europäischen Finanzminister – beirren lassen, sondern uns auf das Wesentliche konzentrieren: Risiken im Bankensektor abbauen, die Prozeduren der wirtschaftspolitischen Steuerung straffer und verbindlicher gestalten und Notfallmechanismen aufbauen, die an strenge Konditionalitäten geknüpft sind. Nationale Eigenverantwortlichkeit und das Haftungsprinzip müssen dabei weiterhin handlungsleitend sein.
Markus Ferber ist Erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand im Europäischen Parlament.