Forderung: Von der neuen Bundesregierung erhofft sich GVB-Präsident Stefan Müller umfassende Reformen, um Deutschland wieder auf Kurs zu bringen.
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Für die Akzeptanz der Energiewende ist es wichtig, die Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort an Energieprojekten zu beteiligen – dies ist Konsens unter allen, die in Bayern die Energiewende voranbringen wollen. Doch wie gestaltet man diese Beteiligung? Diese Frage ist bislang vom Freistaat nicht zufriedenstellend beantwortet worden.
Ein fiktives Beispiel: In einer Gemeinde im ländlichen Raum soll eine Windenergieanlage mit einer installierten Leistung von 5,5 MW aufgestellt werden. Eine Variante für die Beteiligung: Es wird eine Energiegenossenschaft gegründet, die sich an der Anlage beteiligt. Über die Energiegenossenschaft können die Bürgerinnen und Bürger vor Ort Anteile zeichnen, können bei dem Projekt mitsprechen und werden langfristig am finanziellen Erfolg beteiligt. Anwohner werden zu Akteuren und Betroffene zu Beteiligten. Eine andere Variante: Die Anwohner bleiben Anwohner, können nicht selbst in das Projekt investieren und der Vorhabenträger zahlt stattdessen jährlich 0,3 Cent pro Kilowattstunde tatsächlich eingespeisten Stroms an die Gemeinde. Macht bei der Anlage mit 5,5 MW Leistung im Jahr rund 30.000 Euro für den Gemeindehaushalt. Ist dies eine echte Bürgerbeteiligung? Ich würde sagen, das ist eher eine Entschädigungszahlung.
Wäre es nach den bisherigen Plänen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums gegangen, wäre die zweite Variante künftig der Regelfall geworden. Die Lösung mit echter Bürgerbeteiligung durch eine Genossenschaft war im Gesetzentwurf ohne Priorisierung lediglich als eine von vielen aufgeführt. Auch ansonsten haben die Regelungen viele Fragen unbeantwortet gelassen und hätten enormen bürokratischen Aufwand mit sich gebracht. Dass der Gesetzentwurf im Wirtschaftsausschuss des Landtags am 20. März 2025 abgelehnt wurde, ist deshalb sehr zu begrüßen. Der GVB hat sich gemeinsam mit vielen anderen Verbänden intensiv für grundlegende Änderungen an den Vorschlägen eingesetzt.
Jetzt besteht die Chance, Bürgerbeteiligung an Energieprojekten auf eine solidere Grundlage zu stellen. Für uns ist klar – und das macht das oben dargestellte Beispiel deutlich: Genossenschaften sind der Goldstandard für echte Bürgerbeteiligung. Dieser ganzheitliche Ansatz muss auch im Gesetz verankert und gefördert werden.
In dem Gesetz sollte klar zwischen einer Vergütung für die Gemeinden und einer Bürgerbeteiligung unterschieden werden. Dabei darf es keine Begrenzung für eine echte Bürgerbeteiligung geben. Hier sollten die Vorhabenträger mit Energiegenossenschaften oder Bürgern gemeinsam eine geeignete Lösung verhandeln können. Ziel muss es sein, ein Beteiligungsmodell zu etablieren, das den realen Anforderungen der Energiewende gerecht wird und alle relevanten Akteure – insbesondere die Energiegenossenschaften – als gleichberechtigte Partner integriert.
Um die Ausbauziele in Bayern zu erreichen und die Akzeptanz der Energiewende zu verbessern, ist eine Förderung der echten Bürgerbeteiligung notwendig.
Der Genossenschaftsverband hat zehn Grundsätze formuliert, die ein künftiges Gesetz enthalten sollte, um echter Bürgerbeteiligung Vorfahrt zu verschaffen. Auf dieser Basis werden wir uns in die weiteren Beratungen einbringen – für eine Energiewende gemeinsam mit den Bürgern, nicht gegen sie.
Stefan Müller ist Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern.
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