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Hoffen auf einen geregelten Brexit

Dr. Karl Kunz, Geschäftsführer der Milchwerke Ingolstadt-Thalmässing eG und Vorsitzender des GVB-Fachausschusses Genossenschaftliche Milchwirtschaft:

„Für die deutsche Milchwirtschaft hat Europa und insbesondere die Europäische Union eine herausragende Bedeutung. Hierzulande werden circa 40 Prozent der erzeugten Milch und Milchprodukte exportiert, in Bayern ist die Zahl je nach Produkt sogar noch höher. Gerade der Status als Zollunion ist von zentraler Bedeutung, um die Ware unkompliziert in die anderen EU-Märkte zu exportieren. Ich erinnere mich gut an die Zeit vor 1995, als Österreich noch kein EU-Mitglied war und es an der Grenze zu unserem Nachbarn erhebliche Zollformalitäten gab.

Während der Konsum von Milch und Milchprodukten in Deutschland stagnierend bis leicht rückläufig ist, steigt der Pro-Kopf-Verbrauch in der gesamten EU jedes Jahr um zwei bis drei Prozent an. Das bedeutet, dass es auf den nahen Märkten nach wie vor erhebliche Absatzpotenziale gibt. Unsere wichtigsten Exportmärkte in der EU sind Italien, Frankreich, die Niederlande, Österreich – und Großbritannien. Käme es zu einem ungeregelten Brexit, würde das massive Auswirkungen auf den europäischen Milchmarkt haben. Wir befürchten einerseits, dass unsere Produkte in Großbritannien teurer werden und dadurch die Nachfrage zurückgeht. Andererseits erwarten wir sinkende Preise in der restlichen EU, da die Produzenten versuchen werden, ihre Waren auf anderen Märkten loszuwerden. Obwohl wir den Löwenanteil unseres Umsatzes im Inlandsmarkt machen, hoffen wir aus diesen Gründen auf einen Brexit mit vernünftigen Übergangsregelungen.

Kritisch bewertet der GVB-Fachausschuss Genossenschaftliche Milchwirtschaft den zunehmenden Protektionismus innerhalb der EU. In der Praxis zeigt sich zum Beispiel, dass in manchen Ländern Behörden und Einrichtungen dazu angehalten werden, nur noch heimische Produkte zu verwenden. Wir sind der Auffassung, dass in einem gemeinsamen Wirtschaftsraum keine Handelshemmnisse aufgebaut werden sollten. Wir würden es begrüßen, wenn sich die Politiker im nächsten EU-Parlament dafür einsetzen würden, dass der Markt so frei wie möglich bleibt.

Neben den Exportchancen gibt es Initiativen auf europäischer Ebene, die uns beschäftigen. Dazu gehören die genossenschaftlichen Milchlieferbeziehungen. Staatliche Eingriffe in diese partnerschaftlichen Strukturen, die derzeit diskutiert werden, lehnen wir entschieden ab. Die Mitglieder des Fachausschusses sind der Meinung, dass Genossenschaften mit ihren demokratischen Strukturen die Lieferbeziehungen selbst gestalten können und dazu keine Vorgaben brauchen. Offen stehen wir hingegen der sogenannten ‚Sektor-Strategie 2030‘ gegenüber, deren Ziel es unter anderem ist, krisenfeste Strukturen für die Milchwirtschaft zu schaffen. Wir bringen uns konstruktiv in die Debatte ein. Unser Antrieb muss es sein, Mengenreduzierungen zu vermeiden. Die bis 2015 existierende Milchquote hat anschaulich gezeigt, dass solche Vorgaben nicht der richtige Weg sind.“

Praxisorientierte Lösungen

Dr. Thomas Märtz, Vorsitzender des Vorstands der VEDES Vereinigung der Spielwaren-Fachgeschäfte eG und Mitglied des GVB-Fachausschusses Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften:

„Die VEDES eG wurde 1904 von 14 deutschen Spielwarenhändlern gegründet und hat sich im Laufe eines Jahrhunderts zur führenden europäischen Verbundgruppe für Spiel und Freizeit entwickelt. Unter unserem Dach vereinen wir Händler aus ganz Europa, die von langjähriger Erfahrung, von zukunftsorientierten Lösungen und von der hohen Leistungsfähigkeit einer tatkräftigen Verbundgruppe profitieren. Vor diesem Hintergrund spielen Europa und insbesondere die EU eine wichtige Rolle in unserem täglichen Geschäft.

Jenseits von branchenspezifischen Themen ist es mir wichtig, darauf hinzuarbeiten, dass alle EU-Ebenen die Bedeutung der Genossenschaften erkennen. Aktuell gibt es Bestrebungen, diese Rechtsform im Vergleich zu anderen zu benachteiligen. Das zeigte sich beispielsweise im vergangenen Jahr bei einer EU-Initiative zur Eindämmung unfairer Handelspraktiken, bei der ein Verbot von Einkaufsgenossenschaften erst in letzter Sekunde abgewendet werden konnte. Und es zeigt sich beim Kartellrecht: Wenn Händler einer Genossenschaft gemeinsam ein Produkt zu einem Festpreis bewerben, dann gilt das als kartellrechtlich bedenklich. Bei einem Filialisten hingegen ist das kein Problem. Kurzum: Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzgeber mehr Rücksicht auf die Besonderheiten der genossenschaftlichen Rechtsform nimmt. Genossenschaften tragen in Deutschland erheblich zu einer starken Wirtschaft und zur gesellschaftlichen Stabilität bei. Hier müssen wir Flagge zeigen und konstant für unser Anliegen werben.

Auch bei der Spielwarenindustrie hat die EU durch ihre Gesetzgebung einen hohen Einfluss. Zu nennen ist vor allem die Europäische Spielzeugrichtlinie, die 2011 in Kraft getreten ist. Sie regelt, welche Anforderungen Spielzeuge erfüllen müssen. Natürlich ist uns als Händler sehr daran gelegen, dass alles Menschenmögliche für die Sicherheit der Kinder getan wird. Dennoch müssen wir fragen, ob einige Regeln nicht über das Ziel hinausschießen. Wir würden uns daher praxisorientierte Lösungen wünschen.

Ähnliche Herausforderungen gibt es beim Importgeschäft. Die VEDES lässt in Fernost Eigen- und Handelsmarken produzieren und trägt damit als Inverkehrbringer in die EU die Verantwortung dafür. Dabei müssen wir zahlreiche Vorgaben beachten, was grundsätzlich richtig ist. Aber hier fällt auch eine Menge  Bürokratie an, bei der wir uns jedes Mal fragen: Ist das alles notwendig? Oder können wir nicht durch Bürokratieabbau praktikablere Regeln aufstellen, um das gleiche Ziel zu erreichen? Zumal die VEDES bereits 2009 als erste Verbundgruppe den Verhaltenskodex der ICTI CARE Foundation unterzeichnet hat. Dadurch stellen wir sicher, dass die von uns vertriebenen Spielwaren unter menschenwürdigen Bedingungen hergestellt werden.“

Export als zusätzliches Standbein

Wendelin Grass, geschäftsführender Vorstand der Divino Nordheim Thüngersheim eG:

„Wir verkaufen einen Großteil unserer Weine in Franken und in Deutschland. Trotzdem sehen wir auch Chancen im Export. In der EU sind die Beneluxländer Belgien, Niederlande und Luxemburg die wichtigsten Absatzmärkte für uns. In Zukunft möchten wir besonders die Beziehungen mit osteuropäischen Ländern wie Tschechien und Polen intensivieren. Da kommt uns der freie Warenaustausch in der EU sehr entgegen. Den Brexit fürchten wir nicht: Da schon 2017 absehbar war, dass es beim Handel mit Großbritannien zu Problemen kommen würde, sind wir in den Markt gar nicht erst eingetreten.

Um im Exportgeschäft stark aufgestellt zu sein, haben wir Ende 2017 gemeinsam mit den Winzergenossenschaften Alde Gott Winzer Schwarzwald, Weingärtner Cleebronn-Güglingen und Weinbiet Manufaktur die German Wine Group GmbH gegründet. Zusammen stehen wir für circa 1.600 Hektar Weinberge und einem Exportumsatz von rund einer Million Euro. Mit unseren unterschiedlichen Merkmalen bei Sortimenten, Regionen und Rebsorten bilden wir einen Querschnitt der deutschen Weinlandschaft ab. Nach etwas mehr als einem Jahr sind wir sehr zufrieden. Das hat sich zuletzt auf der Fachmesse ProWein gezeigt, bei der die German Wine Group vielversprechende neue Handelsbeziehungen in der EU und weltweit aufbauen konnte. Immer mehr Konsumenten schätzen den deutschen Wein, was uns ein zusätzliches Standbein verschafft.

In der German Wine Group bieten wir keine Einstiegsprodukte, sondern Weine ab dem mittleren Preissegment. Das macht uns für Facheinkäufer zu gefragten Produzenten, die verlässliche Qualität bieten und die Produktion vom Weinberg bis in die Flasche selbst in der Hand haben. Durch den Absatz auf Auslandsmärkten können wir die Wertschöpfung optimieren. Bei Divino liegt der Exportanteil am Umsatz aktuell bei knapp fünf Prozent, perspektivisch sollen es zehn Prozent werden.

Natürlich betrifft uns die EU auch auf gesetzgeberischer Ebene. Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD festgehalten, dass sie Teile der bereits 2009 beschlossenen EU-Weinrechtsreform umsetzen möchten. Unsere Meinung als Divino, die wir übrigens mit den anderen fränkischen Winzergenossenschaften und dem Fränkischen Weinbauverband teilen, ist: In Deutschland haben wir die Umsetzung der Reform zu lange behindert und sollten sie nun zügig und gut durchdacht implementieren.

Ein Beispiel: Wir beobachten, dass viele Verbraucher mit dem deutschen Wein-Bezeichnungsrecht nicht viel anfangen können – vor allem natürlich im Ausland. Deshalb wollen wir in Franken eine Qualitätspyramide nach dem sogenannten romanischen System anlegen, wie es in der EU-Weinrechtsreform geschrieben steht. Dadurch könnten die Konsumenten die Güte des Weins besser beurteilen. Ein weiteres Ziel von uns ist es, Weine mit geschützter geographischer Angabe – sogenannte g.g.A.-Weine – nach dem EU-Herkunftsrecht stärker bei den Verbrauchern zu positionieren. Sie könnten das Segment zwischen Basis und Premium gut bedienen. Zusammenfassend lässt sich sagen: Die EU hat für die Divino sowohl beim Export als auch bei den Produktstandards eine hohe Bedeutung.“

Genossenschaften sind wichtig, um die EU-Klimaziele zu erreichen

Franz König, Vorstand der Elektrizitätsgenossenschaft Wolkersdorf und Umgebung und Vorsitzender des GVB-Fachausschusses Energiegenossenschaften:

„Für die bayerischen Energiegenossenschaften ist die Europäische Union extrem wichtig, weil dort der gesetzliche Rahmen für den Geschäftsbetrieb vorgegeben wird. Aktuell beschäftigt den Fachausschuss vor allem das sogenannte ‚Winterpaket‘ (Saubere Energie für alle Europäer), in dem sich die klima- und energiepolitischen Ziele der EU bis 2030 finden. Die hat die EU-Kommission im November 2016 veröffentlicht, die Einzelmaßnahmen werden nach und nach verabschiedet. Bis zur Europawahl soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein.

Der GVB-Fachausschuss Energiegenossenschaften bewertet das Winterpaket grundsätzlich als vernünftig. Die Maßnahmen bilden einen völlig neuen Rahmen für die Energieversorgung in der EU. Wichtig ist, dass Themen wie Dezentralität, Wettbewerbsfähigkeit oder Versorgungssicherheit ihren Platz finden. Außerdem hat die Kommission neue Aspekte wie Gebäudeeffizienz oder Wärmeversorgung erstmals aufgegriffen. Uns gefällt, dass der Gesetzgeber vorbildliche Ansätze aus dem deutschen Recht auf EU-Recht ausgeweitet hat, beispielsweise, indem er den Markt auf erneuerbare Energien ausrichtet. Das Winterpaket bietet Chancen für Genossenschaften: Unternehmen mit dieser Rechtsform sind dann stark, wenn Aspekte wie Dezentralität oder Flexibilität gefordert werden.

Wir hoffen nun darauf, dass die Vorgaben aus Brüssel vernünftig in nationales Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung plant im Laufe des Jahres eine Novellierung des EEG-Gesetzes. Insbesondere müssen die Ausschreibungsverfahren an die Möglichkeiten der Energiegenossenschaften angepasst werden, um diesen zukünftig eine erfolgreiche Teilnahme an den Verfahren zu ermöglichen. Leider gab es in der Vergangenheit auf europäischer und nationaler Ebene Tendenzen, sinnvolle Vorhaben durch Überregulierung kaputt zu machen oder nicht praktikable Regeln aufzustellen. Aktuell gibt es zum Beispiel die Gefahr der Generalverbotsklausel. Demnach sollen Netzbetreiber keine Aufgaben außerhalb ihrer Kerntätigkeit ausüben dürfen. Das betrifft Querverbundunternehmen wie die Stadtwerke, aber auch Genossenschaften, die Netze betreiben und gleichzeitig regenerative Energie erzeugen. Wir fordern deshalb, die Generalverbotsklausel abzuschwächen. Allein an diesem Beispiel sieht man, wie massiv sich europäisches Recht auf den Geschäftsbetrieb von Genossenschaften auswirken kann.

Nach der Europawahl wird im EU-Parlament wahrscheinlich eine Debatte über die Energiepolitik der nächsten Jahre beginnen. Wir hoffen, dass die Politik weiterhin erneuerbare Energien nachhaltig fördert und dabei auf den Dreiklang aus Ökologie, Ökonomie und Versorgungssicherheit achtet. Gerade der Aspekt der Versorgungssicherheit ginge lange Zeit unter. Es ist unabdingbar, dass die Forschungen zu intelligenten Netzen und zu Speichertechniken vorangetrieben werden. Auch hier kann die EU eine wichtige Rolle spielen – etwa bei Förderungen. Zudem wünschen wir uns, dass erste Maßnahmen im Bereich der Verkehrswende anlaufen. In diesem Feld gibt es einige Chancen für Genossenschaften, beispielsweise beim Carsharing oder der Bereitstellung von Ladeinfrastruktur.

Auch in Zukunft wird die EU für die bayerischen Energiegenossenschaften von hoher Bedeutung sein. Die Kommission möchte die Treibhausgasemissionen senken sowie die Energieversorgung in Europa bis 2050 klimaneutral gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen, muss sie die Bürger beteiligen – und das geht am besten in Form von Genossenschaften. Eine Energiewende ist weder kostenlos noch unsichtbar zu haben. Auf diese Weise schließt sich der Kreis: So wie die Vorgaben der EU für Genossenschaften extrem wichtig sind, so können Genossenschaften das zentrale Element sein, damit die EU ihre klimapolitischen Ziele erreichen kann.“

Es drohen massive Kosten

Karl Lenz, Vorstandsvorsitzender der Wassergenossenschaft Rehberg:

„Seit der Gründung im Jahr 1994 versorgt unsere Wassergenossenschaft alle 200 Einwohner von Rehberg mit Trinkwasser. Rehberg ist ein Ortsteil der Gemeinde Grainet im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau. Das Wasser erfüllt alle Standards und ist frei von Keimen oder sonstigen Verunreinigungen. Im Jahr erwirtschaften wir 6.000 Euro. Das Geld setzen wir dafür ein, das Brunnenhaus, den Wasserspeicher und die Leitungen zu erhalten.

In den vergangenen Monaten mussten wir unsere Preise zwei Mal erhöhen, um kostendeckend arbeiten zu können. Die angeschlossenen Haushalte zahlen mittlerweile eine dreifach höhere Grundgebühr und einen um 20 Prozent höheren Preis pro Kubikmeter Wasser, als es in der Gemeinde üblich ist. Grund dafür ist die Neufassung der Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2016, die eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2009 und eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2013 in deutsches Recht umsetzt. Demnach muss das Wasser häufiger untersucht werden, wobei die örtlichen Ämter – Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt und Gesundheitsamt – gewisse Spielräume haben. Das belastet unsere Finanzen massiv. Ein Beispiel ist die Untersuchung auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände. Die kostet rund 700 Euro und musste früher alle fünf Jahre durchgeführt werden. Zwischenzeitlich waren wir verpflichtet, die Tests jedes Jahr durchzuführen. Da es im Wasser nach dreimaliger Untersuchung nachweislich keine Rückstände an Pflanzenschutzmitteln gab, konnten wir den jährlichen Turnus bis auf Weiteres abwenden.

Als wären die Belastungen noch nicht hoch genug, drohen uns weitere Zusatzkosten. Die Einrichtungen der EU arbeiten derzeit an einer neuen Trinkwasserrichtlinie, die noch strengere Vorschriften als bisher vorsieht. Den entsprechenden Vorschlag hat die Kommission im Februar 2018 unterbreitet, das EU-Parlament hat ihn im Oktober mit Modifizierungen angenommen. Zwar wurden Erleichterungen für sehr kleine Wasserversorger in den Gesetzesentwurf aufgenommen, doch Unternehmen wie die Wassergenossenschaft Rehberg fallen nicht unter diese Definition und profitieren deshalb nicht. Wir sind – obwohl wir nur 50 Haushalte beliefern – für die EU anscheinend zu groß.

Positiv ist, dass die Qualitätskontrollen weiterhin nur vier Mal im Jahr durchgeführt werden sollen und dass die kommunalen Behörden erhebliche Spielräume bei der Bewertung der Messergebnisse haben sollen. Wir fordern, dass sie die Vorgaben nun mit Augenmaß umsetzen. Aktuell liegt die EU-Trinkwasserrichtlinie beim EU-Ministerrat, wo Umweltministerin Svenja Schulze unser Anliegen hoffentlich einbringt. Unser Wunsch wäre, dass sich die Untersuchungsintervalle und Parameter nicht nach einem Zeitraum richten, sondern nach den Ergebnissen der Untersuchungen gestaffelt werden. Beispielsweise ändert sich die Bodenbeschaffenheit, die für den Radonwert verantwortlich ist, nicht im Laufe eines Jahres, sondern – wenn überhaupt – in Jahrhunderten.

Nicht nur die Wassergenossenschaft Rehberg ist von den unverhältnismäßigen Vorschriften betroffen, sondern auch 40 andere bayerische Wassergenossenschaften. Gemeinsam mit fünf von ihnen haben wir ein Aktionsbündnis gegründet, um auf unsere Situation aufmerksam zu machen. Positiv ist, dass uns der Genossenschaftsverband Bayern begleitet und die Parlamentarier mehrmals auf die Gefahren für die Wassergenossenschaften hingewiesen hat. Wir setzen alles daran, dass es in der Praxis zu keinen unverhältnismäßigen Kostensteigerungen kommt, die unsere Existenz bedrohen.“

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