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Einige bayerische Volksbanken und Raiffeisenbanken beschäftigen sich bereits mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD). Dabei geht es um den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2024. Die Verpflichtung zur Umsetzung steht jedoch aktuell in zweierlei Hinsicht unter Vorbehalt:

  • Die Europäische Kommission hat Ende Februar 2025 bedeutende Änderungen an den Regeln zur Nachhaltigkeitsregulierung vorgeschlagen (siehe Kasten). Grundlage der Initiative ist die Budapester Erklärung vom 8. November 2024, in der der Europäische Rat in Punkt 4 eine drastische Reduzierung der Berichtspflichten für die Wirtschaft um mindestens 25 Prozent fordert.
  • Die CSRD ist bislang nicht in deutsches Recht umgesetzt worden. Zwar hatte das Bundesjustizministerium im März 2024 das CSRD-Umsetzungsgesetz vorgelegt, doch wegen des Bruchs der Ampelkoalition schaffte es der Entwurf nicht mehr in das parlamentarische Verfahren. Ob die neue Bundesregierung wegen der Vorschläge aus Brüssel einen neuen Anlauf wagt oder die bisherige Gesetzesinitiative anpasst, ist derzeit offen.

Nachhaltigkeitsregulierung: EU-Kommission schlägt Erleichterungen vor

Die Europäische Kommission hat Ende Februar 2025 bedeutende Änderungen an den Regeln zur Nachhaltigkeitsregulierung vorgeschlagen. Das Ziel: Bürokratie abbauen und den Mittelstand entlasten. Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) begrüßt die Reform, die zentrale Forderungen des Verbands umsetzen soll und fordert auch die Bankenregulierung entsprechend anzupassen. Die geplanten Änderungen sehen vor, dass Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden von der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichtserstattung ausgenommen werden. Dies verhindert, dass Berichtspflichten künftig schleichend auf den gesamten Mittelstand ausgeweitet werden. Damit wird eine zentrale Forderung des GVB aufgegriffen. Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung des GVB.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte jedoch in einer Rede nach dem EU-Gipfel in Budapest, dass die Inhalte der Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Kern erhalten bleiben sollen. Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) empfiehlt deshalb seinen Mitgliedsbanken, trotz der schwebenden Verfahren die Umsetzung der CSRD nicht aus den Augen zu verlieren. Sobald es zu den Erleichterungen bei den Berichtspflichten und zur CSRD-Umsetzung Neues zu berichten gibt, wird der Verband seine Mitglieder darüber informieren und seine Beratungsleistungen entsprechend an die Gesetzeslage anpassen.

Reporting-Standards für den Nachhaltigkeitsbericht

Interview mit Marco Berger

Lesen Sie im Interview mit Marco Berger am Ende dieses Artikels, welche Erfahrungen die meine Volksbank Raiffeisenbank mit Sitz in Rosenheim bei der Erstellung ihrer Wesentlichkeitsanalyse gemacht hat.

Maßgeblich für die Erstellung eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts sind die europäischen Reporting-Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Diese wiederum sehen die sogenannte „Wesentlichkeitsanalyse“ als Grundlage für den Nachhaltigkeitsbericht vor. „Dabei handelt es sich um eine grundlegende Analyse, wie sich die Aktivitäten des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft auswirken und welche Chancen und Risiken sich daraus für das Unternehmen ergeben“, erklärt Jonas Rott, Berater im Team Nachhaltigkeit des GVB. Zusammen mit der meine Volksbank Raiffeisenbank mit Sitz in Rosenheim und der VR Bank Bamberg-Forchheim entwickelte der Verband ein Konzept, wie Kreditgenossenschaften ihre Wesentlichkeitsanalyse möglichst effizient umsetzen können und welche Daten sie dafür benötigen. Daraus hat der Verband eine Beratungsleistung für seine Mitgliedsbanken entwickelt.

Die ESRS-Standards gliedern sich in zwei bereichsübergreifende sowie zehn thematische Kapitel auf. Die bereichsübergreifenden Standards umfassen dabei die allgemeinen Anforderungen wie verpflichtende Angaben zum Geschäftsmodell, zur Umweltstrategie, zur Corporate Governance, zum Berichtszeitraum, zur Wesentlichkeitsanalyse und zu weiteren Berichtspflichten, während sich die thematischen Standards an den ESG-Kriterien Umwelt, Soziales und Governance orientieren.

Allgemeine Kapitel:
ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen
ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Umweltkapitel:
ESRS E1 – Klimawandel
ESRS E2 – Umweltverschmutzung
ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen
ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Soziale Kapitel:
ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften
ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer

Governance-Kapitel:
ESRS G1 – Unternehmensführung
 

Die Standards untergliedern sich wiederum in insgesamt knapp 100 Themenfelder mit zahlreichen Datenpunkten. Die Wesentlichkeitsanalyse dient dazu, zu ermitteln, welche ESRS-Standards ein Unternehmen in seinem Nachhaltigkeitsbericht berücksichtigen muss. „Im Falle der bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken ergibt es zum Beispiel wenig Sinn, das Thema Meeresressourcen zu berücksichtigen. Die zugehörigen Datenpunkte fallen dann weg“, erklärt Rott das Prinzip. Die Entscheidung müsse jedoch sauber und nachvollziehbar begründet werden.

Aufbau einer CO2-Bilanz

Deutschland soll nach dem Willen der Bundesregierung bis 2045 klimaneutral werden. Damit die bayerischen (Kredit-)Genossenschaften dazu ihren Beitrag leisten können, empfiehlt der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) seinen Mitgliedern, mit dem Aufbau einer CO2-Bilanz zu beginnen, die auch für den Nachhaltigkeitsbericht verwendet werden kann. Der GVB unterstützt seine Mitglieder auf Wunsch bei der Erstellung ihrer CO2-Bilanz.

Ansprechpartner ist Daniel Caspari, Energie-Experte und Energie-Auditor beim GVB: dcaspari(at)gv-bayern.de, +49 89 2868 3577.

Außerdem verpflichten die ESRS-Standards Unternehmen dazu, betroffene Interessenträger in die Wesentlichkeitsanalyse einzubeziehen. Das können Arbeitnehmer, Lieferanten oder die Kunden des Unternehmens sein. Die VR-NetWorld hat dazu eine technische Lösung für die Webseite der Institute entwickelt, mit der diese ihre Kunden und andere Interessenträger zu Nachhaltigkeitsaspekten befragen können. Der GVB hilft den Kreditgenossenschaften dabei, das Tool mit den passenden Fragen zu befüllen. „Die Konzeption für die Kundenbefragung hat der GVB gemeinsam mit den Pilotbanken entwickelt“, berichtet Rott.

Bei der Wesentlichkeitsanalyse gehe es immer auch darum, die interne Sichtweise des Unternehmens mit der externen Perspektive der Interessenträger abzugleichen. Als Beispiel nennt Rott die Chancengleichheit der Mitarbeitenden. „Möglicherweise ist das Unternehmen überzeugt davon, Frauen und Männern die gleichen Chancen zu bieten, aber die Mitarbeitenden sehen das ganz anders. Mit einer Befragung der Interessenträger lässt sich die subjektive Wahrnehmung objektivieren“, erklärt der GVB-Berater.

Nachhaltigkeitsbericht: Welche Gesetze gelten?

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die „Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen“ ist die Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Sie legt fest, welche Unternehmen zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind und wie Bericht erstattet werden muss.

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung ergänzen die CSRD. Sie machen detaillierte Vorgaben für die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen, die zukünftig Nachhaltigkeitsberichte auf der Grundlage der CSRD erstellen müssen, legen ihre Informationen auf Basis der ESRS offen.

Non-Financial Reporting Directive (NFRD)

Die auch als CSR-Richtlinie (Corporate Social Responsibility) bekannte EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu, eine sogenannte nichtfinanzielle Erklärung zu nachhaltigen Aktivitäten zu veröffentlichen.

CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG)

Das „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ ist die deutsche Umsetzung der NFRD. Es legt fest, welche Unternehmen zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind und welche Inhalte diese Berichterstattung haben soll.

Textbausteine erleichtern die Arbeit

In vielen Themenfeldern der Wesentlichkeitsanalyse werden die Bewertungen der Institute ähnlich ausfallen. Die Kreditgenossenschaften müssen zum Beispiel prüfen, welche Auswirkungen ihr Kreditgeschäft auf Umwelt und Gesellschaft hat und welche Chancen und Risiken sich daraus für sie ergeben. Rott nennt exemplarisch die Landwirtschaft: Wegen des Klimawandels haben Landwirte vielerorts deutlich häufiger als früher entweder mit zu trockenen oder zu nassen Böden zu kämpfen. Beides könne zu Ernteausfüllen und in der Folge zu Kreditausfällen bei den Landwirtschaftskunden der Volks- und Raiffeisenbanken führen. Um den Kreditgenossenschaften bei der Wesentlichkeitsanalyse die Arbeit zu erleichtern, hat der GVB für geeignete Themenfelder bereits eine Bewertung inklusive Dokumentation und Begründung vorformuliert. „Die Banken müssen die Textbausteine nur noch an ihre eigenen Verhältnisse anpassen und feinjustieren. Das erleichtert die Arbeit enorm“, sagt Rott.

Als Erkenntnis aus dem Pilotprojekt nimmt der GVB-Berater mit, den Aufwand für die Erstellung einer Wesentlichkeitsanalyse nicht zu unterschätzen. „Das Thema ist sehr komplex und nimmt viel Zeit in Anspruch, deshalb sollten alle Banken und Unternehmen, die absehbar einen Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD erstellen müssen, sich frühzeitig mit der Materie beschäftigen und mit der Wesentlichkeitsanalyse anfangen“, sagt Rott. Die Erfahrungen der Pilotbanken sind in die Unterstützungsleistung des GVB eingeflossen. „Wir sind am Puls der Zeit, alle Beteiligten haben von dem Pilotprojekt profitiert“, betont der GVB-Berater. Der Verband bewege sich dabei im Gleichlauf mit dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und dessen Projekt zur Umsetzung der neuen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. „Der GVB hat mit dem Pilotprojekt die Lücke zwischen Theorie und Praxis geschlossen und die Vorgaben aus dem Rahmenkonzept konkret anwendbar gemacht.“

Kontakt zum GVB

Bayerische Volksbanken und Raiffeisenbanken, die sich für die Unterstützung des Verbands bei der Erstellung ihrer Wesentlichkeitsanalyse interessieren, können sich an Jonas Rott wenden: jrott(at)gv-bayern.de, +49 89 2868-3607.

Weitere Informationen gibt es auf der Themenseite Nachhaltigkeit im GVB-Mitgliederportal.

„Die Wesentlichkeitsanalyse ist die Risikoinventur im Nachhaltigkeitsmanagement“

Marco Berger ist im Vorstandsstab der meine Volksbank Raiffeisenbank mit Sitz in Rosenheim zuständig für den umfangreichen Themenkomplex Nachhaltigkeit. Er hat an dem Pilotprojekt des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB) zur Erstellung einer Wesentlichkeitsanalyse teilgenommen. „Profil“ hat ihn zu seinen Erfahrungen befragt.


Was war die Motivation Ihrer Bank, an dem Pilotprojekt teilzunehmen?

Marco Berger: Die meine Volksbank Raiffeisenbank ist aufgrund ihrer Größe und der bereits bestehenden Reportingpflicht aus der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung direkt von der neuen EU-Richtlinie zur Berichterstattung von Nachhaltigkeit in Unternehmen und den zugehörigen Reporting-Standards betroffen. Deswegen waren wir im Herbst 2023 auf der Suche nach einem geeigneten Partner zur Umsetzung der CSRD und der ESRS. Hier hat sich die Möglichkeit ergeben, ein Pilotprojekt zusammen mit dem Genossenschaftsverband Bayern zu beginnen. Das war für uns die Ideallösung, da Verbundnähe und Prüfungssicherheit für uns wichtige Umsetzungskriterien waren. Zudem wollten wir frühzeitig praktische Erfahrungen mit den Anforderungen der CSRD sammeln. Wir wollten proaktiv agieren, um die neuen regulatorischen Anforderungen besser zu verstehen und unsere internen Prozesse entsprechend anzupassen. Des Weiteren sahen wir eine Möglichkeit, unsere Nachhaltigkeitsstrategie weiterzuentwickeln und eine entsprechende Positionierung in Abhängigkeit zum Reifegrad zu erarbeiten.


Welche Erkenntnisse haben Sie aus dem Projekt gezogen?

Berger: Diese Frage lässt sich noch nicht abschließend beantworten. Zuerst muss man sagen, dass das komplette Thema ESG samt aller Regulatorik-Bausteine durchaus Herausforderungen im Alltag einer Genossenschaftsbank mit sich bringt. Ein Mehrwert aus dem Projekt ist sicherlich, dass sich durch verschiedene Perspektiven auf die Thematik Nachhaltigkeit der Horizont erweitert. Zusätzlich setzt man sich sehr intensiv mit diversen ESG-Themen, die mit unserem Geschäftsmodell korrelieren, auseinander. Das heißt, für uns als Institut erhöht sich der Reifegrad in Sachen ESG. Eine Erkenntnis ist beispielsweise, dass diverse Stakeholdergruppen auf das politisch und emotional aufgeladene Thema Nachhaltigkeit ganz unterschiedlich blicken. Wir wollen im Bereich ESG mit Bedacht agieren und setzen auf eine durchdachte Umsetzung mit Blick auf das Gesamtthema. Das Projekt hat uns einen tiefen Einblick in die Methodik und die praktischen Herausforderungen der CSRD-Umsetzung gegeben. Insbesondere konnten wir die Bedeutung einer fundierten Wesentlichkeitsanalyse erkennen und lernen, wie man interne und externe Stakeholder systematisch einbezieht. Der Austausch mit anderen Teilnehmern des Projekts und dem GVB war hier sehr wertvoll, da wir Best-Practice-Beispiele und Lösungsansätze für die Umsetzung teilen konnten.

 

Wie bewerten Sie die Zusammenarbeit mit dem GVB?

Berger: Die Zusammenarbeit mit dem GVB war sehr konstruktiv und professionell. Der GVB hat uns mit umfassendem Fachwissen und gezielter Unterstützung durch den gesamten Prozess begleitet. Besonders hilfreich war die Bereitstellung von Vorlagen und die Beratung in komplexen Fragen. Die offenen Kommunikationswege und der regelmäßige Austausch haben maßgeblich zu einem erfolgreichen Verlauf des Pilotprojekts beigetragen. Die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, auch von den anderen Pilotbanken, war durchwegs auf einem hohen Level. Ich kann daher allen bayerischen Genossenschaftsbanken nur empfehlen, die Wesentlichkeitsanalyse mit Begleitung des GVB zu erarbeiten.

 

Inwiefern hat Sie der GVB bei der Erstellung der Wesentlichkeitsanalyse unterstützt?

Berger: Der GVB hat unter anderem klare Leitlinien und praxisorientierte Werkzeuge bereitgestellt. Die Workshops waren besonders hilfreich, um die Methodik zu verstehen und anzuwenden. Die Qualität der Unterstützung war sehr hoch, insbesondere in Bezug auf die Strukturierung des Prozesses und die Validierung der Ergebnisse. Beispielsweise durch den Austausch mit der gesamten genossenschaftlichen Finanzgruppe, insbesondere dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Auch der BVR hat ein Pilotprojekt zur Umsetzung der CSRD aufgesetzt. Durch die Beteiligung des GVB war hier immer wieder ein Abgleich zur Zielrichtung möglich. Des Weiteren sind die zum Teil sehr komplexen Auslegungen der Regulatorik gemeinsam erarbeitet worden. Bei der Übersetzung der Gesetzestexte in die Praxis hatte der GVB einen wesentlichen Anteil. Die Leistung des GVB bewerte ich als sehr gut. Jetzt liegt es an uns, das Konstrukt der Analyse erfolgreich und gewinnbringend in die Praxis umzusetzen.

 

Welche Erkenntnisse leiten Sie aus den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse ab?

Berger: Die Wesentlichkeitsanalyse ist, wenn man eine Analogie zu bestehenden Instrumenten bilden will, die Risikoinventur im Nachhaltigkeitsmanagement. Es ist wichtig, den Wald vor lauter Bäumen nicht zu übersehen und sich Schritt für Schritt mit der neuen Thematik auseinanderzusetzen. Ich glaube, dass man durch diese Analyse mit all den verschiedenen Prozessschritten durchaus zu wertvollen Erkenntnissen kommt, die den Reifegrad in Sachen ESG und die ganzheitliche Integration des Themas in die Gesamtbank weiterbringt. Was man sich bewusst vor Augen führen muss, ist, dass es sich um einen Prozess handelt, der sich der Lösung schrittweise annähert und daher viel Zeit in Anspruch nimmt. Zu Beginn ist es wichtig, dass man sich bewusst mit beeinflussbaren Themen auseinandersetzt, beispielsweise dem ESRS-Umweltstandard zum Klimawandel. Hier kann man die Wirkung auf das Geschäftsmodell sowohl von innen nach außen als auch von außen nach innen greifbarer machen. Wir wollen das Konstrukt Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur als anstrengende Pflichtaufgabe sehen, sondern daraus wichtige Impulse für uns, aber auch für die Region, in der wir agieren, ableiten.

 

Wie geht es nun weiter?

Berger: Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse werden wir die Implementierung der CSRD-Anforderungen konsequent vorantreiben. Das bedeutet unter anderem, dass wir unsere internen Strukturen und Datenmanagementprozesse anpassen, um künftig eine vollständige und qualitativ hochwertige Berichterstattung sicherzustellen. Zudem werden wir den Dialog mit dem GVB und anderen relevanten Partnern fortsetzen, um weiterhin von deren Expertise zu profitieren. Wir sind mit unserer Wesentlichkeitsanalyse Version 1.0 kurz vor der Finalisierung. Allerdings verfolgen wir auch die politische Diskussion rund um die Änderung des Handelsgesetzbuches und die nationale Umsetzung der CSRD und der ESRS. Gegebenenfalls gewinnen wir hier noch etwas Zeit, die bei den umfassenden Änderungen nicht schaden würde. Wenn ich ein Zukunftsbild male, dann werden wir nach der Wesentlichkeitsanalyse das Angebot der Atruvia zur Bestimmung der finalen Datenpunkte mithilfe eines Excel-Tools nutzen, um im Anschluss an die betroffenen Abteilungen Datenpakete zu verteilen. Anschließend werden die gesammelten Informationen aus dem „Inventurprozess“ in unsere Nachhaltigkeitsstrategie integriert und sie fließen in die Erstellung unseres ersten Nachhaltigkeitsberichts nach den Vorgaben der CSRD und der ESRS ein.

Herr Berger, vielen Dank für das Interview!

Das Gespräch führte Florian Christner.

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