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Ampelvertrag: GVB begrüßt Wahrung der Interessen kleiner und mittlerer Banken

SPD, Grüne und FDP haben sich auf einen Koalitionsvertrag für die nächste Bundesregierung geeinigt: Den besonderen Bedürfnissen der kleinen und mittleren Kreditinstitute werde dabei Rechnung getragen, begrüßt der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) in einer Pressemitteilung. „Regionale Kreditinstitute werden gebraucht. Das haben die neuen Regierungspartner anerkannt“, kommentierte GVB-Präsident Jürgen Gros. Kleine und mittlere Banken mit ihrem risikoarmen Geschäftsmodell werden in dem Papier mehrfach ausdrücklich erwähnt und gewürdigt. „Das trägt den Fakten Rechnung, denn das Drei-Säulen-Modell mit öffentlich-rechtlichen Instituten, Genossenschaftsbanken und großen Geschäftsbanken hat sich bewährt“, ergänzte Gros.

Jetzt komme es darauf an, den Worten Taten folgen zu lassen und entschlossene Schritte zur regulatorischen Entlastung kleinerer Banken einzuleiten. „Die Ungleichbehandlung haben die Koalitionäre erkannt, nun müssen zügig Umsetzungspläne für mehr Verhältnismäßigkeit folgen“, sagte Gros. Es sei ein gutes Signal für den Finanzstandort, dass sich die Koalitionspartner darauf verständigt haben, Regulierungsnachteile für kleine Banken abzubauen.

Kritisch würdigte Gros aber die Pläne für eine europäische Rückversicherung für nationale Einlagensicherungssysteme. „Wichtig ist, dass die Belange von Volksbanken und Raiffeisenbanken gewahrt bleiben. Regionale Bankengruppen mit einem eigenen Institutssicherungssystem, das strenge Kriterien erfüllt, müssen die Möglichkeit haben, von einer europäischen Lösung ausgenommen zu bleiben“, forderte Gros.

Zwischenstände aus den Koalitionsverhandlungen deuteten darauf hin, dass die Ampelparteien ursprünglich ein Verbot der Provisionsberatung zugunsten der Honorarberatung im Koalitionsvertrag festschreiben wollen. Während der Koalitionsverhandlungen hatte der GVB deshalb seine Forderungen nach Erhalt der Provisionsberatung und der nationalen Institutssicherungssysteme in einer Pressemitteilung erneuert. Teile der Verhandlungspartner seien auf dem Weg, wesentliche Gruppen des deutschen Bankgewerbes schwer zu beschädigen, kritisierte Gros. Es fehle der Blick auf die Leistung insbesondere regionaler Heimatbanken und an entsprechender Wertschätzung. Letztlich fand die Forderung nach einem Verbot der Provisionsberatung keinen Eingang in das endgültige Vertragswerk.

Rückerstattung zu hoher Kontoführungsgebühren: Für Bankkundinnen und -kunden kein Thema

Gemäß einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur, die unter anderem in der Wochenzeitung „Die Zeit“ erschienen ist, haben sich infolge des AGB-Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) seit April 1.000 Bankkunden bei der BaFin beschwert. Aus Sicht des GVB bedarf diese Zahl dringend der Einordnung. „Diese Meldung ist ein Beispiel dafür, wie aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird“, kommentierte GVB-Präsident Jürgen Gros die Berichterstattung in einer Pressemitteilung.

Der BGH verwarf in seinem Urteil die stillschweigende Anerkennung von Gebührenerhöhungen, die sogenannte „Zustimmungsfiktion“. Angesichts von mehr als 80 Millionen Einwohnern in Deutschland, die mehr als 100 Millionen Konten bei Banken und Sparkassen führen, nehme sich die Zahl der Beschwerden über einen Zeitraum von sieben Monaten äußerst gering aus. Es gehe nicht darum, Verbraucherschutzthemen kleinzureden. „Aber die Zahl zeigt: Für die absolute Mehrheit der Verbraucher stellt die Höhe ihrer Kontoführungsgebühren sowie das bisherige Verfahren bei Gebührenerhöhungen kein Thema dar“, sagte Gros.

Das Branchenblatt „Bank intern“ hat die GVB-Position in seiner Ausgabe vom 22. November 2021 aufgegriffen. Die „geschürte Hektik“ sei unverhältnismäßig, kommentiert der Autor. Wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase seien moderate Gebührenerhöhungen keine Abzocke, sondern betriebswirtschaftliche Notwendigkeit.

Nach AGB-Urteil: GVB und Sparda-Verband setzen sich für gesetzliche Klarstellung ein

Mit der Entscheidung vom 27. April 2021 vertritt der Bundesgerichtshof (BGH) die Auffassung, dass jede wesentliche Vertragsänderung bei Preisen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der individuellen Zustimmung des Kunden bedarf und die Widerspruchslösung nicht mehr zulässig ist. In Reaktion darauf hat der GVB zusammen mit dem Verband der Sparda-Banken einen Vorschlag unterbreitet, um die Widerspruchslösung wieder rechtssicher möglich zu machen. Dazu soll ein neuer Paragraf in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt werden (siehe hierzu auch den Einspruch von GVB-Präsident Jürgen Gros in dieser Ausgabe und den Standpunkt auf der GVB-Webseite). Die Forderung wurde an Akteure der Koalitionsverhandlungen herangetragen.

Die „Börsen-Zeitung“ hat den Vorschlag der beiden Verbände zur Wiederherstellung der Widerspruchslösung in ihrer Ausgabe vom 12. November 2021 (Bezahlschranke) aufgegriffen. „Genossen zielen nach AGB-Urteil auf Gesetzesnovelle“, titelt das Blatt und berichtet, dass ein Teil der Genossenschaftsbanken als Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichtshofs das zuvor übliche Verfahren durch eine Gesetzesänderung wiederherstellen wolle. „Ziel einer gesetzgeberischen Initiative ist klarzustellen, dass die Änderung von AGB einschließlich Preisen im Rahmen der Widerspruchslösung zulässig ist“, zitiert die Finanzzeitung aus dem Papier. Auch das Branchenblatt „Bank intern“ berichtet in seiner Ausgabe vom 12. November 2021 über die Initiative.

Grünes Finanzwesen: Gespräch mit Spitzenbeamtin des Bayerischen Wirtschaftsministeriums

Gemeinsam mit den Vertretern der anderen Spitzenverbände der bayerischen Kreditwirtschaft traf sich GVB-Präsident Jürgen Gros mit Ministerialdirektorin Ulrike Wolf im Bayerischen Wirtschaftsministerium zum Bankengespräch. Dabei ging es um die geplante europäische Einlagensicherung (EDIS). Gros erläuterte die Hintergründe seiner Forderung, warum präventive Institutssicherungssysteme bei EDIS ausgenommen bleiben sollten. Die genossenschaftliche Institutssicherung habe dafür gesorgt, dass in über 80 Jahren Bestehen kein Sparer den Ausfall seiner Einlagen erleiden musste. Die genossenschaftliche Institutssicherung übertreffe die EDIS-Vorgaben in vielen Bereichen deutlich. Daher müssten derartige Institutssicherungssysteme, die höhere Sicherheits- und Stabilitätsstandards als das europäische System bieten, bei der Umsetzung von EDIS ausgeklammert werden.

Gesprochen wurde auch zu den Themen Sustainable Finance und Nachhaltigkeit. Diese seien nicht nur eine Transformationsaufgabe für die Banken, so Gros. Wichtig seien die richtigen Anreize für die Wirtschaft, nachhaltig zu investieren. Schließlich werden Investitionen nur zum Teil durch Fremdkapital finanziert. Der größere Anteil werde durch Eigenkapital der Unternehmen gestemmt. Zur Sprache kamen auch die Auswirkungen von Basel III auf die bayerische Kreditwirtschaft. Gros warnte vor einer Verteuerung bestimmter gewerblicher Immobilienkredite. Es bestehe außerdem die Gefahr, dass kleine und mittlere Banken bei den neuen Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit nicht proportional behandelt werden. Bezüglich der BGH-Entscheidung zur Ungültigkeit von Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken, setzte sich Gros für eine gesetzliche Klarstellung ein, die die bisherige Widerspruchslösung weiterhin zulässt.

Gastbeitrag in „Börsen-Zeitung“: Soziale Marktwirtschaft als politischen Kompass erhalten

In einem Gastbeitrag für die Verlagsbeilage „Finanzplatz München“ der Börsen-Zeitung“ vom 6. November 2021 spricht sich GVB-Präsident Jürgen Gros dafür aus, auch in Zukunft die Soziale Marktwirtschaft als Kompass politischen Handelns zu verwenden. Die kommenden zehn Jahre müssten im Zeichen der Reform stehen. Deutschland habe in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen Patina angesetzt. Egal ob es um Klimaschutz, Energiepolitik, Haushalt oder Finanzen gehe: Die Soziale Marktwirtschaft weise den Weg, garantiere Wachstum, Ausgleich und Fairness. Zudem lasse sie der Wirtschaft den notwendigen Freiraum zur Entfaltung – und konzentriere die politische Gestaltungskraft darauf, die richtigen Leitplanken zu setzen, schreibt Gros in seinem Namensartikel. „Die Polierpaste, um die Patina loszuwerden, mag grobkörnig sein. Doch nur so lässt sich gewährleisten, dass Europa und Deutschland als wirtschaftliches Zugpferd erfolgreich bleiben“, so der Verbandspräsident. Der Reformeifer der angehenden Koalitionäre erhielte so die richtige Richtung. Lesen Sie den Beitrag in der aktuellen „Profil“-Ausgabe in voller Länge.

GVB-Präsident Gros in der „Frankenpost“ zu Basel III: „Kredite könnten teurer werden“

Die „Frankenpost“ hat in ihrer Ausgabe vom 27. November 2021 (Bezahlschranke) bei GVB-Präsident Jürgen Gros nachgefragt, warum im Zusammenhang mit Bankkrediten häufig der Name der Schweizer Stadt Basel auftaucht. Im Interview erklärt der Verbandspräsident den Hintergrund und geht auf aktuelle Fragen zu Basel III ein. Dabei handele es um ein regulatorisches Rahmenwerk, das unter anderem die Eigenkapitalvorschriften für Banken umfasse. Es gebe aktuelle Vorschläge der EU-Kommission zur finalen Umsetzung der Basel-III-Vorgaben, denen der GVB nur verhalten zustimme. „Der Gesetzesvorschlag hat eine Vielzahl von Auswirkungen, die in das Risikomanagement von Banken eingreifen. Zum Beispiel sollen einzelne Risikogewichte für die Mittelstands- und Immobilienfinanzierung angepasst werden“, sagt Gros. Auf der anderen Seite würden kleine und nicht komplexe Banken etwas von bürokratischem Aufwand befreit. Das komme regionalen Hausbanken wie den Volksbanken und Raiffeisenbanken zugute.

Auf die Frage, was Basel III für Wirtschaft und Verbraucher bedeutet, antwortete Gros: „Bauen und damit Wohnen könnten noch teurer werden. Denn mit der neuen Methode müssen bestimmte Kredite an Bauträger mit mehr Eigenkapital unterlegt werden. Zusätzlich zu den massiven Klimaschutzinvestitionen in den Bau und die energetische Sanierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien kann das für einen weiteren Kostenschub sorgen.“ Kritisch sieht der GVB-Präsident auch, dass die Banken nach den vorliegenden Vorschlägen Nachhaltigkeitsrisiken der Aufsicht melden müssen. Künftige Meldungen würden davon abhängen, was die Politik als nachhaltig definiert. „Das Aufsichtsrecht wird damit schleichend politisiert“, warnt Gros.
 

Felix Ehrenfried ist Referent Verbandspolitik beim Genossenschaftsverband Bayern.

Julia Kaindl ist Referentin Verbandspolitik beim Genossenschaftsverband Bayern.

Florian Christner ist Leitender Redakteur von „Profil – das bayerische Genossenschaftsblatt“.

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