Marktwirtschaft: Dirigismus und Planwirtschaft sind Gift für den Mittelstand. GVB und Sparkassenverband Bayern haben deshalb gemeinsam wirtschaftspolitische Leitplanken formuliert.
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- Breites Medienecho auf gemeinsames Pressegespräch mit dem Sparkassenverband Bayern
- GVB wendet sich an BaFin-Chef Mark Branson: Betrugsfälle mit N26-Konten effektiv bekämpfen
- Basel III: GVB zieht durchwachsenes Fazit zu Umsetzungsplänen der EU-Kommission
- GVB zu Koalitionsgesprächen: Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung erhalten
- Deutschland hat gewählt: GVB macht deutlich, worauf es in den kommenden vier Jahren ankommt
- Risikoabbau statt Vergemeinschaftung: GVB-Standpunkt zur geplanten EU-Einlagensicherung
- GVB-Standpunkt zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Zielgenaue Regulierung statt Gießkannenprinzip
- Verpflichtende Kartenterminals an Ladesäulen für E-Autos
- Gros im Münchner Merkur: „Schluss mit Verboten und Vorschriften“
Breites Medienecho auf gemeinsames Pressegespräch mit dem Sparkassenverband Bayern
Das gemeinsame Pressegespräch mit GVB-Präsident Jürgen Gros und dem Präsidenten des Sparkassenverbands Bayern, Ulrich Reuter, ist auf eine breite Resonanz in den Print-, Online- und Hörfunk-Medien gestoßen. Die beiden Verbandspräsidenten hatten im Presseclub München sechs Leitplanken für eine überzeugende wirtschaftliche Entwicklung vorgestellt (siehe dazu auch den „Profil“-Beitrag „Soziale Marktwirtschaft muss die Richtung weisen“ in dieser Ausgabe).
Die „Deutsche Presse-Agentur“ berichtete, dass die Genossenschaftsbanken und Sparkassen in Bayern gemeinsam ein Ende der steten Verschärfung von Bankenregulierung und politischen Vorgaben gefordert haben. „Willkürliche Markteingriffe, Dirigismus und planwirtschaftliche Ansätze sind mit einem freien Markt nicht vereinbar“, wird GVB-Präsident Jürgen Gros zitiert. Zudem hätten sich die beiden Verbandspräsidenten gegen die Tiefzinspolitik der Europäischen Zentralbank gewandt. Sowohl die Sparkassen als auch die Volksbanken und Raiffeisenbanken würden unter den Negativzinsen leiden, weil sie die Gewinne schrumpfen lassen, heißt es weiter. Anforderungen und Regulierungskosten würden nach Einschätzung der beiden Verbände auf Dauer die Funktionsfähigkeit der Regionalbanken gefährden.
„BR 24“ meldete in seinen Wirtschaftsnachrichten, dass die bayerischen Sparkassen und Genossenschaftsbanken gemeinsam weniger staatliche Eingriffe und Regulierung fordern. Praxistaugliche Regeln seien auch für die Kunden wichtiger als unnötige Bürokratie und Vorschriften, etwa beim Verbraucherschutz. Hier würden die Banken von der Politik fordern, die möglichen Folgen ihrer Eingriffe genau zu bedenken. So könne etwa ein Preisdeckel auf Gebühren für Geldautomaten zu einer weiteren Ausdünnung des Automatennetzes führen. „Es gibt im Moment zu viele Ansätze, wo man den Banken Dinge verbieten möchte, wo man ihnen enge Vorschriften machen möchte, die sich – wie wir meinen – dann in aller Konsequenz sogar negativ auf den Verbraucher auswirken werden“, sagt GVB-Präsident Jürgen Gros im O-Ton des Radiobeitrags.
Die „Börsen-Zeitung“ schreibt, dass Sparkassen und Genossenschaftsbanken in Bayern vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP in Berlin ihren Widerstand gegen die EU-Einlagensicherung bekräftigt haben. Sie hätten ihre Haltung damit begründet, dass sich die Sicherungssysteme des genossenschaftlichen und des öffentlich-rechtlichen Kreditsektors bewährt hätten. „Ich habe große Sorge, dass es eine große Affinität zur Bankenunion gibt“, wird GVB-Präsident Jürgen Gros mit Bezug auf die Koalitionsverhandlungen und die Vergemeinschaftung der Einlagensicherung zitiert. Das Thema sei „wieder auf dem Tisch“.
Weitere Beiträge zum Pressegespräch des Genossenschaftsverbands Bayern und des Sparkassenverbands Bayern erschienen auch im Branchenblatt „Platow-Brief“, im „Münchner Merkur“, in den „Nürnberger Nachrichten“, im „Straubinger Tagblatt“, in der „Main-Post“, dem „Fränkischen Tag“ und der „Bayerischen Gemeindezeitung“. Eine ausführliche Presseschau mit kurzen Zusammenfassungen aller erwähnten Medienberichte gibt es auf der GVB-Webseite.
GVB wendet sich an BaFin-Chef Mark Branson: Betrugsfälle mit N26-Konten effektiv bekämpfen
Weil Kunden bayerischer Volksbanken und Raiffeisenbanken zuletzt verstärkt Opfer von Kriminellen mit einer Kontoverbindung bei N26 geworden sind, hat der GVB den neuen BaFin-Chef Mark Branson in einem Brief auf die Missstände bei der Internetbank hingewiesen. Zuvor hatte der GVB in einer Umfrage unter seinen Mitgliedern das Ausmaß der Betrugsfälle erfasst, die über ein Konto bei N26 abgewickelt werden. In ihrem Schreiben an Branson betonen die GVB-Vorstände Jürgen Gros und Alexander Büchel, dass es sich keineswegs um Einzelfälle handele. Insgesamt hätten die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken seit Jahresbeginn mehr als 400 Betrugsdelikte im Zusammenhang mit N26-Konten gemeldet. Der Schaden gehe in die Millionen. Das Ergebnis der Umfrage weise auf ein erhebliches Verbraucherschutzproblem hin, mahnen Gros und Büchel. Die GVB-Vorstände appellieren in ihrem Brief an die BaFin, die Bekämpfung des Betrugs in dieser Angelegenheit „mit den Ihrer Behörde zur Verfügung stehenden Mitteln fortzusetzen“. „Profil“ veröffentlicht den Brief an BaFin-Chef Mark Branson im Wortlaut.
Auch die „Süddeutsche Zeitung“ hat den Brief des GVB an die BaFin in ihrer Ausgabe vom 13. Oktober 2021 aufgegriffen (Artikel lesen, Bezahlschranke). „Es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern es besteht ein flächendeckendes, systematisches Problem“, wird GVB-Präsident Gros in dem Zeitungsartikel aus dem Brief an BaFin-Chef Mark Branson zitiert. Wie die Zeitung berichtet, nutzten Kriminelle offenbar häufig Konten der Internetbank N26, um Kunden anderer Geldhäuser abzuzocken. Die Betrugsmaschen seien vielfältig. „Insbesondere mit Blick auf die geschädigten Kundinnen und Kunden ist es nicht länger hinnehmbar, dass N26 die eigenen Strukturen und Sicherheitsstandards nicht verbessert“, zitiert die „SZ“ Gros aus dem Brief.
Basel III: GVB zieht durchwachsenes Fazit zu Umsetzungsplänen der EU-Kommission
Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) hat in einer Pressemitteilung mit verhaltener Zustimmung auf die Vorschläge der EU-Kommission zur finalen Umsetzung der Basel-III-Vorgaben reagiert. Diese wurden Ende Oktober veröffentlicht. „Die EU-Kommission hat mit ihrem Zeitplan kluge Einsicht gezeigt. Sie lässt den Banken den notwendigen Anpassungsspielraum, indem sie das Inkrafttreten der neuen Regelungen um zwei Jahre auf das Jahr 2025 verschoben hat“, sagte GVB-Präsident Jürgen Gros. Lobend hob Gros zudem die Beibehaltung des KMU-Faktors hervor. Dieser erlaubt es Banken, weniger Eigenkapital für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen zurückzulegen. „Der KMU-Faktor hat sich bewährt. Kredite an kleine und mittlere Unternehmen sind mit geringen Risiken verbunden. Die EU-Kommission trägt damit der mittelständisch geprägten Wirtschaftsstruktur wie beispielsweise bei uns in Bayern Rechnung“, erklärte Gros.
Kritisch sieht Gros allerdings die in den Basel-III-Vorschlägen enthaltene Regelung, wonach sich auch mittelständische Unternehmen einem externen Rating unterziehen müssen. Ansonsten müssen Banken diese Kredite pauschal als riskanter einstufen und mit mehr Eigenkapital unterlegen. Aufgrund der hohen Kosten haben viele mittelständische Unternehmen, wie zum Beispiel Handwerksbetriebe, kein externes Rating. „Das führt dazu, dass sich Kredite für mittelständische Unternehmen verteuern“, warnte Gros. „Das ist ein völlig falsches Signal und läuft deutschen und bayerischen Interessen zuwider. Der Mittelstand braucht günstige Finanzierungsbedingungen, um investieren und wachsen zu können. Die Ratingklausel untergräbt dieses Ziel.“
Nicht überzeugt ist der GVB-Präsident des Weiteren davon, dass Nachhaltigkeitskriterien in das Aufsichtsrecht gezwängt wurden. „Bankenaufsicht hat sich allein am Risiko auszurichten“, mahnte Gros. „Es gefährdet die Finanzstabilität, wenn Risikobetrachtungen mit politischen Nachhaltigkeitserwägungen vermischt werden.“
GVB zu Koalitionsgesprächen: Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung erhalten
Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) warnt davor, provisionsbasierte Anlageberatungen grundlegend zu verbieten. Eine Beratung auf Honorarbasis können und wollen sich viele Bankkunden nicht leisten, so der GVB. Er setzt sich deshalb für den Erhalt der abschlussbasierten Beratung ein (siehe dazu auch den Beitrag „Anlageberatung für alle erhalten“ in „Profil“ 9/2021). Ohne diese Möglichkeit werden viele Kunden auf der Suche nach Geldanlagen von den beratenden Banken hin zu digitalen Anbietern getrieben, die keine Beratungsleistung erbringen. Das sei das Gegenteil von Verbraucherschutz, warnt der GVB. Dabei verweist er auch auf das Beispiel Großbritannien, wo seit 2013 ein Provisionsverbot für die Vermittlung von Altersvorsorgeprodukten und Kapitalanlagen gilt. Dort kommt die zuständige Aufsichtsbehörde in einer Untersuchung zu einem ernüchternden Urteil: „Der Zugang zur Finanzberatung ist für Menschen mit geringem Einkommen eingeschränkt.“ Seine Forderungen nach einem Erhalt der abschlussbasierten Beratung hat der GVB auch in die Koalitionsgespräche eingebracht. Insbesondere die Grünen fordern in ihrem Wahlprogramm eine Abkehr von der provisionsbasierten Beratung, die SPD setzt sich ebenfalls für eine verstärkte Honorarberatung ein. Statt einem pauschalen Verbot sollten beide Beratungsmodelle erhalten bleiben, damit die Verbraucher wählen können, fordert der GVB. Das stärke auch den marktwirtschaftlichen Wettbewerb.
Deutschland hat gewählt: GVB macht deutlich, worauf es in den nächsten vier Jahren ankommt
Deutschland hat einen neuen Bundestag gewählt, in Berlin verhandeln SPD, Grüne und FDP über eine neue Bundesregierung. Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) hat dazu in den sozialen Medien deutlich gemacht, worauf es in den nächsten vier Jahren politisch ankommt. Die GVB-Positionen zum Erhalt der bewährten genossenschaftlichen Institutssicherung, zu Verbraucherschutz-Vorschriften, zum digitalen Finanzmarkt, zum Fitness-Check für Gesetze und aufsichtliche Vorgaben, zur fairen Kostenverteilung bei der Energiewende, zu einer Gesetzgebung mit Augenmaß und zur mittelständischen Land- und Ernährungswirtschaft liefen bei Twitter und LinkedIn auf den Kanälen von GVB-Präsident Jürgen Gros.
Risikoabbau statt Vergemeinschaftung: GVB-Standpunkt zur geplanten EU-Einlagensicherung
Der GVB warnt in einem Positionspapier vor den Risiken der geplanten EU-Einlagensicherung (EDIS). Angesichts ungleich verteilter Altlasten und Risiken im EU-Bankensystem droht mit EDIS der Einstieg in eine Transferunion. Ohne Möglichkeit auf die Risikoneigung Einfluss zu nehmen, müssten stabile und leistungsfähige Bankensysteme und ihre Sicherungsfonds für instabile Systeme haften. Statt voreilig Risiken zu vergemeinschaften, sollten diese zunächst abgebaut werden, warnt der Verband. Daneben hebt der GVB-Standpunkt die Robustheit und Funktionsweise der genossenschaftlichen Institutssicherung hervor. Dieses auf Prävention ausgerichtete Sicherungssystem hat dafür gesorgt, dass in über 80 Jahren kein Sparer den Ausfall seiner Einlagen erleiden musste. Darüber hinaus erfüllt die genossenschaftliche Institutssicherung weitere anspruchsvolle Merkmale, die die Vorgaben von EDIS weit übertreffen. Daher sollten derartige Institutssicherungssysteme bei der geplanten Umsetzung von EDIS ausgenommen werden, solange sie einen höheren Sicherheits- und Stabilitätsstandard als das europäische System bieten, fordert der GVB.
GVB-Standpunkt zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Zielgenaue Regulierung statt Gießkannenprinzip
Die EU-Kommission möchte die Vergabe von Verbraucherkrediten neu regeln und hat dazu den Entwurf für eine EU-Verbraucherkreditrichtlinie vorgelegt. In einem Standpunkt-Papier fordert der GVB: Statt pauschal die Anforderungen an die Konsumkreditvergabe zu erhöhen, sollte die EU zielgenau regulieren, wo Verbraucher unzureichend beraten werden. Dies könnte beispielsweise bei Finanzierungen der Fall sein, die direkt an der Ladenkasse angeboten werden. Ein derartiges Angebot unterscheide sich jedoch grundlegend von einem Konsumentenkredit bei einer Bank, der durch entsprechend geschultes Personal vergeben wird. Ebenfalls mahnt der GVB in seinem Standpunkt zu mehr Verhältnismäßigkeit. Es sorge für unnötige Bürokratie, wenn an die Kreditwürdigkeitsprüfung eines Konsumentenkredits von wenigen Hundert Euro die gleichen Maßstäbe angelegt werden wie bei einem umfangreichen Immobilienkredit. Das beeinträchtige letztlich die Flexibilität des Kunden.
Verpflichtende Kartenterminals an Ladesäulen für E-Autos
Mit der sogenannten Ladesäulenverordnung hat der Bundesrat eine Gesetzesinitiative des Bundeskabinetts aus dem Frühjahr verabschiedet. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass alle Ladesäulen für Elektromobilität, die ab Mitte 2023 gebaut beziehungsweise aufgestellt werden, Möglichkeiten zur Zahlung mit Kredit- beziehungsweise Debitkarte aufweisen müssen. Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) hatte die Initiative der Deutschen Kreditwirtschaft in Abstimmung mit dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) an die bayerische Staatsregierung herangetragen. Bisher gibt es kein einheitliches Zahlungssystem, oftmals benötigen Fahrer von Elektroautos unterschiedliche Zahlkarten beziehungsweise eigens dafür abgeschlossene Verträge mit den Betreibern der Ladesäulen.
Gros im „Münchner Merkur": „Schluss mit Verboten und Vorschriften“
GVB-Präsident Jürgen Gros verwahrt sich in einem Gastbeitrag im „Münchner Merkur" vom 4. Oktober 2021 (Print-Ausgabe) gegen staatlichen Dirigismus und planwirtschaftliche Eingriffe in den Markt. Seit mehr als 70 Jahren sei die Soziale Marktwirtschaft einer der Erfolgsgaranten dieses Lands. Augenscheinlich mache sich aber in Teilen der Gesellschaft ein befremdliches Staatsverständnis breit. Deutschland gleite an vielen Stellen in die planende Staatswirtschaft ab, schreibt der Verbandspräsident.
So scheine bei zahlreichen Vorhaben, die unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes Eingriffe in die Vertragsfreiheit fordern, staatlicher Dirigismus durch, so Gros. Eigentlich sei es in einer freien Marktwirtschaft den Marktteilnehmern überlassen, wie sie ihre Vertragsbeziehung gestalten. Das gelte offenbar nur noch eingeschränkt. „Geplante oder schon umgesetzte Preisdeckel und Verbote schränken die freie Vertragsgestaltung ein und stören die Kundenbeziehungen erheblich. Viele Banken fühlen sich von der Politik im Stich gelassen“, schreibt Gros. Seine Forderung: „Freiheit statt Verbote, Orientierung an dem, was die Kunden wollen statt Vorschriften, Wettbewerb statt Dirigismus und einen Staat, der die Spielregeln definiert und keine regulatorischen Fesseln aus politischen Eigeninteressen anlegt.“ Lesen Sie hier den Beitrag in voller Länge.
Felix Ehrenfried ist Referent Verbandspolitik beim Genossenschaftsverband Bayern.
Julia Kaindl ist Referentin Verbandspolitik beim Genossenschaftsverband Bayern.
Burkhard Rüdiger ist Chef vom Dienst beim Genossenschaftsverband Bayern.