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Gros zu Negativzinsen: Ursachenbekämpfung statt Banken-Bashing

„Soll man Negativzinsen auf Bankguthaben verbieten?“, wollte die Bayerische Staatszeitung in ihrer Ausgabe vom 9. Juli 2021 wissen. In einem Pro und Contra nahmen Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber von den Freien Wählern und GVB-Präsident Jürgen Gros dazu Stellung. Während Glauber kritisiert, dass Negativzinsen die Verbraucherinnen und Verbraucher einseitig belasten, kontert der GVB-Präsident: Nötig sei eine Ursachenbekämpfung statt Banken-Bashing. Man dürfe Geldinstitute nicht für die Politik der EZB bestrafen. „Sachgerechtes muss her. Dazu kann zählen: Die Verrechnung von negativen und positiven Einkünften, um die Steuerlast zu senken“, schreibt Gros (siehe dazu auch den „Widerspruch“ von GVB-Präsident Jürgen Gros in dieser Ausgabe). Das Pro und Contra lässt sich auf der Webseite der Bayerischen Staatszeitung nachlesen. Wer will, kann sich dort auch selbst an der Diskussion beteiligen und die Positionen von Glauber und Gros kommentieren.

Grünes Finanzwesen praxisgerecht ausgestalten: Gros in Gesprächen mit Radwan und Linnemann

Zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden des Verbands der Sparda-Banken, Florian Rentsch, tauschte sich GVB-Präsident Jürgen Gros jüngst mit den Bundestagsabgeordneten Alexander Radwan und Carsten Linnemann in zwei virtuellen Runden aus. Radwan sitzt im Finanzausschuss des Bundestags und gehört dem Verwaltungsrat der BaFin an. Linnemann ist stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion und gehört dem Bundesvorstand der CDU an.  Linnemann ist außerdem Bundesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion.

Banken können einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Ausrichtung der Wirtschaft leisten. Sie dürfen bei regulatorischen Vorgaben jedoch nicht überlastet werden, betonte Gros im Gespräch mit Radwan. Bei der Einführung regulatorischer Vorgaben für ein grünes Finanzwesen sei es wichtig, auf ausreichende Übergangsfristen zu achten. Als Beispiel nannte er die Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitskennzahlen. Ebenso dürfe der Mittelstand nicht unter die Räder geraten, denn dieser müsse die benötigte Nachhaltigkeitsexpertise erst noch aufbauen. Zudem müsse verhindert werden, dass Teile der Realwirtschaft auf den grauen Finanzmarkt ausweichen, wenn die Nachhaltigkeitsvorgaben zu komplex und bürokratisch werden, sagte der GVB-Präsident.

Mit Linnemann diskutierte Gros unter anderem über die Negativzinspolitik der EZB, die bei den Banken Jahr für Jahr zu geringeren Zinsspannen führt. Eine Möglichkeit für Banken, die Folgen abzumildern, sei die Einführung von Negativzinsen auf Sparguthaben ab einer bestimmten Höhe. Kreditinstitute tragen damit einer Situation Rechnung, in die sie die EZB seit 2014 zwingt. Die populistische Forderung einiger Verbraucherschützer nach einem Verbot von Negativzinsen auf Einlagen verkenne diese Zusammenhänge, mahnte der GVB-Präsident. Gros hob in diesem Zusammenhang auch die Ausarbeitung des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof für den Verband der Sparda-Banken hervor. Darin kommt Kirchhof zu dem Schluss, die Negativzinspolitik der EZB enteigne die Sparer und sei verfassungswidrig (siehe dazu auch das Interview mit Florian Rentsch in dieser Ausgabe).

Verbraucherschutzthemen würden zudem immer stärker in den Fokus der Bankenregulierung geraten. Als Beispiele nannte Gros die Allgemeinverfügung der BaFin zu Prämiensparverträgen, aber auch das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken. Das Gericht hatte Klauseln für unwirksam befunden, die bei Änderungen der ABG von einer stillschweigenden Zustimmung des Kunden ausgehen, sofern dieser nicht aktiv widerspricht. Dieses Urteil betreffe nicht nur Banken, sondern auch viele andere Unternehmen, die in ihren AGB ähnliche Formulierungen verwenden, betonte Gros.

Landespolitischer Austausch mit SPD und Grünen: Provisionsbasierte Beratung beibehalten

Die Wahlprogramme der SPD sowie von Bündnis 90/Die Grünen zur anstehenden Bundestagswahl standen im Mittelpunkt von zwei virtuellen Diskussionsrunden von GVB-Präsident Jürgen Gros mit Vertretern der SPD-Landtagsfraktion sowie mit Grünen-Politikern aus dem Bayerischen Landtag und dem Co-Landesvorsitzenden der Partei, Thomas von Sarnowski. Unter anderem sprach Gros bei den Gesprächen die Forderung sowohl der SPD als auch der Grünen an, die provisionsbasierte Finanzberatung abzuschaffen. Das würde nicht nur die Regionalbanken in Bayern wirtschaftlich massiv belasten, sondern es würde außerdem den Zugang der Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer qualifizierten Finanzberatung erschweren. Es sei zu befürchten, dass sich Verbraucher ohne die Möglichkeit einer kostenfreien Beratung Onlinebrokern oder Direktbanken zuwenden, die bei Anlagefragen keine Hilfestellung bieten. Sie wären dann auf sich alleine gestellt, warnte Gros.

In ihren Wahlprogrammen sprechen sich SPD und Grüne außerdem für eine gemeinsame europäische Einlagensicherung aus. Gros betonte, dass EDIS für die deutschen Genossenschaftsbanken nicht zielführend sei. Diese haben mit der Institutssicherung bereits einen leistungsfähigen Schutzschirm. Die Institutssicherung sorge für Stabilität und verhindere frühzeitig, dass Banken in Schieflage geraten und zulasten der Einleger oder des Steuerzahlers gerettet werden müssen. Ein Einbezug der Institutssicherung in EDIS sei daher nicht geboten, sagte Gros.

Kammern und Bankenverbände setzen sich gemeinsam für regulatorische Erleichterungen ein

Die bayerischen Wirtschafts- und Bankenverbände – namentlich die IHK für München und Oberbayern, die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, der Genossenschaftsverband Bayern, der Bayerische Bankenverband und der Sparkassenverband Bayern – setzen sich für regulatorische Erleichterungen und die Finanzierung von Wachstum ein. Nach dem heftigen Einbruch im Zuge der Corona-Krise fasse die Wirtschaft wieder Tritt. Diesen beginnenden Aufschwung gelte es zu unterstützen, heißt es in einem gemeinsamen Papier mit dem Titel „Neustart der Wirtschaft unterstützen – Finanzierung fit machen“. Konkret formulieren die beteiligten Kammern und Verbände vier „Leitplanken“ zur Orientierung für die bayerische und deutsche Politik, wie der positive Trend in der Wirtschaft unterstützt werden kann:

  1. Finanzierung der Realwirtschaft sicherstellen: Keine Beeinträchtigung der finanzwirtschaftlichen Aufgaben von  Kreditinstituten durch zusätzliche Eigenkapitalbelastungen und Abgaben sowie durch Verwässerung der risikoorientierten Geschäftspolitik mit politisch gewünschten weiteren Steuerungsimpulsen.
  2. Proportionalität in der Regulierung stärken: Real- und Kreditwirtschaft von bürokratischen Melde-, Offenlegungs- und Berichtspflichten entlasten.
  3. Deutsches Goldplating vermeiden und praxisnahe Umsetzung ermöglichen: Kreditwirtschaft in Praxischecks vor Einführung neuer regulatorischer Vorgaben einbinden, realwirtschaftliche  Konsequenzen berücksichtigen und ausreichende Umsetzungsfristen vorsehen.
  4. Steuerliche Rahmenbedingungen für Investitionen und für die Finanzierung verbessern: Steuerliche Anreize für Investitionen in den Wiederanlauf und Finanzierung von Unternehmen schaffen.

In einem Beitrag auf der GVB-Webseite sowie im Positionspapier selbst werden die einzelnen Leitplanen und die damit verbundenen Forderungen ausführlich vorgestellt.

Bayerische Gemeindezeitung greift Positionen des GVB zur Bundestagswahl auf

Die Bayerische Gemeindezeitung hat in ihrer Ausgabe vom 1. Juli 2021 über den GVB und dessen Positionen zur Bundestagswahl berichtet (Artikel nachlesen, Bezahlschranke). Um zu zeigen, wie der künftige politische Rahmen für genossenschaftliche Unternehmen aussehen soll, gibt der Autor des Textes die 14 Positionen des GVB aus der Bundestagswahl-Broschüre wieder. Neben einer krisenfesten Bankenregulierung und mehr Nachhaltigkeit im Finanzsektor wird zum Beispiel der wirksame Kampf gegen Geldwäsche gefordert sowie ein fairer Lebensmittelhandel. Die GVB-Positionen zur Bundestagswahl gibt es auf der GVB-Webseite zum Download (PDF). GVB-Mitglieder finden auf der Webseite außerdem einen GVB-Wahlcheck, der mögliche Koalitionen und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft analysiert.

GVB-Standpunkt: Marktentwicklung bei Kreditkonditionen für Immobilien berücksichtigen

Die BaFin erwägt, die sogenannte Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) zu überarbeiten. In einem Standpunkt fordert der GVB, die Vorgaben zur Berechnung von Beleihungswerten bei der Immobilienkreditvergabe anzupassen. Während die Marktwerte von Wohnimmobilien aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage immer weiter steigen, verbleiben die Beleihungswerte auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Der Grund dafür sind die hohen Mindestkapitalisierungszinssätze, die in der Verordnung festgeschrieben sind. Sie dienen den Banken zur Berechnung des Beleihungswerts einer Immobilie. Die aktuellen Werte spiegeln die nachhaltig veränderten Rahmenbedingungen im deutschen Wohnimmobilienmarkt nach Ansicht des GVB nicht mehr wider. Das Eigenkapital von Banken könnte durch höhere Beleihungswerte entlastet werden. Davon würden vor allem Bankkundinnen und -kunden durch günstigere Kreditkonditionen profitieren. Unter dem Beleihungswert versteht man den Wert einer Kreditsicherheit, den die Bank mit hoher Wahrscheinlichkeit auch über einen längeren Zeitraum realisieren könnte.

Europäische Bankenaufsichtsbehörde veröffentlicht Leitlinien für Bestellung von Bankvorständen

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat ihre Leitlinien zur Bestellung und Eignungsprüfung von Bankvorständen und Geschäftsführern überarbeitet. Unter dem Stichwort „Fit and Proper“ fasst die EBA in der Leitlinie Vorgaben zusammen, auf die bei der Besetzung von Führungs- und Aufsichtspositionen in Banken zu achten ist. Der GVB hatte sich mehrfach für eine verhältnismäßige Ausgestaltung der Vorgaben eingesetzt. So forderte er unter anderem, die Abfrage von Kenntnissen zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung praxisgerecht auszugestalten. In der ursprünglichen Fassung der Leitlinie war gefordert worden, die Eignung von Aufsichtsräten und Vorständen immer zu überprüfen, wenn in der Bank ein Geldwäschefall auftritt – unabhängig davon, ob der Vorfall gemeldet und entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen wurden. Diese Regelung wurde in der endgültigen Fassung fallen gelassen. Die neue Leitlinie tritt zum Jahresbeginn 2022 in Kraft.

GVB: Regulatorische und politische Hürden für Energiegenossenschaften beseitigen

Anlässlich des Internationalen Tags der Genossenschaften am 3. Juli hat der GVB die Bedeutung der Energiegenossenschaften als dezentrale Treiber der Energiewende betont. Diese leisteten einen wichtigen Beitrag dazu, den Wandel zur Klimaneutralität zu gestalten, heißt es in der Mitteilung. Allerdings gebe es eine Vielzahl von politischen und regulatorischen Hürden, die den zumeist vergleichsweise kleinen Energiegenossenschaften das Wirtschaften schwer machen, heißt es in der GVB-Mitteilung, die auch von der Bayerischen Gemeindezeitung aufgegriffen wurde. So ist es zum Beispiel notwendig, die Netzkapazitäten zu erweitern, um den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien verlässlich zu gewährleisten. Da der Umbau des Energiesystems eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, darf dies nicht zulasten der Anlagen- oder der Netzbetreiber geschehen.

Als problematisch stellt sich darüber hinaus die Möglichkeit zur Nutzung ausgeförderter Anlagen dar. Diese Anlagen produzieren weiterhin klimaneutralen, sauberen Strom. Die Betreiber brauchen Rahmenbedingungen, die es ihnen erlauben, diesen Strom auch künftig wirtschaftlich zu erzeugen und damit die Energiewende zu unterstützen. Doch auch bürokratische Auflagen erweisen sich immer wieder als problematisch für den gewünschten und erforderlichen Ausbau erneuerbarer Energien. Feste Abstandsregeln behindern beispielsweise häufig den Bau neuer Windenergieanlagen. Dabei sind bestehende Regelungen zum Beispiel zur Lärmemission der Anlagen oder zum Schattenwurf ohnehin einzuhalten. Zusätzlich erschweren unklar definierte Naturschutzauflagen den Bau von Windenergie- und Wasserkraftanlagen. Solche Hemmnisse gelte es, durch praxistaugliche Regelungen und im Einvernehmen vor Ort zu ersetzen, fordert der GVB.

Kosten für Netzausbau fair verteilen: GVB begrüßt Initiative der Regierungskoalition

Der Ausbau erneuerbarer Energien erfordert hohe Investitionen in die Netzinfrastruktur. Insbesondere in ländlichen Räumen entstehen viele neue Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Die Stromnetze müssen dort deutlich stärker ausgebaut werden als in städtischen Gebieten. Dies führt zu einem überproportional hohen Investitionsbedarf in ländlichen Regionen und dadurch zwangsläufig zu höheren Netzentgelten. Der GVB setzt sich deshalb bereits seit geraumer Zeit für einheitliche Verteilnetzentgelte ein, um die ländlichen Versorgungsstrukturen zu stärken und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern. Vor diesem Hintergrund begrüßt der GVB den Entschließungsantrag der Regierungskoalition im Bundestag. Die Fraktionen von Union und SPD fordern die Bundesregierung auf, regionale Unterschiede bei den Netzentgelthöhen zu erfassen. Bei großen regionalen Unterschieden sollen dem Antrag zufolge Ausgleichsmöglichkeiten entwickelt werden.
 

Daniel Fischer ist Experte für Politik- und Regierungsbeziehungen beim Genossenschaftsverband Bayern.

Felix Ehrenfried ist Referent Verbandspolitik beim Genossenschaftsverband Bayern.

Florian Christner ist Leitender Redakteur von „Profil – das bayerische Genossenschaftsblatt“.

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