Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie unsere Seiten nutzen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen

    Anzeige

Anzeige

Mit Multibanking alle Bankverbindungen im Blick

Jeder zweite Deutsche nutzt mehr als eine Bankverbindung. Rund 17 Prozent geben laut der Studie „Bankkunden 2018 – Digitale Dienste“ der Unternehmensberatung Berg Lund & Company an, sogar mehr als drei Bankverbindungen zu nutzen. Mit der VR-BankingApp lassen sich alle Konten spielend im Blick behalten, denn sie ist multibankenfähig. Diese Funktion ermöglicht es, Konten von unterschiedlichen Banken bequem über eine App zu verwalten. Das spart Zeit und sorgt für Transparenz, wie es um die persönlichen Finanzen steht. Zwar verweisen auch Direktbanken und Fintechs gerne auf die Multibankenfähigkeit ihrer Apps – bei der VR-BankingApp gehört dieses Feature aber schon seit vielen Jahren zum Standard.

Externer Inhalt

Nach Ihrer Einwilligung werden Daten an YouTube übertragen.

Bankfiliale für die Hosentasche: Die VR-BankingApp verständlich erklärt.

Geld senden und anfordern mit „Kwitt“

Mit der Funktion „Kwitt“ in der VR-BankingApp können die Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken ganz einfach mit ihrem Smartphone Geldbeträge von ihrem Konto auf ein anderes Privatkonto bei einer Genossenschaftsbank oder Sparkasse transferieren. Das erspart ihnen das mühsame Eintippen der 22-stelligen Empfänger-Kontonummer (IBAN). So können sie zum Beispiel Beträge im Restaurant oder beim Shoppen ganz unkompliziert an Freunde senden oder ausgelegte Geldbeträge bei ihren Kontakten im Smartphone – sofern diese ebenfalls Kwitt nutzen – anfordern. Bei Beträgen bis 30 Euro geht das sogar ohne Transaktionsnummer (TAN).

Externer Inhalt

Nach Ihrer Einwilligung werden Daten an YouTube übertragen.

Geld an Freunde überweisen ohne IBAN: So funktioniert Kwitt.

Rechnungen begleichen mit „Scan2Bank“

Mit der Funktion „Scan2Bank“ in der VR-BankingApp lassen sich Rechnungen kinderleicht begleichen. Dafür müssen die Nutzer nur die Rechnung oder einen Überweisungsträger mit dem Smartphone abfotografieren, und schon werden die relevanten Daten ausgelesen und automatisch in die Überweisungsvorlage übernommen. Nach einer kurzen Prüfung und der Autorisierung per TAN ist das Geld auch schon unterwegs.

Externer Inhalt

Nach Ihrer Einwilligung werden Daten an YouTube übertragen.

Rechnungen schnell und einfach bezahlen: Die Funktion „Scan2Bank“ kurz erklärt.

Mobil Bezahlen mit Android-Smartphones

Zeitgemäß zu bezahlen heißt, kontaktlos zu bezahlen. Als „Mobile Payment“ bezeichnet man das Bezahlen mit der digitalen Girocard, Mastercard oder Visa-Karte per Smartphone. Die digitalen Karten werden in der VR-BankingApp hinterlegt. Zum Bezahlen wird das entsperrte Mobiltelefon einfach kurz mit dem Bildschirm nach oben an das Kassenterminal gehalten. Anschließend können die Nutzer ihre Zahlung ganz bequem mittels Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Gerätecode oder Muster bestätigen – so wie sie es in ihrem Alltag vom Entsperren ihres Smartphones gewohnt sind. Bei den digitalen Bankkarten kommt der gleiche hohe Sicherheitsstandard wie bei den physischen Karten zum Einsatz. Für Apple-Smartphones mit dem Betriebssystem iOS bieten die Volksbanken und Raiffeisenbanken seit dem Frühjahr 2020 mit dem Bezahlverfahren Apple Pay eine interessante Alternative zu den digitalen Karten.

Externer Inhalt

Nach Ihrer Einwilligung werden Daten an YouTube übertragen.

Bezahlen mit dem Smartphone: Die digitalen Karten der Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Die VR-BankingApp herunterladen

Die VR-BankingApp für Smartphones und Tablets mit Android-Betriebssystem kann im Google-Play-Store unter der Bezeichnung „VR Banking Classic“ kostenlos heruntergeladen werden. Für Apple-iPhones mit iOS-Betriebssystem gibt es die App kostenlos im App Store von Apple („VR Banking Classic“). Für Apple-iPads steht eine eigene kostenlose Version bereit, die sich ebenfalls im App Store von Apple findet („VR Banking Classic HD“).


Franz Neheider ist Abteilungsleiter Vertrieb beim Genossenschaftsverband Bayern.

Artikel lesen
Rat