Firmenrad: Dienstfahrräder halten Mitarbeiter fit und schützen die Umwelt. Der Fiskus belohnt das mit einem Steuervorteil. Was gibt es für Genossenschaften zu beachten?
Seit 2020 ist Richard Fugmann Prozessmanager bei der VR-Bank Taufkirchen-Dorfen. Die 15 Kilometer lange Strecke zur Arbeit fährt er am liebsten mit dem E-Bike. „Das tut mir und auch der Umwelt gut“, sagt er.
Das Rad hat er nicht selbst gekauft, sondern über seinen Arbeitgeber finanziert. Seit Anfang 2021 bietet die VR-Bank diese Leistung an. „Immer mehr Kolleginnen und Kollegen haben den Wunsch geäußert, über die Bank ein Rad zu leasen. Dem sind wir gerne nachgekommen“, berichtet Vorstand Gerhard Hilger. Mittlerweile haben 30 der insgesamt 176 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, also knapp 20 Prozent der Belegschaft, ein Dienstrad über die Bank geleast. Ein Großteil davon sind E-Bikes, aber auch klassische Fahrräder wurden ausgewählt.
Wer auf dem Titelfoto zu sehen ist
Das Bild zeigt Vorstand Gerhard Hilger (li.) und Prozessmanager Richard Fugmann (re.) von der VR-Bank Taufkirchen-Dorfen. Das abgebildete E-Bike hat Fugmann über seinen Arbeitgeber geleast.
Dienstrad-Leasing wird seit Januar 2020 steuerlich gefördert. Das funktioniert über die sogenannte Entgeltumwandlung: Arbeitnehmer erhalten einen Teil des Lohns nicht in bar, sondern als Sachbezug, in diesem Fall also das Rad. Durch die Umwandlung entsteht ein steuerlicher Vorteil. Bis zu 40 Prozent lassen sich so gegenüber dem regulären Kauf sparen, werben die Anbieter des Dienstrad-Leasings. Folglich ist das Modell vor allem für diejenigen interessant, die ein hochwertiges E-Bike fahren möchten. Diese kosten in der Regel mindestens 3.000 Euro. Durch das Leasing können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Regel einige hundert Euro sparen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den steuerlichen Aspekten des Dienstrad-Leasing
Beim Dienstradleasing arbeitet die VR-Bank Taufkirchen-Dorfen mit JobRad zusammen. Das Unternehmen aus Freiburg kooperiert nach eigenen Angaben mit mehr als 50.000 Arbeitgebern. Die VR-Bank Taufkirchen-Dorfen ist mit JobRad zufrieden. „Am Anfang mussten wir uns intensiv mit dem Thema befassen und einige Grundsatzentscheidungen treffen, beispielsweise zu steuerlichen Detailfragen. Bis die Verträge standen, hat es insgesamt rund vier Wochen gedauert. Seitdem ist der Aufwand gering und wir hatten noch nie ein Problem“, berichtet Hilger.
Kooperation mit regionalem Fachhändler
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank, die sich für ein Dienstrad interessieren, können das passende Modell beim Radl-Center Stöckl in Taufkirchen auswählen. Das Radl-Center ist Vertragspartner von Bank und JobRad. „Uns war es wichtig, auf einen regionalen Fachhändler zu setzen“, betont Hilger. Generell können alle klassischen Fahrräder und E-Bikes ausgewählt werden. Ausgeschlossen sind jedoch sogenannte S-Pedelecs, die bis zu 45 Stundenkilometer fahren können. Für sie gelten zum Teil andere steuerliche Regeln. Ist das Wunschmodell gefunden, hinterlegt der Fachhändler das Angebot im Portal von JobRad. Nun braucht es die Freigabe des Arbeitgebers und von JobRad selbst. Ist diese erteilt, bearbeitet das Radl-Center die Bestellung und informiert, sobald das Fahrrad bereitsteht.
Räder dürfen auch privat genutzt werden
Wer ein Dienstrad fährt, muss wenig beachten. Weder ist eine Mindestnutzung vorgeschrieben, noch muss man damit zwingend zur Arbeit fahren. Ganz im Gegenteil: Die Räder dürfen ausdrücklich auch in der Freizeit genutzt werden. Neben der Leasingrate, die über die Entgeltumwandlung einbehalten wird, gibt es zwei weitere Kostenpunkte: Die Versicherungsrate sowie die jährlich vorgeschriebenen Inspektionen. Die Versicherungsrate kostet fünf Euro pro Monat und wird von der VR-Bank übernommen. Für die Inspektion können die Mitarbeitenden eine Servicerate in Höhe von ebenfalls fünf Euro abschließen. Ansonsten muss der Check-up selbst bezahlt werden, was in der Regel teurer ist.
Der Leasing-Vertrag läuft über 36 Monate. Anschließend können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Rad entweder zum Gebrauchtkaufpreis von 18 Prozent des tatsächlichen Kaufpreises ablösen oder zurückgeben. Grundsätzlich ist das Leasing-Modell daher vor allem für jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter interessant, die nicht beabsichtigen, innerhalb von drei Jahren den Arbeitgeber zu wechseln. Tritt während der Leasing-Zeit ein Schadensfall auf, ist der Fachhändler erster Ansprechpartner. Grundsätzlich sind die Räder durch eine Vollkaskoversicherung geschützt. Kündigt ein Mitarbeiter während der Laufzeit, muss er das Fahrrad für den Neuwert übernehmen. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber kündigt oder beispielsweise eine längere Elternzeit ansteht. Dann lässt sich das Fahrrad auch zurückgeben. „Erfahrungsgemäß finden sich Kolleginnen und Kollegen, die das Rad übernehmen. Bisher haben wir immer eine gute Lösung für alle Seiten gefunden“, betont Hilger.
Bisher hat die VR-Bank Taufkirchen-Dorfen noch keine Ladestationen für E-Bikes aufgestellt. Das sei aber angedacht, erzählt der Vorstand. Er erwartet, dass dadurch der Bedarf an Jobrädern weiter steigern könnte. Mit der bisherigen Resonanz ist er sehr zufrieden. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Dienstrad geben sehr gute Rückmeldungen. In diesem Sinne ist das Angebot ein tolles Instrument zur Mitarbeiterbindung und trägt zum betrieblichen Gesundheitsmanagement bei. Regelmäßig entscheiden sich weitere Kolleginnen und Kollegen dazu, ein Rad zu leasen. Das verstärkt unsere positive Bewertung und es zeigt uns, dass das Angebot attraktiv ist“, sagt Hilger.