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Politische Kontrolle über die BaFin stärken: Gros diskutiert mit Finanzstaatssekretär Kukies

In einem digitalen Austausch diskutierte GVB-Präsident Jürgen Gros mit Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium (BMF), über die informelle Bankenaufsicht der BaFin. Anlass war ein Gutachten, das der GVB in Auftrag gegeben hatte. Gros appellierte an Kukies, die politische Kontrolle über die BaFin zu stärken. Zudem dürfe die BaFin in rechtlichen Zweifelsfällen nicht auf die informelle Regulierungsmethoden ausweichen. Bei sensiblen Entscheidungen müsse die BaFin einen für die Institute justiziablen Weg wählen, etwa in Form einer Allgemeinverfügung. Als Beispiel führte Gros den von der Behörde im vergangenen Jahr verhängten Dividendenstopp an. Diese per Pressemitteilung verkündete Entscheidung hätte laut Gutachten einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standgehalten.

Thema des Gesprächs war ebenso das BGH-Urteil zu AGB-Änderungen im Bankbereich. Kukies und Gros stimmten überein, dass der Urteilsspruch weit über die Bankenbranche hinaus Wirkung auf alle Dauerschuldverhältnisse entfaltet. Nach der Bundestagswahl sei daher eine gesetzliche Anpassung erforderlich, die es den Unternehmen ermöglicht, AGB-Änderungen praxistauglich umzusetzen. Abschließend tauschten sich Kukies und Gros zur geplanten Europäischen Einlagensicherung (EDIS) aus. Dazu übermittelte Gros dem Staatssekretär ein Ideenpapier des GVB mit Kriterien für die Eigenständigkeit von Einlagensicherungssystemen wie der genossenschaftlichen Institutssicherung, die es diesen Systemen erlaubt, von EDIS unabhängig zu operieren.

FDP befragt Bundesregierung zu BGH-Urteil

In einer Kleinen Anfrage fordert die FDP-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung Auskunft, wie sich das sogenannte AGB-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auf Banken auswirken wird. Der BGH hat entschieden, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank, die die Zustimmung des Kunden zu AGB-Änderungen regeln, unwirksam sind („Zustimmungsfiktion“). Unter anderem will die FDP-Fraktion wissen, wie viele Banken von dem Urteil betroffen sind und ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) darüber Kenntnisse hat, wie stark die Bilanzen durch die Anpassungen der AGB belastet werden. Ebenso fragen die Liberalen, wie die Bundesregierung mit den Konsequenzen des Urteils umgehen will, da der vom BGH verworfene AGB-Änderungsmechanismus „bisher üblich und langjährig in der Bankenpraxis und Wirtschaft genutzt wurde“.

Der Anfrage der Liberalen vorausgegangen war ein virtueller Austausch des FDP-Finanzexperten Christian Dürr mit GVB-Präsident Jürgen Gros und dem Vorstandsvorsitzenden des Verbands der Sparda-Banken, Florian Rentsch. In dem Gespräch hatten Gros und Rentsch die Folgen des Urteils für die Banken und deren Ertragslage thematisiert. Das Urteil könne Konsequenzen weit über den Finanzsektor hinaus haben, da Klauseln zur Zustimmungsfiktion in den AGB von Unternehmen bisher weit verbreitet gewesen seien, hob Gros im Gespräch mit Dürr hervor. Dieser ist seit 2017 Mitglied des Bundestags. Er leitet den Arbeitskreis für Haushalt und Finanzen der FDP-Fraktion.

Rechtssicherheit für virtuelle General- und Vertreterversammlungen

Der Bundestag hat das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ nachgebessert und damit für General- und Vertreterversammlungen, die wegen der Corona-Pandemie digital abgehalten wurden oder werden, Rechtssicherheit geschaffen. Konkret heißt es im Gesetzestext: „Insbesondere sind auch virtuelle Vertreterversammlungen ohne physische Präsenz der Vertreter ohne entsprechende Regelungen in der Satzung zulässig.“ Das Gesetz gilt rückwirkend ab dem 28. März 2020. Für die rechtliche Klarstellung seitens des Gesetzgebers hatte sich der GVB in enger Abstimmung mit dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) bei den bayerischen Ministerien für Justiz und Wirtschaft eingesetzt. Vorausgegangen war ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, das Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit von virtuellen General- und Vertreterversammlungen geäußert hatte. Weitere Informationen gibt es im Mitgliederbereich der GVB-Webseite.

Regionale Banken mehr wertschätzen: Gros in virtuellen Gesprächen mit den Landtagsfraktionen von CSU, Freie Wähler und FDP

In einer durch die niedrigen Zinsen ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage werden die Banken durch immer neue Verbraucherschutzvorgaben und Gerichtsurteile zusätzlich belastet. Beides erschwere es den Banken, Einkommenseinbußen im Zinsgeschäft zu kompensieren. Darauf machte GVB-Präsident Jürgen Gros bei virtuellen Treffen mit Vertretern der Landtagsfraktionen von CSU, Freien Wählern und FDP aufmerksam. Sowohl bei dem Gespräch mit den CSU-Abgeordneten als auch bei dem Treffen mit den Vertretern der Liberalen nahmen jeweils die Fraktionsvorsitzenden, Thomas Kreuzer (CSU) und Martin Hagen (FDP), teil. Als Beispiele für die zusätzlichen Belastungen führte Gros die Allgemeinverfügung der BaFin zu Prämiensparverträgen sowie das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit von AGB-Klauseln an. Diese stellen Regionalbanken organisatorisch und wirtschaftlich vor große Herausforderungen.

Mit Blick auf das AGB-Urteil forderte Gros die Abgeordneten auf, sich auf Bundesebene für eine gesetzliche Nachbesserung einzusetzen. Banken und ihre Kunden bräuchten dringend praktikable Lösungen, um allgemeine Vertragsänderungen effizient umzusetzen. Dies gelte auch für andere Branchen, die Dauerschuldverhältnisse anbieten, wie beispielsweise Energieversorger.

Verbraucherschutz sei wichtig, so Gros. Die Vorschriften dürften jedoch nicht dazu führen, dass der Verbraucher vollständig entmündigt werde. Statt ständig neuer Vorgaben müsse vielmehr über den Wert des Bankensystems diskutiert werden. Ein Verbot von Negativzinsen, wie es die Verbraucherschutzministerkonferenz auf Initiative Bayerns zuletzt gefordert hatte, würde die Situation der Banken zusätzlich verschärfen, sagte der GVB-Präsident. Gros appellierte an die Politiker, den Wert regionaler Banken in der öffentlichen Debatte stärker in den Vordergrund zu stellen. In der Corona-Krise sei deutlich geworden, wie wichtig Kreditinstitute für Wirtschaft und Verbraucher sind, so Gros. So hätten die Banken zum Beispiel durch unkomplizierte Stundungen oder schnelle Liquiditätsunterstützung viele unverschuldet in Not geratene Unternehmen vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt.

Weiterhin thematisierte der GVB-Präsident in den virtuellen Treffen mit den Fraktionen unter anderem die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsgesetzgebung auf den Mittelstand. Gemeinsam müsse man darauf achten, dass dieser nicht über den Umweg der Bankenregulierung zu höheren Anforderungen in der Nachhaltigkeitsdokumentation gezwungen wird. Insbesondere im kleinteiligen Kreditgeschäft mit Handwerkern, Selbstständigen und Unternehmern könnte dies zu einem deutlich höheren Bürokratieaufwand führen. Die FDP-Abgeordneten bekräftige Gros in ihrer klaren Ablehnung einer EU-Einlagensicherung (EDIS). Die FDP spricht sich in ihrem Bundestagswahlprogramm deutlich gegen eine Vergemeinschaftung der Sicherungssysteme und für einen Erhalt der bewährten Institutssicherung aus.

Gros im Gespräch mit den Bundestagsabgeordneten Stefan Schmidt und Johannes Steiniger

Der GVB setzt sich im regelmäßigen Austausch mit Politikern auf Landes-, Bundes- und Europaebene für die Belange des genossenschaftlichen Sektors ein. In diesem Rahmen traf sich GVB-Präsident Jürgen Gros jüngst mit den Bundestagsabgeordneten Stefan Schmidt (Grüne) aus Regensburg sowie Johannes Steiniger (CDU) aus der Pfalz jeweils zu einem virtuellen Austausch. Beide Abgeordneten gehören dem Finanzausschuss des Bundestags an. Bei den Gesprächen war auch Florian Rentsch, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Sparda-Banken, zugegen.

Wer fordere, dass das Bankgeschäft „wieder langweilig werden muss“, der müsse auch dafür Sorge tragen, dass die Institute in ihrem Kerngeschäft weiterhin auskömmlich wirtschaften können, sagte Gros im Gespräch mit dem Grünen-Finanzpolitiker Schmidt. In ihrem Bundestagswahlprogramm sprechen sich die Grünen für eine Rückkehr zum „Boring Banking“ (wörtlich: „Langweiliges Bankgeschäft“) aus. Die Banken sollten sich auf die Finanzierung der Realwirtschaft konzentrieren, heißt es im Grünen-Wahlprogramm. Gros unterstützte dieses Ziel, wies aber gleichzeitig auf widersprüchliche Forderungen der Grünen hin, wie etwa Provisionen zu verbieten oder Gebühren zu deckeln. Diese seien wichtige Erlösquellen der Banken, die ein flächendeckendes Angebot von Bankdienstleistungen wirtschaftlich überhaupt erst ermöglichten, betonte der GVB-Präsident.

Zudem befürwortete Gros im Gespräch mit Schmidt eine strengere Regulierung von Fintechs, Schattenbanken und Zahlungsdienstleistern, wie sie die Grünen vorschlagen. Diese Akteure erbringen oftmals bankgleiche oder ähnliche Dienstleistungen, unterliegen aber nicht denselben aufsichtlichen und regulatorischen Standards. Dieses Defizit gelte es dringend zu beheben, forderte Gros. Ein weiteres Thema war die Zukunft der europäischen Bankenunion. Die Grünen wollen diese durch eine gemeinsame EU-Einlagensicherung (EDIS) vollenden. Dies dürfe jedoch nicht die eigenständige Existenz der Institutssicherungssysteme in Deutschland gefährden, forderte der GVB-Präsident. Dazu übermittelte Gros dem Abgeordneten ein Ideenpapier, in dem der GVB Kriterien für die Eigenständigkeit von Einlagensicherungssystemen unter EDIS skizziert.

In den Gesprächen mit den Abgeordneten erörterte Gros zudem unter anderem die Herausforderungen der Banken, die mit der zunehmenden informellen Bankenregulierung der BaFin einhergehen. Dabei kam auch die jüngste Allgemeinverfügung der BaFin zu den Prämiensparverträgen zur Sprache. Außerdem thematisierte der GVB-Präsident die Auswirkungen des AGB-Urteils des Bundesgerichtshofs. Die unwirksamen AGB-Klauseln beträfen bei Weitem nicht nur Banken, sondern auch Unternehmen anderer Branchen, die ähnliche Klauseln verwenden.

Gros zu digitalem Euro: Währungsmonopol muss in staatlicher Hand bleiben

Die Währungshoheit gehört in staatliche Hand und nicht in die von Privatunternehmen mit eigenen Geschäftsinteressen. Das war die zentrale Botschaft eines Impulsvortrags von GVB-Präsident Jürgen Gros beim Auftakt der von der Hanns-Seidel-Stiftung, dem Verband der Sparda-Banken und dem Genossenschaftsverband Bayern (GVB) gemeinsamen veranstalteten Dialogreihe „Gesprächskreis Finanzen und Wirtschaft“. Neue virtuelle Währungen wie Bitcoin, Ether oder Diem müssten strikt reguliert werden. Das Geldmonopol sollte in der Hand unabhängiger Notenbanken und damit in der von Staaten verbleiben. Nur diese könnten sich letztlich für stabile Währungen verbürgen, wohingegen Privatunternehmen wirtschaftlichen Einzelinteressen unterliegen.

Daneben skizzierte GVB-Präsident Gros Anforderungen an einen digitalen Euro, dessen Einführung die EZB derzeit diskutiert. Ein digitaler Euro dürfe weder eine Gefahr für die Finanzstabilität darstellen, noch dazu führen, dass die Kreditvergabe durch Banken eingeschränkt werde. Denn insbesondere die Finanzkrise ab 2007/08 habe gezeigt, welche zentrale Bedeutung ein stabiles Finanzsystem habe. Diese Stabilität müsse stets im Blick behalten und gewahrt werden. Es sei jedoch klar, dass Bargeld als Alternative zu einem digitalen Euro weiterhin bestehen bleiben müsse. Zum digitalen Euro siehe auch den Beitrag von GVB-Präsident Jürgen Gros in dieser Ausgabe.

EU-Wirtschaftskommissar will steuerliche Benachteiligung von Finanzverbünden beseitigen

In einem Antwortschreiben an den EU-Abgeordneten Markus Ferber hat sich EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni zu bestehenden steuerlichen Ungleichbehandlungen von Finanzverbünden gegenüber Konzernbanken geäußert. Derzeit können in einem Finanzverbund erbrachte Leistungen nicht steuerfrei abgerechnet werden. Dies stellt eine deutliche Benachteiligung gegenüber Konzernbanken dar, bei denen Leistungen zwischen Organisationseinheiten innerhalb der Konzernstruktur steuerfrei sind. Insgesamt bedeutet diese Unwucht eine deutliche Wettbewerbsverzerrung auf dem innerdeutschen Finanzmarkt sowie international, da es in anderen europäischen Ländern keine derartige steuerliche Ungleichbehandlung gibt.

Gentiloni erklärt in seinem Schreiben, die EU-Kommission sei sich des Problems bewusst. Sie wolle die entsprechenden Vorschriften im Rahmen eines Aktionsplans überarbeiten und dazu im Laufe des Jahres 2023 einen Gesetzesvorschlag vorlegen. Ziel sei es, „das Leben der im Binnenmarkt tätigen Steuerzahler zu vereinfachen“. Zuvor hatte Ferber in einem Schreiben an Gentiloni auf die steuerliche Unwucht hingewiesen. Die ursprüngliche Initiative kam von GVB-Präsident Jürgen Gros, der Ferber in einem Gespräch auf das Problem aufmerksam gemacht hatte.

EBA will Meldewesen entschlacken: GVB fordert weitere Entlastungen

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA will das Melde- und Berichtswesen für kleine und nicht-komplexe Banken deutlich vereinfachen und entschlacken. In einem Bericht macht die EBA 25 Vorschläge, welche Meldepflichten ganz oder teilweise entfallen könnten. Nach Angaben der EBA müssten kleine und nicht-komplexe Institute damit bis zu 7.000 Datenpunkte weniger an die Aufsicht melden. Die EBA schätzt, dass bei Umsetzung aller Maßnahmen die Kosten für das Meldewesen der Institute um 15 bis 24 Prozent sinken könnten.

Der GVB begrüßt den Vorschlag der EBA. Die nun vorgelegten Empfehlungen sind ein wichtiger Schritt für eine differenzierte Aufsicht. Jetzt kommt es darauf an, dass die Maßnahmen zügig und umfassend umgesetzt werden. Trotz der vorgeschlagenen Erleichterungen ist das Meldewesen für kleine Institute allerdings weiterhin zu bürokratisch und komplex. Die von der EBA vorgeschlagenen Maßnahmen bergen teilweise sogar die Gefahr, die Überfrachtung mit Informationen weiter voranzutreiben. Bei der anstehenden Überarbeitung der Bankenregulierung im Zuge der Basel III-Umsetzung sind deshalb weitere Entlastungen für kleine und mittlere Institute nötig. Konkret spricht sich der Verband dafür aus, das Meldewesen für kleine und nicht-komplexe Institute auf wenige, relevante Kernmeldungen zu beschränken. Siehe dazu den Beitrag von GVB-Präsident Jürgen Gros in dieser Ausgabe.

Green Asset Ratio: Bayerisches Wirtschaftsministerium greift GVB-Forderung auf

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat die Kritik des GVB an der geplanten Ausgestaltung von nachhaltigkeitsbezogenen Berichtspflichten für Banken aufgegriffen. In einem Schreiben an das Bundeswirtschaftsministerium setzt sich die Amtsführung des Ministeriums für eine proportionale Ausgestaltung ein. Der GVB hatte zuvor eine Stellungnahme beim bayerischen Wirtschaftsministerium eingereicht. Anlass ist ein delegierter Rechtsakt der EU-Kommission zu Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung. Dieser sieht vor, dass Banken künftig den Anteil ihrer Taxonomie-konformen und damit als nachhaltig geltenden Anlagen und Krediten offenlegen müssen (sogenannte Green Asset Ratio).

Der GVB hatte gewarnt, dass die Green Asset Ratio wenig praxistauglich und deutlich zu komplex sei. Um die Kennziffer zu berechnen, sind Banken auf Daten ihrer Kunden und Kreditnehmer angewiesen. Es ist zu befürchten, dass dies insbesondere bei mittelständischen Unternehmen nicht ohne Hinzuziehung von (Nachhaltigkeits-)Beratern möglich sein wird. Der GVB hatte deshalb für die Festlegung einer Wesentlichkeitsgrenze appelliert, so dass beispielsweise Finanzierungen erst ab einer gewissen Größe überhaupt diesen Anforderungen unterliegen, um den bürokratischen Aufwand insbesondere für mittelständische Unternehmen zu begrenzen. Zudem sollte der Anwendungszeitpunkt nach hinten verschoben werden, um realistische Umsetzungsfristen zu gewähren. Die EU-Kommission hatte im April den Entwurf für einen delegierten Rechtsakt zur Konsultation gestellt.

GVB-Standpunkte zu Basel III: Finale Standards mit Augenmaß umsetzen

Im Herbst 2017 hatten sich die Bankenaufseher im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht auf den zweiten Teil der Basel III-Standards geeinigt. Voraussichtlich im Sommer will die EU-Kommission einen Vorschlag unterbreiten, wie die finalen Standards der internationalen Bankenaufseher in der EU umgesetzt werden sollen. Dazu positioniert sich der GVB in drei neuen Standpunkten:

In den Standpunkten regt der Verband an, bei der europäischen Umsetzung – wo nötig – von den internationalen Standards abzuweichen und den Besonderheiten der Bankenfinanzierung in Deutschland und Europa Rechnung zu tragen. Für einen schnellen Wiederaufschwung nach der Corona-Pandemie brauche es weiterhin attraktive Finanzierungsbedingungen für den Mittelstand.

GVB-Standpunkt: Keine Weitervermittlung abgelehnter KMU-Kredite an alternative Geldgeber

Die EU-Kommission überlegt im Rahmen ihres Aktionsplans zur Stärkung der Kapitalmarktunion, Banken dazu zu verpflichten, abgelehnte Kreditanträge von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an alternative Geldgeber weiterzuvermitteln. Zahlen der KfW zeigen jedoch, dass kein Engpass bei der Finanzierung von KMU in Deutschland besteht. Im Gegenteil: Der Anteil von Kreditabsagen seitens der Unternehmen stieg 2020 auf ein Rekordhoch. Dies lässt den Rückschluss zu, dass bereits heute alternative Finanzierungsoptionen die Verhandlungsmacht der Unternehmen bei der Kreditsuche stärken und keine Finanzierungslücke vorhanden ist. Daneben würde eine verpflichtende Weitervermittlung die Transaktions- und Informationskosten für die Kreditsuche einseitig auf die Bank abwälzen. Der damit verbundene Aufwand der Bank übersteigt deutlich den Nutzen einer Kreditvermittlung.

Der GVB sieht zudem die Gefahr, dass Fehlanreize zur Übernahme höherer Risiken gesetzt werden. Denn Banken blieben faktisch nur zwei Optionen – entweder sie bewilligen den Kredit, obwohl sie Zweifel an der Schuldentragfähigkeit haben, um keine Kunden an Wettbewerber zu verlieren. Damit sammeln sie selbst risikoreiche Kredite in ihrem Portfolio. Oder sie stellen die Anfrage auf einer entsprechenden Plattform ein und öffnen damit das Tor für Finanzanbieter, die auf risikoreiche Kredite setzen, um ihre Rendite zu erhöhen. Zielführender wäre aus Sicht des GVB eine regulatorische Entlastung der Mittelstandsfinanzierung, zum Beispiel im Rahmen der Basel-III-Finalisierung. Seine Argumente hat der GVB in einem neuen Standpunkt dargelegt.

GVB-Standpunkt: Entscheidungshoheit der Anleger stärken

Die EU will bis Ende 2021 eine Reihe von Anlegerschutzgesetzen überarbeiten. Dazu gehören beispielsweise die Finanzmarkrichtlinie MiFID II oder die Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs). Der GVB setzt sich dafür ein, die gesetzlichen Informationen verständlich und übersichtlich zu gestalten. Denn die Vielzahl an unübersichtlichen und uneinheitlichen Informationen für Anleger hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Das verunsichert viele Kunden und erschwert die Vergleichbarkeit bei der Wahl des richtigen Finanzprodukts.

Der GVB fordert außerdem, die Entscheidungshoheit der Anleger zu stärken. Auf Wunsch sollten Anleger beispielsweise auf die Bereitstellung bestimmter Informationsblätter oder auch die Sprachaufzeichnung von Telefongesprächen („Taping“) verzichten können. Die vielen starren Anlegerschutzregeln führen – wie die BaFin in einer Studie vom April 2021 selbst für Unternehmensanleihen feststellte – dazu, dass Banken ihr Beratungs- und Produktangebot einschränken müssen. Das läuft jedoch dem Ziel zuwider, in Zeiten anhaltender Niedrigzinsen die Geldanlage in Wertpapiere als Element der privaten Altersvorsorge zu stärken. Seine Positionen hat der GVB in einem neuen Standpunkt herausgearbeitet.

Gros in der „SZ“ zu Dividendenausschüttungen: BaFin-Vorgabe habe wie Verbot gewirkt

Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete in ihrer Ausgabe vom 8. Juni 2021 über die Entwicklung der Dividendenausschüttungen bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken (Artikel nachlesen). Der Autor beruft sich dabei auch auf Zahlen des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB). Die Mitglieder hätten wegen der Corona-Pandemie weniger Geld erhalten. Grund dafür seien Empfehlungen der EZB und Vorgaben der deutschen Bankenaufsicht gewesen, wonach nur die Banken Dividenden überweisen dürfen, die eine nachhaltig positive Ertragsprognose und ausreichende Puffer ausweisen würden. Das sei bei den Genossenschaftsbanken nicht gut angekommen, schreibt die „SZ“ und zitiert GVB-Präsident Jürgen Gros: „Man kann nicht Volksbanken und Raiffeisenbanken und Privatbanken, die an der Börse notiert sind, in einen Topf werfen.“ Das Geschäftsmodell der Genossenschaftsinstitute sei grundsolide. Die ursprüngliche Vorgabe der BaFin habe wie ein Zinsausschüttungsverbot gewirkt, kritisiert Gros. Wenn Mitglieder daraufhin ihre Mitgliedschaft kündigten und Einlagen wieder zurückforderten, würden Genossenschaftsbanken an Eigenkapital verlieren. Das wäre das Gegenteil dessen, was die BaFin mit dem Quasi-Dividendenverbot im Sinn gehabt habe, so der GVB-Präsident. Für 2021 bestätigte er, dass die Volksbanken und Raiffeisenbanken Dividenden ausschütten dürfen und es auch bereits getan haben.
 

Daniel Fischer ist Experte für Politik- und Regierungsbeziehungen beim Genossenschaftsverband Bayern.

Felix Ehrenfried ist Referent Verbandspolitik beim Genossenschaftsverband Bayern.

Florian Christner ist Leitender Redakteur von „Profil – das bayerische Genossenschaftsblatt“.

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