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Werden die bayerischen Genossenschaften in Zukunft mit noch mehr überbordender Regulatorik und Bürokratie zu kämpfen haben, oder findet die EU zurück zu einer verhältnismäßigen Regelsetzung, die den Unternehmen genügend Freiraum für unternehmerisches Handeln lässt? Was die EU-Politik der kommenden fünf Jahre angeht, hat Gerhard Walther einen klaren Wunsch: „Wir brauchen in Europa politische Rahmenbedingungen, die einer erfolgreichen Wirtschaft Vorschub leisten und sie nicht eingrenzen“, sagt der Vorstandsvorsitzende der VR-Bank Mittelfranken Mitte und ehrenamtliche Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB).

Ob sein Wunsch in Brüssel und Straßburg gehört wird, hängt stark von der Europawahl ab. Vom 6. bis 9. Juni 2024 sind alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union aufgerufen, ein neues Parlament zu wählen. In Deutschland findet die Wahl am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Rund 65 Millionen Menschen sind in Deutschland wahlberechtigt, in der ganzen EU sind es rund 350 Millionen. Das Wahlalter bei der Europawahl wurde in Deutschland auf 16 Jahre gesenkt. Damit dürfen rund 1,4 Millionen 16- und 17-Jährige in Deutschland erstmals ihre Stimme abgeben.

Maximal 750 Abgeordnete

In das kommende EU-Parlament werden 720 Abgeordnete einziehen, aktuell sitzen 705 Abgeordnete in dem nach dem Brexit geschrumpften EU-Parlament, darunter 15 aus Bayern. Mit der Erhöhung der Sitzanzahl werden die demografischen Veränderungen in den EU-Ländern seit der Europawahl 2019 berücksichtigt. Deutschland wird auch in der kommenden Legislaturperiode 96 Europaabgeordnete stellen. Die Größe des Parlaments und die Sitzanzahl der EU-Mitgliedsstaaten wird vor jeder Wahl nach den in den Verträgen festgelegten Grundsätzen und auf Grundlage der neuesten Bevölkerungszahlen bewertet. Maximal darf das EU-Parlament 750 Abgeordnete plus Präsident haben, wobei jedem EU-Staat nicht weniger als sechs und nicht mehr als 96 Sitze zustehen.

Parlament redet bei Besetzung der EU-Kommission mit

Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedsstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins EU-Parlament. Bedenkt man, dass Deutschland fast ein Siebtel aller EU-Abgeordneten und fast ein Fünftel aller Wahlberechtigten in der EU stellt, so erkennt man allein an diesen Zahlen die Bedeutung der Europawahl für Deutschland. Auch bei der Besetzung der nächsten EU-Kommission hat das EU-Parlament ein Wörtchen mitzureden. Zwar werden die Kommissarinnen und Kommissare von den EU-Staaten vorgeschlagen, ernannt werden können sie jedoch nur mit Zustimmung des EU-Parlaments.

Dirigistisches Wirtschaftsmodell beschneidet unternehmerische Freiheit

Auch Gerhard Walther weiß um die Bedeutung der anstehenden Europawahl. Die EU stehe nicht dafür, freies Unternehmertum zu fördern, kritisiert der Bankvorstand. „Stattdessen stülpt die EU den Unternehmen ein dirigistisches Wirtschaftsmodell über, indem sie zum Beispiel unternehmerische Entscheidungen mit Fragen der Nachhaltigkeit verknüpft und damit massiv in die unternehmerische Freiheit eingreift.“ Daher sollte sich jeder vor der Wahl darüber informieren, „welche politischen Konzepte verfolgen ein freies Unternehmertum und welche eine ideologische Lenkung der Wirtschaft“, betont Walther.

Viele Bürgerinnen und Bürger würden nach wie vor unterschätzen, was alles an Gesetzen aus Europa kommt, hat Walther beobachtet. „Fast alles, was mit Finanzmarktregulierung zu tun hat, kommt von der EU, auf nationaler Ebene geht es nur um die Umsetzung der Regeln“, klagt der Vorstandsvorsitzende der VR-Bank Mittelfranken Mitte. Nicht nur die Banken seien massiv von der EU-Gesetzgebung betroffen, sondern auch die Folgen für die Wirtschaft seien erheblich, warnt Walther.

Nachhaltigkeitsregulierung belastet Unternehmen massiv

So hat die EU eine Strategie zur nachhaltigen Finanzierung beschlossen. In der EU-Offenlegungsverordnung etwa werden Finanzdienstleister dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Strategien, Prozessen und Produkten zu berücksichtigen. In der Taxonomie-Verordnung hat die EU dazu Kriterien aufgestellt, wann eine Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig einzustufen ist. Ab diesem Jahr müssen viele Unternehmen erstmals auch die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beachten. Auf diese Weise will die EU mehr Investitionen in grüne Technologien und Unternehmen lenken.

Was im Ansatz gut sei, sei in der Umsetzung eine große Belastung für die Unternehmen, betont Gerhard Walther. „Die VR-Bank Mittelfranken Mitte erfüllt die Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, aber es ist ein großer bürokratischer Einschnitt für die Bank und unsere Firmenkunden.“ Die regulatorischen Auflagen führen dazu, dass Banken bei ihren Firmenkunden nicht nur ein Bonitätsrating erheben, sondern auch ein Nachhaltigkeitsrating (ESG-Rating). „Leidtragende sind nicht nur die Banken, sondern mittelbar auch die Unternehmen bis hinunter zu freiberuflich tätigen Personen, die nun Fragen für das ESG-Rating beantworten müssen, damit wir einschätzen können, wie nachhaltig sie wirtschaften“, erklärt Walther. Es sei jedoch nicht erkennbar, dass dieser massive bürokratische Mehraufwand im Handeln der Unternehmen etwas verbessere, kritisiert der Vorstandschef der VR-Bank Mittelfranken Mitte. „Der Regulator bedient sich der Kreditwirtschaft, um in der Realwirtschaft eine Lenkungswirkung zu erzielen. Das hat mit freiem Unternehmertum nichts mehr zu tun.“

Bürokratie verursacht zusätzlichen Aufwand und Kosten

Walther führt noch eine ganze Reihe weiterer EU-Regulierungsvorhaben an, die den Geschäftsbetrieb nicht nur der VR-Bank Mittelfranken Mitte weiter belasten werden. So führe die neue Eigenkapitalregulierung (CRR III/CRD VI) dazu, dass die Banken noch strengere Maßstäbe bei der Kreditvergabe anlegen und ihre Risikomanagementsysteme verschärfen müssen. Gleiches gelte für die DORA-Verordnung für digitale Widerstandsfähigkeit im Finanzsektor (siehe dazu auch den GVB-Standpunkt zur EU-Cybersicherheit) sowie neue Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Walther bezweifelt, dass immer noch strengere Regeln ihren Zweck auch wirklich erfüllen. „Wir bilden zu jeder neuen EU-Regulierung ein Projektteam und setzen die Regeln sehr konsequent um. Für die Überwachung schaffen wir neue Stellen. Das belastet den Geschäftsbetrieb mit Kosten, die wir am Markt erst wieder verdienen müssen“, sagt Walther. Deshalb müsse die Frage erlaubt sein: Was bringt zusätzliche Regulierung tatsächlich an messbaren Effekten?

Plädoyer für Entscheidungen mit Menschenverstand

Der Vorstandsvorsitzende plädiert für eine EU-Regulierung, die es Unternehmen erlaubt, in einem breit gesteckten politischen Rahmen eigenständig zu handeln. „Es muss weiter möglich sein, in Unternehmen Entscheidungen mit Menschenverstand und Pragmatismus zu treffen“, fordert Walther. Die EU habe die Aufgabe, einen gemeinsamen Wirtschaftsraum mit fairen Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Dazu gehörten auch vergleichbare Maßstäbe, aber keine ideologisch beeinflussten Zielsetzungen wie bei der Regulierung zur Nachhaltigkeit. „Wir brauchen in der EU einen politischen Rahmen, der es den Unternehmen erlaubt, im Wettbewerb erfolgreich zu sein und Geschäftsmodelle zu entwickeln, die den Menschen nutzen. Denn im Wettbewerb entstehen Innovationen, dirigistische Eingriffe unterbinden sie“, betont der Bankvorstand. Mit ideologischer Politik verspielten die europäischen Institutionen das Grundvertrauen der Menschen in die EU. „Die Menschen vertrauen der Politik, wenn diese Bürger und Unternehmen nicht bevormundet, sondern ihnen Freiraum zur Entwicklung lässt“, sagt Walther.

BaFin-Präsident fordert weniger Komplexität in der Regulierung

Auch der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Mark Branson, plädiert dafür, die europäischen Regelwerke systematisch zu vereinfachen. Der Erfolg eines gesamteuropäischen Finanzsystems werde entscheidend davon bestimmt, dass es sich als stabil und integer erweist sowie das Vertrauen aller Marktteilnehmer genießt, führte der BaFin-Präsident Mitte Mai auf der Jahrespressekonferenz seiner Behörde aus. Die Kalibrierung der europäischen Finanzregulierung dürfe dabei nicht abgeschwächt werden. „Wir brauchen stattdessen weniger Komplexität in der Regulierung und mehr Proportionalität“, betonte Branson.

Der BaFin-Präsident plädierte dafür, die europäischen Regelwerke systematisch zu vereinfachen, zu entschlacken und von Überlappungen zu befreien. Der BaFin-Präsident richtete seinen Blick aber nicht nur auf Europa, sondern auch auf Deutschland und die BaFin. Zwar reguliere die BaFin eher wenig, aber BaFin-Regelungen machten das Ganze „nicht immer verdaulicher“. Für Branson steht fest: „Wir können unsere Aufsichtspraxis prägnanter zu Papier bringen. Wir können unsere Prozesse weiter verschlanken. Und das alles, ohne das Sicherheitsniveau zu senken.“

Lieferkettengesetz ein „Monster an Bürokratie“

Gerhard Walther könnte noch eine Vielzahl weiterer EU-Regulierungen nennen, die alle Wirtschaftsbranchen treffen – und damit auch alle bayerische Genossenschaften. Manche etwas weniger, viele andere dafür umso mehr. Ein Beispiel ist die jüngst nach langer Diskussion vom EU-Parlament und den EU-Staaten beschlossene EU-Lieferkettenrichtlinie und das deutsche Pendant dazu, das seit Anfang 2023 gültige Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Es verpflichtet die Unternehmen dazu, in der gesamten Lieferkette auf die Einhaltung von Menschenrechten zu achten. Dazu gehören zum Beispiel der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne oder der Schutz der Umwelt. Das Gesetz sei von der Grundidee gut, aber in der Umsetzung überbordend und viel zu weit weg von der Lebenswirklichkeit der Unternehmen. „Das Lieferkettengesetz ist ein Monster an Bürokratie, für viele Betriebe sind die Vorgaben gar nicht umsetzbar“, sagt der Vorstandschef der VR-Bank Mittelfranken Mitte.

Insbesondere die Landwirtschaft muss sich auf weitere regulatorische Verschärfungen einstellen. Beispiele sind strengere Vorgaben für Tiertransporte oder die EU-Entwaldungsverordnung, die ähnlich wie das Lieferkettengesetz sicherstellen soll, dass europäische Unternehmen nur Produkte – zum Beispiel Futtermittel – importieren, die nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Die Verordnung ist nach einer Übergangszeit ab Ende 2024 anzuwenden.

GVB-Präsident Scheller: EU soll sich auf große Herausforderungen konzentrieren

Statt sich im regulatorischen Kleinklein zu verheddern, sollte sich die Europäische Union nach der Europawahl lieber auf die großen Herausforderungen konzentrieren, fordert Gregor Scheller, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB). „Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind immer noch nicht vollständig überwunden. So funktionieren etwa die Lieferketten noch nicht wie vor einigen Jahren. Zudem haben sich durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine Energieengpässe ergeben, die mit höheren Kosten für Verbraucher und Unternehmen einhergehen. Ein höheres Zinsniveau als gewohnt, eine nur langsam zurückgehende Inflation sowie ausufernde Bürokratie und mangelnde Investitionsbereitschaft belasten die deutsche Wirtschaft zusätzlich.“

Außerhalb Europas seien die Herausforderungen für die EU ebenfalls enorm. „Die schwächelnde Wirtschaft und Überproduktionen in China sorgen für erhebliche Exporteinbrüche, die anderweitig kompensiert werden müssen. Nach den Wahlen in den USA Ende des Jahres könnten weitere wirtschaftliche und geostrategische Belastungen drohen“, betont Scheller. Auch deshalb müsse sich Europa wirtschafts-, sicherheits- und verteidigungspolitisch neu aufstellen. „Vieles, das lange als sicher angesehen wurde, ist ins Wanken geraten und erfordert neue Wege.“

Deutschland und Europa haben jedoch weiterhin beste Voraussetzungen, um die Zukunft positiv zu gestalten, ist Scheller überzeugt. „Dafür ist von entscheidender Bedeutung, dass wir Mut und Bereitschaft zeigen, Verantwortung zu übernehmen, bürokratische Hemmnisse abzubauen und den Menschen zu vertrauen.“ Genossenschaften könnten hierfür als Vorbild dienen, denn sie basieren auf den Werten Selbstbestimmung, Selbstverantwortung, Hilfe zur Selbsthilfe und Solidarität. „Für Europa und Deutschland gilt gleichermaßen: Wollen wir weiterhin unseren Lebensstandard halten, müssen die Institutionen handlungsfähiger und agiler werden. Dafür sind aus meiner Sicht zahlreiche Reformen unerlässlich“, betont Scheller. Die wichtigsten Reformvorschläge aus Sicht der bayerischen Genossenschaften hat der GVB in einer Broschüre zur Europawahl zusammengestellt. Diese kann auf der GVB-Webseite als PDF heruntergeladen werden. Siehe dazu auch den Beitrag in dieser Ausgabe.

Strikter regulatorischer Rahmen für Künstliche Intelligenz

EU-Regulierung betrifft aber auch Unternehmen und Branchen, wo man es nicht sofort vermuten würde. Ein Beispiel ist die Datev eG. Das genossenschaftliche Softwarehaus bietet Software und IT-Dienstleistungen für Kanzleien aus den Bereichen Steuer, Recht und Wirtschaftsprüfung sowie viele Unternehmen aus dem privatwirtschaftlichen und öffentlichen Sektor. Wie viele andere Unternehmen auch arbeitet die Datev mit künstlicher Intelligenz (KI). „KI ist in den Unternehmen in der Breite angekommen. Es kommt jetzt darauf an, die neuen Technologien einzusetzen, die Mitarbeitenden zu schulen und die Prozesse entsprechend anzupassen“, erklärt Robert Mayr, Vorstandsvorsitzender der Datev. Da gebe es unterschiedliche Ansätze und Antworten und einen unterschiedlichen Fokus etwa auf Effizienzverbesserung, Marketing oder Produktverbesserung.

Auch die Forschung und Anwendung von künstlicher Intelligenz wird von der EU reguliert. „Uns trifft das Thema vielfältig. Die EU hat zum Beispiel die Verordnung zu Künstlicher Intelligenz beschlossen, die einen strikten regulatorischen Rahmen vorgibt. Diesen Rahmen auszulegen und umzusetzen, die eigene Betroffenheit richtig herauszuarbeiten, die Einordnung in welche gesetzliche Risikokategorie eine Anwendung oder eine Dienstleistung fällt, ist sehr komplex und wird viele Unternehmen vor große fachliche, rechtliche und regulatorische Compliance-Anforderungen stellen“, sagt Mayr. Statt KI einzusetzen, müssten Unternehmen nach Inkrafttreten der Verordnung auch einen aufwändigen Schwerpunkt auf Strukturen für Compliance oder Innovationschecks legen.

Selbst wenn ein Unternehmen KI nicht selbst entwickele, sondern wie viele Unternehmen externe Lösungen einsetze oder mit Partnern zusammenarbeite, entkomme es nicht der Pflicht, die vielen Compliance-Aspekte mit abzudecken und entsprechend zu dokumentieren, betont der Datev-Chef. „Externe Partner müssen deshalb in Zukunft nicht nur ein gutes Produkt bieten, sondern auch Compliance-Aspekte abdecken.“

EU wird im Wettbewerb um die besten Köpfe weiter zurückfallen

Die KI-Verordnung ist nach Aussage des Bundeswirtschaftsministeriums das weltweilt erste umfassende Regelwerk für KI. Mayr stört das Ansinnen der Europäischen Union, bei der Regulierung weltweit Vorreiter sein zu wollen. „Die EU darf sich nicht darauf konzentrieren, anderen unsere Gesetze zu verordnen. Das gilt auch für die KI-Verordnung. Die EU wird so bei Technologie und im Wettbewerb um die besten Köpfe und Unternehmen weiter zurückfallen. Die neue Kommission muss sich dagegenstellen und auf Wertschöpfung, Wirtschaftswachstum und Wohlstand konzentrieren – und mit Augenmaß regulieren“, fordert Mayr.

Der Vorstandsvorsitzende der Datev fordert die EU auf, bei der Regulierung deutlich auf die Bremse zu steigen. „EU-Verordnungen, Richtlinien und ihre nationalen Umsetzungen müssen auf den Prüfstand. Grundsätzlich müssen wir radikal entschlacken und entbürokratisieren. Neue Berichtspflichten sollten auf das begrenzt werden, was ohne großen Erfüllungsaufwand mit im Markt etablierten Technologien möglich ist. Zum Beispiel würden die umstrittenen Nachhaltigkeitsanforderungen der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung dann anders aussehen – und zu größerer Akzeptanz führen.“

Lebenszyklus-Management für EU-Gesetze

Außerdem plädiert Mayr für ein „Legislative Lifecycle Management“ in der EU: „Gesetze sind mit einem klar definierten Zweck zu bestimmen – und dieser muss kontinuierlich gemessen werden. Falls es Abweichungen davon gibt, der Zweck nicht mehr erfüllt wird und höhere finanzielle oder bürokratische Belastungen entstehen als in der Rechtsfolgenabschätzung angenommen, muss umgehend nachgebessert und gegengesteuert werden.“ Nichts anderes also, was Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich machen: ihre Entscheidungen überprüfen, und gegebenenfalls revidieren und nachbessern, so Mayr.

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