Energiewende: Die DZ Bank finanziert mit den Volksbanken und Raiffeisenbanken Erneuerbare-Energien-Projekte. Was sollten die Institute dazu wissen?
Es ist paradox: Die Politik möchte die Energiewende vorantreiben, gleichzeitig gestaltet sie die dazugehörigen Gesetze maximal kompliziert. Selbst erfahrene Akteure der Energiewende können die Komplexität der Regeln und die Vielzahl der Änderungen kaum noch überblicken. Hinzu kommt ein volatiles wirtschaftliches Umfeld, das eine seriöse Kalkulation der Kosten und Erlöse erschwert. Diesen Umständen sind nicht nur Energiegenossenschaften ausgesetzt, die Erneuerbare Energien-Projekte planen, sondern auch Kreditgenossenschaften, die solche Vorhaben finanzieren wollen. Beide unterstützt ein interdisziplinäres Team des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), damit alles fehlerfrei und komplikationslos läuft.
Was bietet der GVB an?
Das interdisziplinäre Expertenteam unterstützt die GVB-Mitglieder sowohl bei der Vertragsgestaltung beziehungsweise Vertragsprüfung als auch bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Erneuerbare Energien-Projekten. Zum Kernteam gehören GVB-Rechtsanwalt Hansjakob Faust und GVB-Energieexperte Daniel Caspari, bei Bedarf werden weitere Expertinnen und Experten des Verbands hinzugezogen, zum Beispiel zu Prüfungsfragen. Von der Leistung profitieren nicht nur Energiegenossenschaften, die mit einer soliden Kalkulation und geprüften Verträgen Sicherheit für ihr Vorhaben gewinnen, sondern auch die Volksbanken und Raiffeisenbanken, die dank verlässlicher Daten das Finanzierungsrisiko solcher Projekte besser einschätzen können.
Der GVB bietet seinen Mitgliedern mehrere Möglichkeiten der Unterstützung – abhängig davon, welche Leistung sie benötigen und wie komplex ihr Anliegen ist.
- Für gesellschaftsrechtliche und zivilrechtliche Vertragsfragen ist GVB-Rechtsanwalt Hansjakob Faust zuständig.
- GVB-Energieexperte Daniel Caspari unterstützt in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Udo Löw vom GVB bei der Kostenkalkulation und prüft, ob Wirtschaftlichkeitsberechnungen plausibel sind.
- Geht es zusätzlich um komplexe energierechtliche Fragen etwa zu Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes, kooperiert der GVB mit der auf Energie- und Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Arvensteyn mit Sitz in Grünwald bei München.
- Auf Wunsch stellt der GVB auch den direkten Kontakt zur Kanzlei Arvensteyn her, die das GVB-Mitglied dann betreut.
Um ein abgestimmtes Projekt und die Betreuung aus einer Hand zu gewährleisten, ist immer der GVB erster Ansprechpartner für seine Mitglieder. Der Verband übernimmt die Gesprächsführung und die schriftliche Korrespondenz etwa mit Arvensteyn oder anderen denkbaren Partnern. Am Ende erhalten sie ein fertiges Gutachten zu ihren Fragen beziehungsweise Änderungsvorschläge zum vorgelegten Vertragsentwurf. Zudem erhalten Mitglieder einen besonderen Zugang zur Kanzlei Arvensteyn.
Auf diese Weise bietet der GVB seinen Mitgliedern eine umfassende rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung und Begleitung. Ob Gutachten, Prüfung von Einzelfragen, Korrespondenzübernahme oder Projektbegleitung: Durch die Bündelung von interner und externer Expertise ist der GVB in der Lage, allen Wünschen seiner Mitglieder vollumfänglich zu entsprechen.
Wie kann so eine Vertragsprüfung aussehen?
„Grundsätzlich prüfen wir unter anderem, ob das Vertragswerk in sich stimmig ist, ob die Rechte der Genossenschaft hinreichend gewahrt werden, ob zwingende Gesetzesvorgaben eingehalten werden und/oder ob es einseitige Vertragsbestimmungen zulasten des GVB-Mitglieds gibt“, erklärt Hansjakob Faust. Zu den Verträgen, die der GVB prüft, gehören zum Beispiel Lieferverträge mit Stromhändlern (Direktvermarktung), oder langfristige Vereinbarungen zur Stromlieferung an einen einzelnen Abnehmer, sogenannte Power Purchase Agreements (PPA). Für Wärmegenossenschaften checkt der GVB auch Wärmelieferverträge. Eine Prüfung ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Entwurf vom Vertragspartner kommt. Bei solchen Vorlagen gebe es häufig Anpassungsbedarf, so Faust.
Laut dem GVB-Rechtsanwalt enthalten Vertragswerke oft Auslegungsspielräume, die von einer Partei ausgenutzt werden können. „Ungenaue Formulierungen oder Regelungslücken sind das Einfallstor für Streitigkeiten. Wir prüfen die Vertragsentwürfe deshalb Zeile für Zeile auf Inhalte, die später zum Nachteil des GVB-Mitglieds interpretiert werden könnten“, sagt Faust. Je konkreter ein Vertrag gestaltet sei, desto geringer sei das Potenzial für spätere Auseinandersetzungen. „Auch wenn sich die Vertragspartner zu Beginn vertrauen, bei Problemen ist sich jeder selbst der Nächste. Mit unserer detailgenauen Prüfung helfen wir dabei, Vertragsrisiken rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden“, sagt Faust.
Musterverträge und -vorlagen in Planung
Abhängig vom Bedarf der Mitglieder wird der GVB gegebenenfalls in einem weiteren Schritt Musterverträge und Vorlagen für Wirtschaftlichkeitsberechnungen erarbeiten. Voraussetzung ist eine ausreichende Nachfrage. Hansjakob Faust und Daniel Caspari stehen dazu für einen Austausch mit den Genossenschaften zur Verfügung. Kontakt:
- Daniel Caspari, dcaspari(at)gv-bayern.de, +49 89 2868-3577,
- Hansjakob Faust, hfaust(at)gv-bayern.de, +49 89 2868-3730.
Es komme auch vor, dass Vertragsentwürfe einseitig begünstigende oder unzulässige Klauseln enthalten, wie zum Beispiel unzulässige Haftungsausschlüsse oder einseitige Rechte zur Vertragsanpassung. Der GVB kommentiere das im Vertragsentwurf und schlage alternative Formulierungen vor, um die Genossenschaft vor Nachteilen zu bewahren. „Es gibt Unternehmen, die versuchen es einfach mal und nehmen zulässigerweise vom Gesetz abweichende Vertragsbestimmungen in den Vertrag auf. Wenn man diese Punkte aber anspricht, zeigen sie sich gesprächsbereit. Deshalb lohnt es sich, in solchen Fällen nachzuverhandeln und Vertragsvorlagen nicht als gegeben hinzunehmen“, sagt Faust. Der Kunde einer Energiegenossenschaft wollte sich etwa im Stromliefervertrag das Recht einräumen lassen, Änderungen an der Stromerzeugungsanlage von seiner Zustimmung abhängig zu machen, ohne dass hierfür ein berechtigtes Interesse gegeben war.
Auch das Energierecht bietet viele Möglichkeiten, etwas falsch zu machen. Zusammen mit dem Kooperationspartner Arvensteyn achtet der GVB darauf, dass energierechtliche Vorgaben eingehalten werden. So enthalten zum Beispiel Lieferverträge für Strom und Wärme häufig Preisanpassungsklauseln. Sie legen fest, wie Änderungen bei den Herstellungskosten für Strom und Wärme an die Kunden weitergeben werden dürfen. Dafür gibt es energierechtliche Vorgaben, die es einzuhalten gilt.
Außerdem unterstützt der GVB seine Mitglieder bei der Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Verträgen. „Es kann sinnvoll sein, für bestimmte Dienstleistungen oder Energieprojekte Tochtergesellschaften zu gründen, damit zum Beispiel die Haftung klar geregelt ist. Auch hier hilft der GVB, die passende Rechtsform zu finden und begleitet die Genossenschaft bei der Gründung von Tochterunternehmen“, sagt Faust.
Worauf ist bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Erneuerbare Energien-Projekten zu achten?
Für Kreditgenossenschaften wie Energiegenossenschaften gleichermaßen wichtig ist die Frage, ob die Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Erneuerbare Energien-Projekts plausibel ist. Denn für beide gilt: Je genauer die Berechnung ist, desto geringer ist das Risiko, dass die Genossenschaft oder die finanzierende Bank im Laufe der Zeit böse überrascht wird. Der GVB prüft Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowohl für Energiegenossenschaften als auch für Kreditgenossenschaften, wenn diese zu einer Finanzierungsanfrage gehören. „Wenn Banken noch nicht so viel Erfahrung mit der Finanzierung von größeren Erneuerbare Energien-Projekten haben, etwa von Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder Windkraftanlagen, dann bietet es sich an, die vorgelegten Verträge und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durch den GVB überprüfen zu lassen“, sagt GVB-Energieexperte Daniel Caspari.
Grundsätzlich gelte: Je genauer die Daten und Annahmen sind, desto aussagekräftiger ist die Berechnung. „Für eine erste Einschätzung reichen auch Pauschalwerte, aber wenn schon Vertragsentwürfe zum Beispiel mit konkreten Versicherungsprämien vorliegen, sollten diese auch in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit einfließen“, sagt Caspari. Der GVB-Experte hat selbst schon viele Erneuerbare Energien-Anlagen kalkuliert. Seinen Erfahrungsschatz und die gesammelten Vergleichswerte bringt er nun in die Plausibilitätsprüfung ein. Auch die DZ Bank verfüge über verschiedene Standardwerte zum Beispiel für die Betriebsführung von Erneuerbare Energien-Anlagen, die bei Bedarf als Vergleichswert herangezogen werden können.
Leitplanken zur Finanzierung von Erneuerbare Energien-Projekten
Die Volksbanken und Raiffeisenbanken verzeichnen aktuell eine steigende Nachfrage nach einer Finanzierung von Erneuerbare Energien-Projekten. Gemeinsam mit dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV), dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der DZ Bank, den anderen Regionalverbänden sowie einigen VR-Banken arbeitet der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) daran, Leitplanken zur Finanzierung von Erneuerbare Energien-Projekten zu erstellen. Die Projektpartner wollen die Volksbanken und Raiffeisenbanken einerseits bei Kreditanfragen bestmöglich unterstützen und andererseits eine verbundweit abgestimmte einheitliche Vorgehensweise sicherzustellen. Im Fokus stehen Projekte aus den Bereichen Windkraft, Biogas und Photovoltaik. Weitere Informationen gibt es im GVB-Mitgliederportal.
Der GVB prüft zum Beispiel, ob alle Kosten bedacht wurden und die Annahmen für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit sinnvoll sind. „Wichtig ist dabei, die Wirtschaftlichkeit über die gesamte Laufzeit des Projekts zu betrachten und nicht nur statisch für ein exemplarisches Jahr“, sagt Caspari. Denn zu den Investitionen für Bau und Inbetriebnahme der Anlage kommen viele flexible Kosten hinzu. „Preissteigerungen bei der technischen und kaufmännischen Betriebsführung, steigende Materialkosten bei Ersatzteilen – Ausgaben und Erträge können eine Dynamik annehmen, mit der man am Anfang nicht gerechnet hat“, erklärt Caspari. Bei Photovoltaik-Anlagen sollte zum Beispiel über die geplante Laufzeit mindestens einmal ein Austausch der Wechselrichter eingeplant werden, da diese häufig eine kürzere Lebensdauer haben als die Module. „Da kommt es auch auf den Wartungs- und Instandhaltungsvertrag an. Wenn die Genossenschaft einen Vollwartungsvertrag mit dem Hersteller abschließt, können solche Kosten enthalten sein“, sagt Caspari. Auch die Degradation der PV-Module – also die Leistungsminderung durch Alterung – sei in der Berechnung mit plausiblen Werten zu berücksichtigen, auch wenn sie bei gängigen Typen nur noch sehr gering ist.
Grundlegend für die Kalkulation der Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage sei auch, ob der Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet, über einen Stromhändler an der Börse vermarktet oder über einen PPA-Stromliefervertrag an einen Abnehmer direkt verkauft werde. „Die EEG-Vergütung ist für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme fix, aber Stromlieferverträge haben eine Laufzeit von in der Regel drei bis zehn Jahren. Nach ihrem Ablauf kann sich die Marktsituation komplett verändert haben. Das sollte in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit einfließen“, gibt Caspari ein Beispiel.
Eine solide Kalkulation sollte deshalb Kosten und Erlöse für die gesamte Laufzeit der Anlage dynamisch berechnen und verschiedene Vermarktungsszenarien berücksichtigen. „Außerdem hinterfragt eine gute Berechnung die verschiedenen Vermarktungsmodelle und enthält ein Worst-Case-Szenario“, sagt Caspari. Weitere Fehlerquellen seien schlicht Rechenfehler oder Fehler in der Berechnungsmethodik. Auch das schaue sich der GVB an. Zu jedem auffälligen Punkt erhält das GVB-Mitglied eine Einschätzung und eine Empfehlung – zum Beispiel, ob es sich lohnt, einen Vollwartungsvertrag zu vereinbaren. Der Schwerpunkt der Wirtschaftlichkeitsüberprüfung liegt aktuell auf Photovoltaik-Anlagen, das Angebot des GVB gilt aber auch für Windkraft- und Biogasanlagen sowie für Blockheizkraftwerke, die Strom und Wärme erzeugen. Denn für alle gilt: „Wenn die Berechnung auf falschen Annahmen beruht oder die Daten nicht stimmen, hilft die beste Kalkulation nichts“, sagt Caspari.
Weitere Leistungen der GVB-Energieberatung
Die GVB-Energieberatung bietet den Mitgliedern des Verbands eine ganze Reihe von Unterstützungsleistungen, die sich alle GVB-Mitglieder richten. Dazu gehört zum Beispiel die Energieberatung des GVB in Verbindung mit einem Energie-Audit (siehe dazu den Beitrag in „Profil“ 4/2022). Der Bund fördert freiwillige Audits, die den Anforderungen der DIN-EN 16247-1 entsprechen, mit bis zu 80 Prozent des förderfähigen Beraterhonorars, maximal 6.000 Euro. Für Nicht-KMU schreibt das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ein Energieaudit vor. Auch dieses führt der GVB durch. Außerdem unterstützt der GVB bei der Umsetzung und laufenden Prüfung von Energiemanagementsystemen nach der Norm ISO 50001. Darüber hinaus erstellt der GVB Energiegutachten, die zum Beispiel für Anträge auf Marktstrukturförderung benötigt werden. Das ist vor allem für Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften interessant. Kontakt: Daniel Caspari, dcaspari(at)gv-bayern.de, +49 89 2868-3577.
Der GVB unterstützt in Steuer- und Rechtsfragen
Der Bereich Steuer und Recht des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB) unterstützt seine Mitglieder gerne in allen Steuer- und Rechtsfragen. Kontakt GVB-Steuerberatung: steuer(at)gv-bayern.de oder 089 / 2868-3820. Kontakt GVB-Rechtsberatung: recht(at)gv-bayern.de oder 089 / 2868-3730. Alle Dienstleistungen, Ansprechpartner und aktuelle Meldungen der GVB-Steuer- und Rechtsberatung finden Verbandsmitglieder im GVB-Mitgliederportal.