Zustimmung: GVB-Präsident Jürgen Gros begrüßt die klare Haltung der Bayerischen Staatsregierung gegen eine EU-Einlagensicherung und für mehr Risikoabbau bei Europas Banken.
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Widerstand gegen EU-Einlagensicherung: GVB unterzeichnet Verbände-Schreiben an Merkel
In einem gemeinsamen Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel lehnt der GVB zusammen mit den Bundes- und Regionalverbänden der Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie der Sparkassen eine gemeinsame EU-Einlagensicherung ab. Die Unterzeichner appellieren an die Bundesregierung, auf europäischer Ebene weiterhin gegen eine Vergemeinschaftung von Risiken einzutreten. Ende Juni wollen sich die europäischen Staats- und Regierungschefs auf eine gemeinsame Haltung zur Vollendung der Bankenunion verständigen. Die Europäische Kommission und einige EU-Mitgliedsstaaten drängen auf eine Vergemeinschaftung des Sparerschutzes. Der GVB und die anderen Verbände fordern, dass die Bundesregierung diesen Bestrebungen auch zukünftig entschieden entgegen tritt.
Auch in der regionalen Öffentlichkeitsarbeit hat der GVB seine ablehnende Haltung zu einem europäischen Einlagensicherungssystem weiterhin deutlich gemacht: „Es ist falsch, jetzt in Europa über das Vergemeinschaften von Risiken zu sprechen“, zitiert die „Bayerische Gemeindezeitung“ GVB-Präsident Jürgen Gros aus einer Pressemitteilung. In den „Nürnberger Nachrichten“ bezeichnete Gros die Pläne der EU-Kommission als „extrem unverantwortlich“ und als „Gefährdung des Erfolgsmodells der Raiffeisenbanken“. Bayerns Staatsregierung lobte der GVB-Präsident für ihre klare Position: „Markus Söder hat diesen Haftungsverbund Brüssel gegenüber deutlich abgelehnt, die Signale aus Berlin waren da nicht so klar“, gibt ihn die mittelfränkische Tageszeitung wieder.
Problemkredite: Geplante Kapitalunterlegungspflichten nicht zielführend
Die EU-Kommission will Banken in ganz Europa zu einer höheren Kapitalunterlegung für faule Kredite verpflichten. Im März hatte die Brüsseler Behörde einen entsprechenden Gesetzesvorschlag präsentiert. Dieser berücksichtigt allerdings nur unzureichend, dass die Risikolagen in den europäischen Bankensektoren sehr unterschiedlich sind. Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken haben kaum notleidende Forderungen. Zudem sind die Risiken ihrer als notleidend eingestuften Kredite nahezu vollständig durch Sicherheiten abgedeckt oder durch Wertberichtigungen bereits in deren Gewinn- und Verlustrechnungen berücksichtigt. In anderen Euroländern sind die Problemkreditbestände dagegen weitaus größer und zudem nicht ausreichend abgesichert. Aus Sicht des GVB sollten die strengen Kapitalunterlegungspflichten deshalb ausschließlich in Bankensektoren zur Anwendung kommen, in denen die faulen Kredite mehr als 3 Prozent des Bestands ausmachen. Diese Position hat der Verband in einer Stellungnahme beim Bayerischen Wirtschaftsministerium eingebracht.
Geldautomaten bleiben wichtig: Statement im „Bayerischen Fernsehen“
Das „Bayerische Fernsehen“ hat über die Bargeldversorgung und die Entwicklung der Anzahl der Geldautomaten berichtet. GVB-Präsident Jürgen Gros wurde für den Beitrag im Infomagazin Abendschau interviewt: „Die Deutschen fragen nach wie vor Bargeld nach. Sie wollen mit Bargeld zahlen. Insofern bin ich sicher, dass auch künftig Geldautomaten gebraucht werden, damit die Deutschen an ihr Bargeld kommen“, machte Gros in seinem Statement deutlich. Er widersprach damit der zuletzt geäußerten These, Geldautomaten würden in absehbarer Zeit verschwinden. Im Notizbuch auf Bayern 2 wurde ebenfalls ein Radiobeitrag zu dem Thema ausgestrahlt.
FDP greift Kritik an Verbraucherschutzvorschriften auf
Der GVB bemängelt bereits seit Längerem, dass die Finanzberatung zunehmend mit Bürokratie überfrachtet wird und fordert eine rasche Evaluierung des Verbraucherschutzes im Finanzwesen. Diese Kritik findet jetzt auch Gehör im Bundestag: In zwei Anfragen hat sich die FDP-Bundestagsfraktion erkundigt, welche Umsetzungskosten die neue Finanzmarktrichtlinie MiFID II verursacht hat und ob Finanzdienstleister aufgrund der neuen Regeln ihre Geschäftstätigkeit eingeschränkt haben. Außerdem wollte die Fraktion wissen, welche Vorteile die Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte (sogenannte PRIIPs-Verordnung) gebracht hat. Derzeit sei es laut Bundesregierung jedoch noch zu früh, um konkrete Schlüsse ziehen zu können. Der GVB tritt daher im Sinne seiner Mitglieder mit Nachdruck dafür ein, dass die Bundesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlöst und die Auswirkungen der Verbraucherschutzvorschriften auf wissenschaftlicher Basis überprüfen lässt.
Wertpapiererwerb nicht unnötig beschränken
Die Bundesregierung soll den Erwerb von Wertpapieren wie Inhaberschuldverschreibungen nicht unnötig einschränken. Das fordert der GVB in einer Stellungnahme an das Bayerische Wirtschaftsministerium zur geplanten Umsetzung der EU-Prospektverordnung in Deutschland. Die Verordnung sieht vor, dass Unternehmen bei öffentlichen Wertpapieremissionen von weniger als 8 Millionen Euro von der Pflicht zur Erstellung eines aufwendigen Prospekts befreit werden. Um die Befreiung umzusetzen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser geht jedoch über die europäischen Vorgaben hinaus: Privatanlegern wird vorgeschrieben, in welchen Umfang sie in Papiere wie Inhaberschuldverschreibungen investieren dürfen, wenn kein Prospekt erstellt wird. Der GVB lehnt diese Einschränkung ab. Die Entscheidungsfreiheit von Privatanlegern muss gewahrt werden.
Austausch mit Wirtschaftsministerium und Landtagsfraktionen
GVB-Präsident Jürgen Gros hat sich mit Vertretern des Bayerischen Wirtschaftsministeriums zu aktuellen Fragestellungen der Banken- und Finanzmarktregulierung ausgetauscht. Dieser Dialog ist eine wichtige Grundlage, um die Meinungsbildung im Freistaat mitzugestalten. In dem Gespräch ging es unter anderem um den internationalen Bankenstandard Basel III: Gros sprach sich für eine praxistaugliche Umsetzung der Vorgaben in Europa aus. Dabei müssten die Auswirkungen von Basel III auf die Mittelstandsfinanzierung in den Mittelpunkt gestellt werden. Außerdem warb der GVB-Präsident für mehr Verhältnismäßigkeit in der Bankenregulierung. Die EU-Gesetzgeber überarbeiten aktuell das europäische Regelwerk für Banken (CRR/CRD-Novelle).
Auch den Austausch im Bayerischen Landtag setzte der GVB bei einem parlamentarischen Frühstück mit der Freien Wähler-Fraktion fort. Gros betonte die Bedeutung der Volksbanken und Raiffeisenbanken für die Finanzierung der bayerischen Wirtschaft und den ländlichen Raum. Zudem erläuterte er die stabilisierende Rolle von Milchgenossenschaften für die Milcherzeuger im Freistaat. Staatliche Eingriffe in die Milchlieferbeziehungen der Genossenschaften lehnte er ab. Zudem ging Gros auf die Positionen des GVB zur Landtagswahl im Oktober ein. Das Gespräch mit den Abgeordneten der Freien Wähler war Teil einer Serie von parlamentarischen Frühstücken mit allen Fraktionen im Landtag.
Raiffeisen-Jahr 2018: Interview mit GVB-Präsident Gros
Die „Bayerische Gemeindezeitung“ hat GVB-Präsident Jürgen Gros zum Raiffeisen-Jahr 2018 befragt. Raiffeisen sei neben Hermann Schulze-Delitzsch der Gründungsvater der genossenschaftlichen Organisation, würdigt Gros den Genossenschaftspionier und sein Lebenswerk. „Raiffeisen war davon beseelt, in einer Zeit wirtschaftlicher, sozialer und gesellschaftlicher Umbrüche die Existenz von Landbevölkerung, Handwerkern und Gewerbetreibenden zu sichern. Sein Rezept war einfach und fand Nachahmer“, erläutert er. „Raiffeisens Lebenswerk trifft auch 130 Jahre nach seinem Tod den Nerv der Zeit.“
MaComp: BaFin geht auf GVB-Forderungen ein
Die Finanzaufsicht BaFin hat ihr überarbeitetes Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (MaComp) veröffentlicht. Bereits in der Konsultationsphase hat der GVB die Bedenken der bayerischen Kreditgenossenschaften bei Aufsicht und Politik adressiert. Die finale Fassung zeigt, dass die BaFin teilweise auf diese Bedenken eingegangen ist: So wurden einige Formulierungen abgeschwächt, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgegangen waren, beispielsweise zu Mitarbeitergeschäften oder zur Einführung eines jährlichen Beschwerdeberichts bereits im Jahr 2018. Die Überarbeitung der MaComp war nötig geworden, nachdem die Finanzmarktrichtlinie MiFID II und das neue Wertpapierhandelsgesetz WpHG beschlossen worden sind.
Christoph Spöckner ist stellvertretender Pressesprecher des Genossenschaftsverbands Bayern. Henning Herter ist wirtschaftspolitischer Referent in der Stabsabteilung des Genossenschaftsverbands Bayern.