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Mit steigenden Temperaturen beginnt die Fahrradsaison. Für die ersten Touren empfiehlt es sich, langsam zu starten und die Strecke dem eigenen Leistungsstand anzupassen. Radfahren wirkt sich nicht nur positiv auf die Gesundheit und das Wohlbefinden aus, sondern auch auf die Umwelt. Jeder Kilometer, der mit dem Fahrrad statt dem Auto zurückgelegt wird, spart CO2-Emissionen und trägt somit zu einer nachhaltigen Mobilität bei. Das Firmenrad ist eine innovative Möglichkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, umweltfreundlich und gesund zur Arbeit zu kommen. Bei diesem Modell least der Arbeitgeber das Fahrrad bei einem darauf spezialisierten Anbieter und stellt es dem Arbeitnehmer zur Verfügung. Das bietet beiden Seiten steuerliche Vorteile (siehe dazu auch den Beitrag „Steuervorteil für Radfahrer“ in „Profil“-Ausgabe 4/2020).

Arbeitnehmer können neben klassischen Fahrrädern auch E-Bikes und Pedelecs als Firmenrad wählen. E-Bikes und Pedelecs sind beides Fahrräder mit Elektroantrieb, es gibt jedoch einen wesentlichen Unterschied: Ein Pedelec (kurz für Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad mit Elektromotor. Dieser wird jedoch nur zur Unterstützung aktiviert, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Die maximale Geschwindigkeit mit Motorunterstützung beträgt 25 km/h und der Motor darf maximal 250 Watt Leistung haben. Wenn der Fahrer nicht mehr in die Pedale tritt oder schneller als 25 km/h fährt, schaltet sich der Motor automatisch ab. Ein E-Bike hingegen lässt sich auch nur mit Motor fahren, ohne in die Pedale zu treten. Die Motorleistung kann 250 Watt übersteigen. Der Motor schaltet zudem in der Regel erst bei 45 km/h automatisch ab. Einige Länder wie Deutschland stufen E-Bikes deshalb als Kleinkraftrad ein. Sie dürfen deshalb nur mit Versicherungskennzeichen, Haftpflichtversicherung und Roller-Führerschein (Klasse AM) gefahren werden. Umgangssprachlich wird häufig der Begriff E-Bike auch für Pedelecs verwendet.

Die DRWZ Mobile bietet den bayerischen Genossenschaften Zweiradleasing mit ihrem Partner Eleasa an. Neben Fahrrädern können auch E-Scooter und E-Roller geleast werden. Beim Zweiradleasing kann der Arbeitgeber die Leasingrate entweder selbst übernehmen und dem Arbeitnehmer das Firmenrad zusätzlich zum Gehalt überlassen – sozusagen als Bonus obendrauf. Alternativ kann die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die Leasingrate selbst übernehmen und dafür einen Teil seines Gehalts umwandeln.

Vorteile des Zweiradleasings für Arbeitgeber

Nachhaltigkeit und aktiver Umweltschutz sind für die meisten Unternehmen von steigender Bedeutung. Zweiradleasing bietet eine praktische Möglichkeit, um diese Ziele zu erreichen. Arbeitgeber können so ihr Bekenntnis zu nachhaltiger Mobilität und Klimaschutz untermauern. Wegen des Fachkräftemangels werden zudem die Themen Employer Branding und Recruiting immer wichtiger. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere junge Talente, erwarten mittlerweile von ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit, ein Fahrrad oder Pedelec zu leasen. Um neue Mitarbeiter zu gewinnen, ist es daher sinnvoll, interessante Mitarbeiter-Benefits wie ein Firmenrad anzubieten und diese auch in Stellenanzeigen hervorzuheben. Das stärkt die Arbeitgebermarke und hilft dabei, Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Zudem können Firmenräder in das betriebliche Gesundheitsmanagement integriert werden. Die zusätzliche Bewegung der Mitarbeiter fördert deren Wohlbefinden, was sich wiederum positiv auf die Gesundheit auswirkt und die Anzahl der Krankheitstage reduzieren kann.

Finanziert der Arbeitnehmer die monatliche Leasingrate durch eine Gehaltsumwandlung, reduziert das seinen Bruttolohn. Der Arbeitgeber spart sich dadurch Lohnnebenkosten. Für Unternehmen sind Firmenräder daher eine kosteneffektive Möglichkeit, die Mitarbeiterbindung sowie das Wohlbefinden der Kolleginnen und Kollegen zu fördern, ohne dass es zu einem Anstieg der Lohnkosten kommt.

Vorteile des Zweiradleasings für Mitarbeiter

Wer auf der Suche nach einem neuen Fahrrad ist und die Preise vergleicht, wird schnell feststellen, dass die Inflation im vergangenen Jahr spürbar zugeschlagen hat. Eine Möglichkeit für Mitarbeiter, bis zu 35 Prozent der Kosten für ein Zweirad gegenüber einer Eigenbeschaffung zu sparen, ist die Gehaltsumwandlung. Hierbei profitieren Mitarbeiter von steuerlichen Vorteilen, da die Leasingrate direkt vom Bruttogehalt gezahlt wird. Der geldwerte Vorteil, der momentan vom Arbeitnehmer versteuert werden muss, beträgt lediglich 0,25 Prozent des Fahrrad-Listenpreises. Die genaue Höhe der Kostenersparnis kann auf der Webseite des DRWZ Mobile-Partners Eleasa berechnet werden. Werden die Leasingraten für das Dienstrad vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt übernommen, können sie als Betriebskosten geltend gemacht werden.

Dank des Zweiradleasings profitiert der Arbeitnehmer von einer hohen Flexibilität, da er das Zweirad jederzeit uneingeschränkt nutzen kann – ob für den Arbeitsweg, sportliche Aktivitäten oder in der Freizeit. Je nach den Vorgaben des Arbeitgebers hat der Mitarbeiter die freie Auswahl zwischen verschiedenen Marken, Fahrradtypen und modernen E-Scootern oder E-Rollern. Das Zweiradleasing bietet auch eine gute Gelegenheit, um Vorsätze in die Tat umzusetzen, die manch einer noch zu Beginn des Jahres hatte. Durch regelmäßige Bewegung an der frischen Luft werden die körperliche Fitness und Gesundheit gefördert, insbesondere beim klassischen Fahrrad und Pedelec. Aber auch bei E-Rollern entgeht man oft dem Stau und kommt entspannter zur Arbeit.

Wie funktioniert das Leasing eines Firmenrads?

Zusammen mit Eleasa bietet DRWZ Mobile ein Full-Service-Leasingmodell an, das dem Mitarbeiter sorgenfreies Radfahren und umfassende Absicherung bietet. Will ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Leasing von Diensträdern anbieten, wird er zuerst durch den DRWZ Mobile-Partner Eleasa persönlich beraten. Anschließend sollte die Personalabteilung alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Vorteile und Bedingungen informieren. Außerdem muss das Zweiradleasing in der Lohnbuchhaltung und der Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden. Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ein Firmenrad leasen wollen, müssen die Arbeitsverträge entsprechend angepasst und die dazugehörigen Vereinbarungen abgeschlossen werden. Die DRWZ Mobile bietet bei Interesse regelmäßig Informationsveranstaltungen an, um Fragen zu klären und Bedenken auszuräumen.

Der Arbeitgeber erhält einen Zugang zum Zweiradleasing-Portal von Eleasa. Dort können die Mitarbeiter ihr bevorzugtes Modell auswählen. Das Fahrrad oder Pedelec wird bei einem der zahlreichen Partnerhändler an den Mitarbeiter übergeben. Anschließend kann es direkt losgehen. Nach Ablauf des Leasingvertrags besteht in der Regel die Möglichkeit, das Zweirad zu einem reduzierten Preis zu erwerben oder ein neues Rad zu leasen. Weitere Informationen zum Zweiradleasing gibt es auf der Webseite der DRWZ Mobile.

Gut für das Marketing: E-Bike-Ladestationen

Wenn sich die Mitarbeiter beim Zweiradleasing für ein Pedelec oder E-Bike entscheiden, kann es für die Unternehmen sinnvoll sein, auch über die Installation eines Ladepunkts nachzudenken. Denn obwohl die Anzahl der verkauften E-Bikes kontinuierlich steigt, sind öffentliche Ladeplätze für E-Bikes und Pedelecs derzeit noch rar. Ladelösungen für Fahrräder bieten einen modernen und nachhaltigen Service sowohl für Kunden als auch für Mitarbeiter. Zudem können sie ein wirksames Marketinginstrument für das Unternehmen sein. So können die Stationen zum Beispiel mit dem Logo und dem Unternehmensanspruch beklebt werden. So wird das Unternehmen in der Region positiv wahrgenommen. Die Ladestationen können sowohl am Unternehmensstandort als auch an viel befahrenen Fahrradwegen oder vor Ausflugszielen aufgestellt werden (siehe dazu auch das Interview mit der VR-Bank Ostbayern-Mitte in „Profil“ 5/2021). So erreicht das Unternehmen auch potenzielle Neukunden. Die Ladeschränke der DRWZ Mobile bieten sogar Stauraum und Sicherheit für Akkus oder Fahrradhelme.

Die Investitionen in E-Bike-Ladelösungen rechnen sich auch durch langzeitige Marketingeffekte. Das trägt zur Kundenbindung bei. Zusätzlich besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Errichtung von E-Bike-Stationen mithilfe von – soweit vorhanden – lokalen Förderprogrammen oder dem KfW-Umweltprogramm zu finanzieren. Auch eine Förderung über die Gewinnsparvereine ist möglich.

Die DRWZ Mobile identifiziert gemeinsam mit dem Unternehmen die geeigneten Ladelösungen. Dazu berät die DRWZ Mobile zu Förderungen und begleitet den Betrieb der Ladeinfrastruktur. Mehr Informationen zu den E-Bike-Ladestationen und E-Bike-Ladeschränken gibt es auf der Webseite der DRWZ Mobile.

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