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Großes Medienecho auf Jahresbilanz der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken

Die Bilanzpressekonferenz der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken Mitte März fand ein flächendeckendes Echo in den bayerischen Medien sowie bundesweit in zahlreichen Finanzmedien wie dem Branchenportal „FinanzBusiness“ oder der „Börsen-Zeitung". Ungeachtet der Corona-Krise erwarten die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken keine Pleitewelle. Das berichtete die „Deutsche Presse-Agentur“ anlässlich der Bilanzpressekonferenz. „Bislang ist die Risikosituation unauffällig“, zitiert die Nachrichtenagentur GVB-Präsident Jürgen Gros. Die Geschäfte der Kreditgenossenschaften im Freistaat verliefen nahezu unbeeinträchtigt. Das Kreditgeschäft sei sogar so stark wie seit zwanzig Jahren nicht gewachsen – zum Großteil wegen der nach wie vor gut laufenden Baukonjunktur. Zu den Zahlen siehe auch den „Profil“-Bericht in dieser Ausgabe. In dieser oder ähnlicher Form erschien die Agenturmeldung in zahlreichen Medienportalen sowie in den Printausgaben unter anderem von „Nürnberger Zeitung“, „Traunsteiner Tagblatt“, „Abendzeitung München“ und „Donaukurier“.

Der „Bayerische Rundfunk" berichtete unter dem Titel „Volksbanken und Raiffeisenbanken fürchten keine Pleitewelle“ über die Bilanzpressekonferenz. Der Beitrag wurde im Hörfunkprogramm von „B5 aktuell“ ausgestrahlt. Die Kreditbücher der Genossenschaftsbanken werden auch im Jahr 2021 stabil bleiben, wird Gros darin wiedergegeben.

Bayerns 222 Volksbanken und Raiffeisenbanken hätten den Corona-Stresstest bestanden, schrieb die „Börsen-Zeitung“ anlässlich der Bilanzpressekonferenz. Die 2020 erwirtschaftete Eigenkapitalrendite vor Steuern von 7,3 Prozent sei einer der höchsten Werte in Europa. Abermals habe sich Gros gegen eine europäische Einlagensicherung ausgesprochen. In einem europäischen System müssten gut geführte Kreditgenossen dann für schlechte Institute in Mithaftung gehen. Weitere ausführliche Beiträge erschienen unter anderem im „Münchner Merkur“, der die Kreditgenossenschaften als „Seismografen für das Befinden der örtlichen Wirtschaft“ bezeichnete, sowie in den „Nürnberger Nachrichten“, der „Augsburger Allgemeinen“, der „Frankenpost“, dem „Neuen Tag“, der „Bayerischen Gemeindezeitung“ und im „Straubinger Tagblatt / Landshuter Zeitung“. Fast alle Medien griffen die Kernaussage der Bilanzpressekonferenz auf, so auch das Regionalfernsehen Oberbayern: „Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken haben den Corona-Stresstest bestanden.“

Im Umfeld der Bilanzpressekonferenz nahm GVB-Präsident Jürgen Gros außerdem im Gespräch mit dem „Nordbayerischen Kurier“ zu der Frage Stellung, wie viele Volksbanken und Raiffeisenbanken es in Oberfranken angesichts von Fusionen in Zukunft noch geben werde (Artikel kostenpflichtig nachlesen). Auch in zehn Jahren werde „eine größere Anzahl“ von Genossenschaftsbanken in Oberfranken existieren, zeigte sich der Verbandspräsident zuversichtlich. Genauere Zahlen zu nennen. lehnte Gros ab. Das sei „Glaskugellesen“.

GVB-Positionen zur Bundestagswahl 2021

Bei der Bundestagswahl werden im Herbst die politischen Karten neu gemischt. Das bietet die Chance, Bewährtes weiterzuentwickeln, Überkommenes hinter sich zu lassen und daran zu arbeiten, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse zu verbessern. Genossenschaften können dazu einiges beitragen. Doch dafür brauchen sie die richtigen politischen Rahmenbedingungen, um weiterhin im Sinne ihrer Mitglieder und der Gesellschaft erfolgreich zu wirtschaften. Der GVB hat zur Bundestagswahl seine Erwartungen an die Bundespolitik formuliert. In der Broschüre präsentiert der Verband 14 Vorschläge (siehe Kasten), wie dieser politische Rahmen aussehen kann – stets ausgehend von den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Diese müssen auch künftig die Richtschnur für Neuerungen und Veränderungen sein.

Die Positionen des GVB zur Bundestagswahl 2021

  1. Für eine krisenfeste Bankenregulierung
  2. Für eine solide Mittelstandsfinanzierung
  3. Für den Schutz der Sparer
  4. Für mehr Nachhaltigkeit im Finanzsektor
  5. Für Sicherheit und Fairness am digitalen Finanzmarkt
  6. Für einen wirksamen Kampf gegen Geldwäsche
  7. Für einen praxisnahen Verbraucherschutz im Finanzwesen
  8. Für eine Gesetzgebung mit Augenmaß und Praxisrelevanz
  9. Für eine mittelständische Land- und Ernährungswirtschaft
  10. Für einen fairen Lebensmittelhandel
  11. Für offene Agrar- und Lebensmittelmärkte
  12. Für mehr Akzeptanz von regenerativer Energie
  13. Für eine faire Kostenverteilung bei der Energiewende
  14. Für die Bewahrung der genossenschaftlichen Idee
     

Die Positionen des GVB zur Bundestagswahl 2021 herunterladen (PDF).

Bayerns Volksbanken und Raiffeisenbanken vergeben LfA-Förderkredite in Höhe von 829 Millionen Euro

Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken haben im Corona-bedingten Ausnahmejahr 2020 Förderkredite der LfA Förderbank Bayern in Höhe von 829 Millionen Euro zugesagt. Das hat der GVB in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit der LfA Förderbank Bayern bekanntgegeben. Knapp 220 Millionen Euro entfielen auf eigens zur akuten Überwindung der Corona-Krise eingeführte oder optimierte Förderkredite. Mit insgesamt über 4.000 Zusagen an den bayerischen Mittelstand und einem Anteil von einem knappen Drittel am gesamten programmgebundenen Förderkreditvolumen der LfA gehören die Genossenschaftsbanken zu den wichtigsten Partnern im Fördergeschäft.

„Die bewährte Kooperation der Volksbanken und Raiffeisenbanken mit der LfA ist wichtiger denn je. Die flexiblen Förderangebote der LfA tragen erheblich zur Krisenbewältigung der Wirtschaft im Freistaat bei“, kommentierte GVB-Präsident Jürgen Gros. Gleichzeitig ermöglichten die LfA-Förderkredite Unternehmern und Gründern in Bayern langfristig ausgerichtete Investitionen in die Leistungsfähigkeit ihrer Betriebe. „Die fest in den Regionen verwurzelten Volksbanken und Raiffeisenbanken sorgen als Hausbanken zahlreicher Unternehmer dafür, dass die Fördermittel ihre volle Wirkung entfalten können. Gemeinsam schaffen wir Wohlstand und sichern Betriebe und Arbeitsplätze“, sagte Gros.

GVB begrüßt besseren Anlegerschutz

Die Bundesregierung will die Regulierung des grauen Kapitalmarkts verschärfen und damit Anleger besser schützen. Das Bundesfinanzministerium hat dazu ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes auf den Weg gebracht. Nach dem Gesetz soll es künftig nur noch beaufsichtigten Anlageberatern und Finanzanlagevermittlern gestattet sein, Vermögensanlagen zu vertreiben. Einem Direktvertrieb über den Emittenten, wie es in der Vergangenheit bei zahlreichen Produkten am grauen Kapitalmarkt der Fall war, wird damit ein Riegel vorgeschoben. Die Anleger erhalten dadurch eine sachkundige Beratung und werden vor dem Kauf eines Produkts unterstützt.

Der GVB hat den Gesetzesvorschlag in einer Stellungnahme an das bayerische Wirtschaftsministerium begrüßt. Der Entwurf ist ein erster wichtiger Schritt, um für gleiche Regulierungsbedingungen am Finanzmarkt zu sorgen („level playing field“). Allerdings gibt der Verband zu bedenken, dass es noch heute wesentliche Unterschiede gibt: So werden Finanzanlagevermittler im Gegensatz zu Anlageberatern bei der Bank nicht von der BaFin beaufsichtigt. Der GVB appelliert daher erneut, auch Finanzvermittler unter BaFin-Aufsicht zu stellen. Das sei eine wichtige Voraussetzung, um das Ziel des Gesetzentwurfs – einen einheitlich hohen Anlegerschutz – zu erreichen. Daneben sieht der Entwurf weitere Maßnahmen vor. So sollen beispielsweise sogenannte Blind-Pool-Anlagen verboten werden. Bei dieser Anlageform ist zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht klar, zu welchem Zweck die eingeworbenen Gelder später einmal verwendet werden sollen.

Transparenzregister: GVB warnt vor hohem Umstellungsaufwand

Alle Unternehmen sollen künftig im sogenannten Transparenzregister ihre Kontroll- und Besitzstrukturen angeben. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, zu dem der GVB Stellung bezogen hat. Das Register soll es den Strafverfolgungsbehörden erleichtern, Fälle von Geldwäsche aufzuklären. Bisher mussten sich nur jene Unternehmen im Transparenzregister eintragen, die ihre wirtschaftlich Berechtigten noch nicht in anderen Registern wie dem Handels- oder dem Genossenschaftsregister angegeben haben. Mit der Reform sind alle Unternehmen zur Eintragung verpflichtet.

Bisher sind die Daten im Transparenzregister oftmals unvollständig oder fehlerhaft. Das kann insbesondere bei der Kontoeröffnung in einer Bank zum Problem werden. Die Institute müssen die Angaben eines Unternehmens mit dem Transparenzregister abgleichen und gegebenenfalls korrigieren. Der GVB begrüßt daher grundsätzlich das Ziel des Reformvorschlags, durch eine Registrierungspflicht für alle Unternehmen für mehr Klarheit zu sorgen. Allerdings hätte der Verband eine bessere Verknüpfung bestehender Registerdaten bevorzugt. Durch die Registrierungspflicht entsteht den Unternehmen, darunter auch Genossenschaften, ein hoher Aufwand. Sie müssen Unternehmensdaten doppelt pflegen.

Der GVB hatte seinen Standpunkt in Stellungnahmen, beispielsweise an das Bayerische Wirtschaftsministerium, herausgestellt. Die Forderung des GVB, statt dem Aufbau eines Vollregisters die Vernetzung der bestehenden Register voranzutreiben, wurde vom Bundesrat aufgegriffen. Dieser forderte in der Sitzung am 26. März 2021 dazu auf, im weiteren parlamentarischen Verfahren Alternativen zum Vollregister zu prüfen. Mit einem Abschluss des Gesetzes wird noch im Frühjahr gerechnet.


Florian Christner ist Leitender Redakteur von „Profil – das bayerische Genossenschaftsblatt“.
Felix Ehrenfried ist Referent Verbandspolitik beim Genossenschaftsverband Bayern.

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