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Außenansicht der Bundesbank-Hauptverwaltung Bayern in München.

Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken müssen sich auf einen erneuten LSI-Stresstest einstellen: Die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bitten kleine und mittlere Banken ab Anfang April 2024 zum sechsten Mal um Daten, um Ertragslage und Widerstandsfähigkeit der Institute einzuschätzen. Betroffen sind alle nach Definition der Aufsicht „weniger bedeutenden Institute“ (Less Significant Institutions; LSI) in Deutschland, die von Bundesbank und BaFin direkt beaufsichtigt werden. Der LSI-Stresstest besteht wieder aus zwei Teilen: der Umfrage zur Ertragslage sowie dem eigentlichen Stresstest. Aufbau und Inhalt ähneln dem vorangegangenen Auskunftsersuchen aus dem Jahr 2022.

Umfrage zur Ertragslage

Mit der Umfrage zur Ertragslage strebt die Aufsicht eine belastbare Einschätzung an, wie die Kreditinstitute auf verschiedene Zinsszenarien reagieren. Hierzu müssen die Banken ihre Plandaten der kommenden fünf Jahre (2024 bis 2028) einreichen. Zudem werden die Gewinn- und Verlustrechnung und weitere Kennzahlen für fünf Zinsszenarien gefordert, die von der Aufsicht vorgegeben werden. Die Zinsszenarien umfassen voraussichtlich sowohl steigende als auch fallende Zinsen sowie eine Drehung der Zinsstrukturkurve. Außerdem wird die Aufsicht noch qualitative Fragen stellen, etwa zu Marktrisiken und Immobilienmarkt, IT-Risiken und Digitalisierung sowie zu ESG-Risiken.

Stresstest

Mit dem Stresstest überprüft die Aufsicht die Widerstandsfähigkeit der Institute. Dazu werden unterschiedliche adverse, aber aus Sicht der Aufsicht dennoch plausible Szenarien herangezogen. In der Vergangenheit war das zum Beispiel ein Zinsschock von zwei Prozent beziehungsweise 200 Basispunkten, der durch das plötzliche Ende der Niedrigzinsphase von der Realität sogar noch übertroffen wurde. Aber auch makroökonomische Krisenszenarien können eine Rolle spielen. Als Zeithorizont hat die Aufsicht drei Jahre vorgegeben. Der Stresstest umfasst die Bereiche Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenmittel und stille Reserven sowie die Stresstests zum Zins-, Adress- und Marktrisiko.

Ergebnisse des Stresstests werden für Herbst 2024 erwartet. Die Aufsicht nutzt diese als Grundlage, um im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Beurteilungsprozesses (SREP) die bankindividuelle Eigenmittelempfehlung (ehemals Eigenmittelzielkennziffer) zu ermitteln.

Die Institute haben vom 1. April bis zum 31. Mai 2024 Zeit, die Erhebungsbögen auszufüllen und die beiden Teile des Stresstests bei der Bundesbank einzureichen. Anschließend überprüft die Aufsicht die Daten bis Mitte Juli auf ihre Qualität. In dieser Zeit müssen die Banken mit Nachfragen der Aufsicht rechnen.

GVB und Verbund unterstützen

Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) hat sich gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), den anderen Regionalverbänden sowie dem genossenschaftlichen IT-Anbieter Atruvia frühzeitig in die Planung der Stresstests eingebracht. Seitdem stehen die Verbände laufend in Verbindung mit der Aufsicht.

Zudem hat der BVR wieder mit Unterstützung des GVB sowie der anderen Regionalverbände und der parcIT einen praxisorientierten Umsetzungsleitfaden mit Ausfüllhinweisen erstellt. Die parcIT wird wieder die bewährten Unterstützungstools zur Befüllung der Bereiche Adressrisiko, Marktrisiko sowie Fondsplanung bereitstellen. Diese können von den Instituten kostenlos genutzt werden. Sobald die Aufsicht die finalen Erhebungsbögen übermittelt hat, werden sämtliche Unterstützungsinstrumente finalisiert und den Instituten gebündelt im BVR-Extranet zur Verfügung gestellt. Alle relevanten Informationen sowie Dokumente zum LSI-Stresstest 2024 werden regelmäßig aktualisiert. Im BVR-Extranet werden auch Hinweise und Antworten auf wiederkehrende Fragen von den Instituten zusammengefasst. Die für den LSI-Stresstest benötigten Unterlagen von Bundesbank und BaFin sind im Bundesbank-Extranet abrufbar.

Webinare der ABG

Zusätzlich bietet die Akademie Bayerischer Genossenschaften (ABG) am 12., 17. und 22.  April 2024 jeweils ein ergänzendes Webinar zum LSI-Stresstest an (hier klicken oder auf der ABG-Webseite im Suchfeld den Code WNZU eingeben). Das Angebot richtet sich an Bankmitarbeitende vor allem aus den Bereichen Risikocontrolling und Gesamtbanksteuerung, die konkret mit dem LSI-Stresstest befasst sind. Die Expertinnen und Experten des GVB geben Hinweise, wie die Unterlagen zu befüllen sind. Außerdem werden die Unterstützungsleistungen von BVR, parcIT und GVB vorgestellt. Wiederkehrende Fragen werden gesammelt, um sie allgemein zu beantworten. Das soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern dabei helfen, sich möglichst effizient in das Thema einzuarbeiten.

Ansprechpartner beim GVB

Der GVB hilft den bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken bei Fragen zum LSI-Stresstest 2024 gerne weiter. Ansprechpartner sind Martina Bauer sowie Tobias Kugler. Um eine zeitnahe Unterstützung zu gewährleisten, hat der GVB eine zentrale E-Mail-Adresse für Fragen zum LSI-Stresstest eingerichtet: LSI(at)gv-bayern.de.

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