Geschäftsmodell: Die Energie-Genossenschaft Fünfseenland hat die Strom- und Wärmeversorgung der Munich International School auf neue Beine gestellt. Für wen lohnt sich „Contracting“?
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- Grundsätzliche Bewertung
- Zeitplan für eilige Sofortmaßnahmen
- Bürger-Energie
- Solarenergie
- Mit Kohleausstieg soll auch Förderung für erneuerbare Energien enden
- Klimapolitik
- Strommarktdesign und EEG-Umlage
- Schnellere Genehmigungsverfahren
- Windenergie an Land
- Biomasse und Wärme
- Netzausbau
- Mobilität
- Smart-Meter und Speicher
Grundsätzliche Bewertung
Der Koalitionsvertrag und die Eröffnungsbilanz Klimaschutz des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, enthalten vor allem zur Bürger-Energie und zur Solarenergie positive Signale, wie Energiegenossenschaften wieder verstärkt – auch unternehmerisch – an der Energiewende teilhaben können. Aber auch für andere Genossenschaften, die im Energie- und Klimaschutzsektor aktiv sind, eröffnen die Dokumente vielfältige unternehmerische Potenziale.
Vor allem das Bekenntnis der Bundesregierung zur Bürger-Energie würde es den Genossenschaften ermöglichen, ihre Stärken wieder besser auszuspielen, etwa die aktive Beteiligung von Bürgern an der Energiewende, die Förderung der Akzeptanz von Bürger-Energie-Projekten sowie die Wertschöpfung und CO2-Einsparung vor Ort. Nahwärmegenossenschaften könnten von Bestrebungen profitieren, den Klimaschutz auch im Wärmesektor voranzubringen. Allerdings lassen sich viele Passagen im Koalitionsvertrag unterschiedlich interpretieren, so dass die Koalitionspartner Details der Vorhaben vor allem in den nächsten Monaten, wahrscheinlich aber über die gesamte Legislaturperiode hinweg weiter verhandeln müssen.
In der Summe hat sich die neue Bundesregierung mit ihrer Energie- und Klimaschutzpolitik eine Herkulesaufgabe vorgenommen. Energiegenossenschaften erhalten jedoch die große Chance, ihren Teil zum Erreichen der Klimaziele und Energiewende beizutragen. Es liegt auch an ihnen, diese Chancen zu nutzen. Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) und die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) werden die Umsetzung dieser politischen Initiativen in den nächsten vier Jahren gemeinsam politisch und fachlich begleiten sowie ihre Mitglieder zeitnah über die Ergebnisse informieren.
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Zeitplan für eilige Sofortmaßnahmen
Wenn die Bundesregierung ihre ambitionierten Klimaziele erreichen will, muss sie bei den im Koalitionsvertrag formulierten Vorhaben aber noch erheblich nachbessern. Insofern ist es erfreulich, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, anlässlich der Eröffnungsbilanz Klimaschutz am 11. Januar 2022 sehr schnell einen Zeitplan für zwei große Gesetzespakete mit konkreten Maßnahmen vorgelegt hat. Hervorzuheben ist dabei das sogenannte Osterpaket, mit dem die Koalitionspartner unter anderem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend reformieren wollen. Der ehrgeizige Zeitplan sieht vor, dass die Reform inklusive der beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission bis Jahresende abgeschlossen wird und die Änderungen zum 1. Januar 2023 in Kraft treten können. Ferner überprüft das Ministerium, ob gewisse Regelungen auch rückwirkend in Kraft treten können. Dies ist vor allem mit Blick auf die Solarenergie dringend geboten, damit der Solarzubau in 2022 nicht schon sein Ziel verfehlt. Weitere Maßnahmen, insbesondere die notwendigen Änderungen für die Windenergie an Land außerhalb des EEG, will die Ampelkoalition im sogenannten Sommerpaket beschließen, das der Bundestag bis Jahresende absegnen will.
Bürger-Energie
Bürger-Energie – und damit implizit Energiegenossenschaften – will die Ampelkoalition als wichtiges Element der Energiewende stärken, da sie deren Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen. Damit hält erstmalig ein verbindliches Regierungsprogramm diesen bedeutsamen Mehrwert von Energiegenossenschaften fest. Darauf aufbauend will die neue Bundesregierung die Rahmenbedingungen für Bürger-Energie verbessern. Konkret will sie einen Risikoabsicherungsfonds prüfen und das sogenannte Energy Sharing ausbauen. Die europäischen De-minimis-Regeln plant die Bundesregierung möglichst auszuschöpfen. Diese legen fest, bis zu welcher Größe ein Erneuerbare-Energien-Projekt eine gesetzliche Förderung erhalten kann.
Hinter Energy Sharing verbirgt sich das in der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie festgelegte Recht für Energiegenossenschaften und andere Bürger-Energie-Akteure, den Strom aus eigenen Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) gemeinsam zu nutzen. Das würde es den Energiegenossenschaften erleichtern, ihre eigenen EE-Anlagen wirtschaftlich zu betreiben, indem sie ihre Mitglieder mit Strom beliefern.
Der Risikoabsicherungsfonds könnte wie der Bürger-Energiefonds in Schleswig-Holstein umgesetzt werden. In diesem Fall würde eine Energiegenossenschaft bis zu 200.000 Euro Planungskosten zum Beispiel für ein ausgeschriebenes Solar- oder Windkraftprojekt über drei Jahre vorfinanziert bekommen. Kommt die Genossenschaft bei der Ausschreibung nicht zum Zug, müsste sie den Betrag nicht zurückzahlen.
Mit der Ausschöpfung der europäischen De-minimis-Grenzen sind wohl die Grenzen in den Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien und der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung gemeint. Nach den neuen Beihilfeleitlinien vom 21. Dezember 2021 könnten Energiegenossenschaften für EE-Anlagen bis zu sechs Megawatt installierter Leistung bei Solar und bis 18 Megawatt installierter Leistung bei Windenergie an Land weiterhin eine EEG-Vergütung beziehungsweise Marktprämie erhalten und müssten erst über diesen Grenzen an den Solar- beziehungsweise Windausschreibungen teilnehmen.
Solarenergie
Weitere positive Nachrichten für Energiegenossenschaften finden sich im Abschnitt des Koalitionsvertrags zur Solarenergie. Alle geeigneten Dächer sind künftig für die Solarenergie zu nutzen. Die Bundesregierung plant, diese Vorgabe für gewerbliche Neubauten verpflichtend und für private Neubauten zur Regel machen. Die Solarenergie soll bis 2030 auf 200 Gigawatt installierte Leistung kommen – damit wurde das bisher im EEG festgeschriebene Ausbauziel bis 2030 verdoppelt. Bis Januar 2022 waren rund 59 Gigawatt Solarleistung in Deutschland installiert. In Deutschland müssten also bis 2030 jährlich Photovoltaik-Anlagen mit rund 15,6 Gigawatt installierter Leistung (insgesamt 141 Gigawatt) zugebaut werden, um das Ziel der Ampelkoalition zu erreichen. Dafür will diese viele Hemmnisse aus dem Weg räumen. Unter anderem will sie Netzanschlüsse und die Zertifizierung beschleunigen, Vergütungssätze anpassen oder die Ausschreibungspflicht für große Dachanlagen prüfen. Auch innovative PV-Anlagen wie Agri- und Floating-PV wollen die Koalitionäre stärken. Ferner planen sie, die Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten zu vereinfachen. Einige der Maßnahmen will die Bundesregierung sogar schon mit dem Osterpaket auf den Weg bringen.
Werden diese Maßnahmen tatsächlich so umgesetzt, würde die Solarenergie – immerhin das wichtigste Geschäftsfeld für Energiegenossenschaften – wirtschaftlich wieder interessant, vor allem außerhalb der Ausschreibungen. Entsprechende Forderungen hatten der GVB und die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften während des Wahlkampfes und der Koalitionsverhandlungen an die politischen Parteien gerichtet.
Mit Kohleausstieg soll auch Förderung für erneuerbare Energien enden
Leider findet sich versteckt im Kapitel „Kohleausstieg“ des Koalitionsvertrags ein unschöner Punkt: So soll mit dem Kohleausstieg auch die Förderung der erneuerbaren Energien auslaufen. Aus Sicht des GVB und der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften ist aufgrund des aktuellen Strommarktdesigns beziehungsweise einer fehlenden Prognose der Börsenstrompreise für die nächsten zehn bis 20 Jahre eine wirtschaftliche Investition in viele EE-Projekte ohne eine Förderung durch das EEG nicht möglich. Außerdem wäre ohne eine EEG-Vergütung, eine Marktprämie oder ein anderes Instrument zur Refinanzierung der Kapitalkosten nur noch eine Unternehmensfinanzierung anstelle einer Projektfinanzierung möglich. Dabei würde nicht mehr die wirtschaftliche Rentabilität des Projekts betrachtet, sondern die Bonität des Unternehmens. Energiegenossenschaften mit ihren ehrenamtlichen Unternehmensstrukturen haben eine schlechtere Bonität im Vergleich zu großen Marktakteuren. Das würde sie auch im Wettbewerb deutlich schlechter stellen.
Eine weitere Marktkonzentration wäre bei einer bloßen Abschaffung der Förderung der erneuerbaren Energien die zwangsläufige Folge. Aus Sicht des GVB und der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften sollten die EEG-Vergütung und die Marktprämie oder andere Instrumente zur Refinanzierung der Kapitalkosten bei EE-Anlagen so lange erhalten bleiben, bis marktwirtschaftliche Vermarktungsinstrumente oder der Strommarkt eine wirtschaftliche Investition in EE-Anlagen von allen Marktteilnehmern ermöglichen.
Klimapolitik
Im Koalitionsvertrag bekennen sich die Regierungsparteien dazu, der Erreichung der Klimaschutzziele von Paris oberste Priorität einzuräumen und alles dafür zu tun, Deutschland auf den 1,5-Grad-Pfad zu bringen. Das Klimaschutzgesetz will die Bundesregierung noch im Jahr 2022 weiterentwickeln und ein Klimaschutz-Sofortprogramm bis Ende 2022 auf den Weg bringen beziehungsweise abschließen. Die geplante Auflösung der einzelnen Klimaschutzziele für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft zugunsten einer übergreifenden jährlichen Gesamtrechnung würde jedoch hinter das Klimaschutzgesetz der Großen Koalition zurückfallen. Dadurch droht die Gefahr, die Klimaschutzziele im Gebäude- und Verkehrssektor zu verfehlen. Den Kohleausstieg will die Bundesregierung idealerweise bis 2030 vorziehen. Ein Gasausstieg ist im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. Stattdessen soll Erdgas für eine Übergangszeit unverzichtbar sein. Am Atomausstieg halten die Regierungsparteien hingegen fest und auch beim CO2-Preis ist erst einmal keine Erhöhung geplant.
Trotz der Anstrengungen steht der Bundesregierung eine enorme klimapolitische Herausforderung ins Haus, um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen. So muss Deutschland jährlich drei Mal so viele Emissionen einsparen wie bisher. In den vergangenen 30 Jahren wurden gemessen am Bruttostromverbrauch rund 40 Prozent erneuerbare Energien zugebaut. Jetzt sollen in neun Jahren noch einmal 40 Prozent hinzukommen.
Strommarktdesign und EEG-Umlage
Bis zum Ende der Legislaturperiode 2025 will die Ampelkoalition ein neues Strommarktdesign auf den Weg bringen und schon 2022 mit diversen Akteuren konkrete Vorschläge für ein „Klimaneutrales Stromsystem“ erarbeiten. Dazu zählen unter anderem die Reform der Abgaben, Umlagen, Steuern und Entgelte auf Strom, die stärkere Nutzung von dezentral erzeugtem Öko-Strom in der Erzeugerregion und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Bürger-Energie. Der GVB und die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften werden sich auch in diesen Prozess politisch und fachlich einbringen, um die Interessen der Energiegenossenschaften zu wahren.
Bereits zum 1. Januar 2023 will die Bundesregierung die EEG-Umlage abschaffen. Die Energiewende soll dann nicht mehr über den Strompreis, sondern aus dem Bundeshaushalt und Einnahmen aus dem CO2-Emissionshandel finanziert werden. Das wäre ein erster Schritt zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger beim Strompreis. In diesem Zusammenhang bleibt abzuwarten, ob die finanziellen Mittel ausreichen, um die EEG-Umlage komplett abzuschaffen. Der politische Wille dazu ist in Berlin aber sehr hoch. Inzwischen wird politisch sogar schon eine Abschaffung im Jahr 2022 diskutiert. Wenn die EEG-Umlage tatsächlich vollständig abgeschafft wird, wirkt sich das auf die wirtschaftlichen Planung zukünftiger neuer Anlagenpacht- und Eigenversorgungsprojekte aus.
Schnellere Genehmigungsverfahren
Insgesamt fokussieren die Regierungsparteien ihre im Koalitionsvertrag skizzierten Vorhaben zu erneuerbaren Energien alle auf den Stromsektor. Ziel ist, die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Bisher liegt das im EEG formulierte Ausbauziel bei 65 Prozent bis 2030. Der zugrundeliegende Bruttostrombedarf soll bei 680 bei 750 Terawattstunden im Jahr 2030 liegen. Aktuell beträgt die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien knapp 240 Terawattstunden. Bis zum Jahr 2030 soll sie sich auf 544 bis 600 Terawattstunden mehr als verdoppeln. Für den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien wollen die Koalitionäre die Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigen. Ziel ist es, unter anderem Zulassungsbehörden durch den Einsatz von externen Projektteams zu entlasten und Umsetzungsfristen für Genehmigungen festzusetzen. Grün erzeugter Strom soll in der Erzeugerregion auch als grüner Strom genutzt werden können. Ferner wollen die Koalitionäre die Beteiligung von Standort- und Nachbarkommunen an der Wertschöpfung für Freiflächen-Photovoltaik- und Onshore-Windkraft-Anlagen auf Bestandsanlagen ausdehnen und für Neuanlagen verpflichtend machen.
Windenergie an Land
Um den Zubau der Windenergie an Land wieder massiv zu beschleunigen, sind laut Koalitionsvertrag neue Flächen, eine Lösung der Natur- und Artenschutzkonflikte mit der Windenergie an Land sowie schnellere Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren von zentraler Bedeutung. Die Bundesregierung will die Verfahrensdauer mindestens halbieren. Anlagen zur Erzeugung oder zum Transport von Strom aus erneuerbaren Energien liegen laut Koalitionsvertrag im öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit, da sie dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen. Dies wollen die Koalitionsparteien gesetzlich festschreiben. Unter gewissen Umständen soll für solche Projekte die Prämisse gelten, dass die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Bundesnaturschutzgesetz vorliegen. Außerdem wollen die Koalitionäre das Verhältnis von Arten- und Klimaschutz klären. Für die Windenergie an Land will man im Baugesetzbuch zwei Prozent der Landesflächen ausweisen. Derzeit stehen praktisch nur rund 0,5 Prozent zur Verfügung.
Die Bundesregierung will den Windausbau auch in windschwachen Regionen deutlich voranbringen. Wo bereits Windparks stehen, soll es ohne großen Genehmigungsaufwand möglich sein, alte Windenergieanlagen durch neue zu ersetzen. So wollen die Koalitionäre außerdem die Abstände zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren kurzfristig reduzieren und damit Potenziale von vier bis fünf Gigawatt installierter Leistung heben. Zusätzlich will man den Windenergieausbau bei der Ausweisung von Tiefflugkorridoren verstärkt berücksichtigen. In der Eröffnungsbilanz Klimaschutz wurde für die Windenergie an Land ein Ausbauziel von 100 Gigawatt installierter Leistung bis 2030 ausgerufen. Das entspricht einer Verdoppelung der aktuell installierten Leistung.
Biomasse und Wärme
Die Bioenergie in Deutschland soll laut Koalitionsvertrag eine Zukunft haben. Im Klimaschutzprogramm 2030 wurde vereinbart, dass die Nutzung der Biomasse auf das nachhaltig verfügbare Potenzial von 1.000 bis 1.200 Petajoule (280 bis 330 Terawattstunden) pro Jahr begrenzt wird. Dies wollen die Koalitionsparteien in einer nachhaltigen Biomasse-Strategie konkretisieren. Zudem wollen sie sich für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze einsetzen.
Ferner streben sie einen sehr hohen Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärme an. Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der Wärme klimaneutral zu erzeugen. Außerdem ist geplant, dass jede neu eingebaute Heizung ab 1. Januar 2025 auf der Basis von 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Neuanschlüsse an Wärmenetze wollen die Koalitionäre bis Ende 2030 erhöhen. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) soll unmittelbar nach der beihilferechtlichen Genehmigung in Kraft treten. Ferner will die Ampelkoalition den Bau von Wärmenetzen stärker fördern und dafür die Mittel der BEW deutlich aufstocken.
Sofern die Bundesregierung diese Pläne in die Tat umsetzt, könnte das der weiteren Verdichtung von bestehenden genossenschaftlichen Wärmenetzen und dem Bau neuer genossenschaftlicher Wärmenetze einen Schub verleihen. Der GVB und die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften werden sich für eine zügige Umsetzung der notwendigen Maßnahmen einsetzen.
Netzausbau
Der Netzausbau soll schneller und verbindlicher auf allen Ebenen vorankommen. Die Bundesregierung will deshalb auch hier die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Die Verteilnetze sollen modernisiert und digitalisiert werden, um sie zum Beispiel besser steuern zu können. Außerdem will die Ampelkoalition die Reform der Netzentgelte vorantreiben. Ziel ist es, unter anderem die Kosten für die Integration der EE-Anlagen in das öffentliche Stromnetz fair zu verteilen. Dies könnte darauf hindeuten, dass die Bundesregierung die Netzentgelte auf Verteilnetzebene vereinheitlichen will. Dies ist den genossenschaftlichen Netzbetreibern in Bayern ein sehr großes politisches Anliegen.
Mobilität
Die Bundesregierung will den Ausbau der Ladeinfrastruktur bis 2030 ressortübergreifend beschleunigen, auf Effizienz überprüfen und entbürokratisieren. Ziel sind ein Million öffentlich und diskriminierungsfrei zugängliche Ladepunkte. Ein Schwerpunkt soll dabei auf der Schnellladeinfrastruktur liegen. Die Koalitionäre wollen des Weiteren die Hemmnisse in Genehmigungsprozessen, bei der Netzinfrastruktur und den Netzanschlussbedingungen abbauen. Auch das bidirektionale Laden von E-Autos wollen sie ermöglichen. Außerdem stehen transparente Strompreise für das Laden von E-Autos und ein öffentlich einsehbarer Belegungsstatus der Stromtankstellen auf der Agenda der neuen Bundesregierung. Die Koalitionspartner wollen ihre Fördermaßnahmen und gesetzlichen Rahmenbedingungen so gestalten, dass Deutschland Leitmarkt für Elektromobilität mit mindestens 15 Millionen Elektro-Pkw im Jahr 2030 ist. Auch digitale Mobilitätsdienste, innovative Mobilitätslösungen und Carsharing wollen sie unterstützen.
Smart-Meter und Speicher
Die Ampelkoalition will die Markteinführung von intelligenten Stromzählern (Smart Meter) erheblich beschleunigen und Speicher als eigenständige Säule des Energiesystems rechtlich definieren.
René Groß ist Leiter Politik und Recht der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV).