Komplex: Energie- und Kreditgenossenschaften müssen bei Erneuerbare Energien-Projekten eine Menge Dinge beachten. Der GVB hilft dabei, Fehler zu vermeiden.
Die Ampel-Koalition hat Fördermittel für Energieeffizienz-Maßnahmen beschlossen, wie zum Beispiel die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Auch wenn die Ampel-Koalition Geschichte ist, diese Bundes-Fördermittel sind noch verfügbar. Wer jetzt die Anträge stellt, kann sich diese für 36 Monate sichern. Damit besteht genug Zeit für die Umsetzung, auch nach der Wahl.
Bayerische Genossenschaften stehen vor neuen Herausforderungen bei der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. Die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G), das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und die CSRD-Richtlinie (Corporate Social Responsibility Directive) bringen erweiterte Pflichten zur Durchführung von Energieaudits, zur Implementierung von Energiemanagementsystemen und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich. Gleichzeitig bestehen vielfältige Fördermöglichkeiten, die Unternehmen bei der Umsetzung der Maßnahmen unterstützen können.
Aktuelle Vorgaben nach EDL-G
Seit Inkrafttreten des EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) im Jahr 2015 sind größere Unternehmen (Nicht-KMU) in Deutschland und ihre verbundenen Unternehmen dazu verpflichtet, regelmäßig Energieaudits durchzuführen. Ziel der Energieaudits ist es, den Energieverbrauch systematisch zu analysieren und Effizienzpotenziale zu identifizieren. Die Verpflichtung betrifft Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro.
Die Energieaudits müssen alle vier Jahre wiederholt werden und sind nach der Norm DIN EN 16247-1 durchzuführen. Diese Pflicht wird stichprobenartig vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft. Für Unternehmen, die trotz Audit-Pflicht kein gültiges Energieaudit vorweisen können, kann das BAFA bis zu 50.000 Euro Strafe verhängen. Diese befreit aber nicht von der Durchführung des Energieaudits.
Geplante Änderungen durch die EDL-G-Novelle
Die Novelle des EDL-G sieht vor, dass die Unternehmensgröße beziehungsweise der KMU-Status und die Verbindung zu anderen Unternehmen künftig keine Rolle mehr spielen. Stattdessen sollen Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 2,77 GWh beziehungsweise 2.770.000 kWh zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet sein. Weitere Änderungen betreffen höhere Anforderungen an die Qualität der Energieaudits und vermehrte Nachweispflichten gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden.
Geplant war, dass die EDL-G-Novelle zum Ende des Jahres 2024 in Kraft treten sollte. Nach dem Bruch der Regierungskoalition in Berlin wird aktuell noch darüber verhandelt, wie es mit der Novelle weitergeht. Bis die Novelle in Kraft tritt, gilt weiterhin die bisherige Regelung mit Stichprobenkontrollen des BAFA.
Energieberatungen auch für kleinere Unternehmen
Im Rahmen eines Energieaudits wird der Energieverbrauch jedes Standorts und des Unternehmens insgesamt systematisch analysiert und Maßnahmen zur Energieeinsparung beziehungsweise zur Verbesserung der Energieeffizienz ermittelt. Ob und wann kleinere Unternehmen diese Empfehlungen umsetzen, bleibt ihnen überlassen. Mit den Ergebnissen des Energieaudits erhalten sie zudem einen umfassenden Überblick der Möglichkeiten, Kosten und Fördermittel. Diese können auch für eine Nachhaltigkeits-Berichterstattung verwendet werden. Für ein freiwilliges, nicht verpflichtendes Energieaudit können kleinere Unternehmen (KMU) Fördermittel erhalten.
Der Genossenschaftsverband Bayern führt für alle Unternehmensgrößen und -arten Energieaudits nach den Vorgaben des EDL-G auf Basis der DIN 16247-1 durch. Für freiwillige Energieaudits und Energieberatungen beantragt der GVB die BAFA-Förderung. Zusätzlich erstellt der GVB Gebäude-Energie-Verbrauchsausweise.
Energiemanagementsysteme nach dem Energieeffizienzgesetz
Das Energieeffizienzgesetz, das am 18. November 2023 in Kraft getreten ist, schreibt vor, dass Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr bis zum 15. Juli 2025 ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 implementieren müssen. Alternativ wird ein Umweltmanagementsystem nach EMAS anerkannt (vgl. § 8 Abs. 1 EnEfG).
Die Einrichtung und Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 erfordert mehrere Monate. Das bedeutet, dass Unternehmen, deren Energieverbrauch den Grenzwert von 7,5 GWh pro Jahr übersteigt und die bisher kein Energiemanagementsystem oder Umweltmanagementsystem implementiert haben, sich jetzt zügig um die Umsetzung kümmern müssen.
Energiemanagementsysteme gehen über Energieaudits hinaus und ermöglichen eine kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz. Unternehmen profitieren also von reduzierten Energiekosten, einer erhöhten Transparenz des Energieverbrauchs und Beiträgen zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen.
Als Energiemanagement-Beauftragter implementiert der GVB ein neues Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder unterstützt bei dem Betrieb eines bestehenden Energiemanagementsystems. Ebenso führt der GVB interne Audits nach ISO 50001 durch.
CSRD-Pflicht für Unternehmen
Die CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Sie verpflichtet Unternehmen, Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Lagebericht aufzunehmen. Die Umsetzung in nationales Recht steht derzeit noch aus und wird sich durch die Neuwahlen Anfang 2025 nun voraussichtlich weiter verzögern. Hierdurch bleiben aktuell Unsicherheiten bestehen.
Die Anwendung der CSRD ist nach folgenden Größenkriterien gestaffelt:
- Geschäftsjahr 2024 (Veröffentlichung des Berichts in 2025): Große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden müssen eine der folgenden zwei Kriterien erfüllen: einen Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro.
- Geschäftsjahr 2025 (Veröffentlichung 2026): Zwei der drei Kriterien müssen erfüllt sein: Das Unternehmen hat mehr als 250 Mitarbeitende, einen Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro.
- Geschäftsjahr 2026 (Veröffentlichung 2027): kapitalmarktorientierte KMU und SNCI. Direkt betroffen sind Unternehmen, die die Größenkriterien selbst erfüllen. Indirekt betroffen sind weitaus mehr Unternehmen, denn sie sind Teil der Wertschöpfungsketten der direkt Betroffenen und müssen somit in deren Bericht berücksichtigt werden. Daraus kann sich eine hohe Zahl an Informationsabfragen ergeben, die kleine Unternehmen bewältigen müssen.
Der GVB erstellt für Unternehmen eine CO2-Bilanz. Die Ergebnisse eines Energieaudits, insbesondere die Maßnahmenempfehlungen, können direkt in den Nachhaltigkeitsbericht übernommen werden. Außerdem unterstützt der GVB bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten als Impulsgeber, das heißt er führt in das Thema und in die einzelnen Prozessschritte ein. Außerdem stellt der GVB Arbeitshilfen mit dem Ziel „Hilfe zur Selbsthilfe“ zur Verfügung. Der Genossenschaftsverband begleitet außerdem den Prozess als Sparringspartner.
Bundesweite Förderprogramme
Die Bundesregierung bietet verschiedene Programme zur Förderung von Energieaudits und Effizienzmaßnahmen an. Dazu gehört die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (Modul 1 – Energieaudit DIN EN 16247). Im Rahmen dieses Moduls werden Energieaudits gefördert. Die Antragstellung und Abwicklung mit dem BAFA übernimmt der GVB.
Weiter stellt die Bundesregierung eine Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie für die Sanierung von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden zur Verfügung. Im Rahmen dieses Förderprogramms erhalten Antragsteller für den Austausch von Heizungsanlagen für Nicht-Wohngebäude aktuell 30 Prozent und für selbstgenutztes Wohneigentum bis zu 70 Prozent Förderung. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (zum Beispiel ein Fenstertausch) und der Anlagentechnik (außer der Heizung) wie Beleuchtung werden bei Nicht-Wohngebäuden mit 15 Prozent und bei Wohngebäuden mit bis zu 20 Prozent gefördert. Zusätzlich erhält man für Fachplanung und Baubegleitung 50 Prozent erstattet.
Ebenso bietet der Bund eine Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft an. In sechs Modulen wird eine Reihe von Energieeffizienz-Maßnahmen in Gewerbe und Industrie gefördert, zum Beispiel Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik, investive Maßnahmen zur Prozessoptimierung, Transformationspläne.
Für gewerbliche Nutzer kommt ein Kälte- und Klimaanlagen-Förderprogramm infrage. Hier werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen gefördert, Split- und Multisplit-Klimageräte sind allerdings nicht förderfähig.
Als Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes unterstützt der GVB bei der Beantragung von Fördermitteln und der Erstellung entsprechender Nachweise. Für die meisten Fördermittel gilt, dass der Förderantrag vor der Beauftragung beziehungsweise Durchführung gestellt werden muss. Daher sollte Vorlauf eingeplant werden.
Handlungsempfehlungen für Genossenschaften
- Verpflichtungen prüfen: Der GVB rät zu prüfen, ob ein Unternehmen von den aktuellen Vorschriften betroffen ist.
- Förderprogramme nutzen: Zuschüsse und Kredite können aktuell gesichert werden, daher jetzt noch Anträge stellen.
- Auf professionelle Beratung setzen: Eine qualifizierte Energieberatung durch den GVB hilft, Maßnahmen gezielt umzusetzen.
- Energiemanagementsystem implementieren: Dies kann langfristig Kosten sparen und die Nachhaltigkeit fördern. Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr müssen bis zum 15. Juli 2025 ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 implementieren.
Die neuen Vorgaben stellen bayerische Genossenschaften vor Herausforderungen, bieten aber auch Chancen. Die frühzeitige Planung und Nutzung von Fördermöglichkeiten sind der Schlüssel, um die Anforderungen effizient zu erfüllen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Team Energie beim Genossenschaftsverband Bayern
- Daniel Caspari ist unter Telefon 089/2868 3577 sowie per E-Mail an dcaspari(at)gv-bayern.de zu erreichen.
- Benjamin Arnold ist unter Telefon 089/2868 3572 sowie per E-Mail an barnold@gv-bayern.de.