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Welche Gremien werden gewählt?

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist die Mitgliederversammlung des GVB. Sie ist das höchste Beschlussgremium des Verbands und entscheidet über die Satzung, die Mitgliedsbeiträge und genehmigt den Jahresabschluss.

Mit der Satzungsänderung hat sich die Anzahl der gewählten Vertreter deutlich reduziert. Die neue Vertreterversammlung ab dem Jahr 2025 besteht aus 100 Mitgliedern, davon:

  • bis zu 66 aus der Gruppe der Kreditgenossenschaften,
  • bis zu 20 aus der Gruppe der Raiffeisen-Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften, sowie
  • bis zu 14 Mitglieder aus der Gruppe der Gewerblichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften.


Verbandsrat

Der Verbandsrat ist der Aufsichtsrat des GVB. Er gestaltet mit dem Vorstand die strategische Ausrichtung des Verbands und ist mit allen Fragen von grundsätzlicher verbandspolitischer Bedeutung befasst. Die Berufung des Vorstands und die Prüfung des Etats liegen ebenfalls in seiner Kompetenz.

Das Gremium setzt sich aus 21 Mitgliedern zusammen. 14 Mitglieder werden der Gruppe der Kreditgenossenschaften zugerechnet, sieben Mitglieder entsenden die Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften. Die Bezirkspräsidenten und die Fachausschussvorsitzenden sind geborene Mitglieder. Sie werden in ihrer jeweiligen Funktion im dafür zuständigen Gremium gewählt.

Fünf weitere Mitglieder werden direkt in den Verbandsrat gewählt. Die Mitgliederversammlungen der Bezirksverbände Oberbayern und Schwaben sowie die Gruppe der Gewerblichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften wählen jeweils einen weiteren Vertreter, die genossenschaftlichen Raiffeisen-Waren-Unternehmen können zwei Mitglieder des Verbandsrats direkt wählen. Für jedes Verbandsratsmitglied werden persönliche Stellvertreter gewählt.


Bezirksverbandsvorsitzende (Bezirkspräsidenten)

Der GVB ist regional aufgestellt. In den Bezirksverbänden werden die Interessen der Mitglieder gebündelt sowie der Austausch und die Vernetzung auf regionaler Ebene gepflegt. In jedem GVB-Bezirk werden ein Bezirksverbandsvorsitzender und bis zu drei Stellvertreter gewählt. Ein Stellvertreter ist aus dem Bereich der Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften zu bestimmen. Die Wahl erfolgt durch alle Genossenschaften des Bezirks.


Fachausschüsse und Fachausschussvorsitzende

Neben den Aufsichtsgremien des GVB werden auch die fachlichen Beratungsgremien neu aufgestellt. Insbesondere bei den Kreditgenossenschaften hat sich einiges verändert. Es gibt künftig fünf Fachausschüsse, die die Themen der Kreditgenossenschaften bearbeiten:

  • Regulatorik und Steuerung
  • Marketing und Vertrieb
  • Personal und Bildung
  • Zahlungsverkehr
  • IT und Prozesse

Diese Fachausschüsse haben sieben gewählte Mitglieder, die auf Bezirksebene entsandt werden. Jeder Fachausschuss wählt einen Vorsitzenden, der als Vertreter des jeweiligen Spezialthemas Mitglied im Verbandsrat ist. Darüber hinaus können für jeden Fachausschuss noch weitere drei fachliche Beratungsmitglieder hinzugezogen werden. Es werden Ersatzvertreter bestimmt, die bei Ausscheiden eines Mitglieds nachrücken.

In der Gruppe der Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften werden vier Fachausschüsse gebildet:

  • Raiffeisen-Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften,
  • Genossenschaftliche Milchwirtschaft,
  • Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften, sowie
  • Energiegenossenschaften.

Hier wählt die Mitgliederversammlung bis zu 14 Mitglieder und Ersatzvertreter, die bei Ausscheiden eines Mitglieds nachrücken.

Wie ist das Wahlrecht geregelt?

Gemäß der Satzung des GVB sind die Nominierungen in den Ausschusssitzungen der Bezirksverbände zu beraten. Das ist in den vergangenen Monaten erfolgt. Die vorgeschlagenen Kandidaten wurden vorgestellt und unter Berücksichtigung der Wählbarkeitsvoraussetzungen aufgestellt.

Das Nominierungsverfahren bei den WuD-Genossenschaften wird überregional in der jeweiligen Gruppe durchgeführt. Die Nominierungsvorschläge werden durch den Bereich Beratung Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften des GVB gesammelt und im Mitgliederportal des Verbands veröffentlicht. Vertreterinnen und Vertreter von GVB-Mitgliedsgenossenschaften aus dem WuD-Bereich, die in den Gremien des GVB mitarbeiten oder Wahlvorschläge abgeben möchten, schicken eine kurze Nachricht an die Mailadresse bereich_ware(at)gv-bayern.de.

Eine Neuerung beim Nominierungsverfahren ist, dass Wahlvorschläge nur noch bis eine Woche vor der Versammlung eingereicht werden können. Eine Kandidatur während der Versammlung ist nicht mehr möglich.

Wann finden die Wahlen statt?

Gewählt wird in den Mitgliederversammlungen der Bezirksverbände beziehungsweise der Gruppen der Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften an folgenden Terminen:

Termin Versammlung
24. März 2025 Mitgliederversammlung Bezirksverband
Mittelfranken (Sheraton Hotel, Nürnberg)
24. März 2025 Mitgliederversammlung Raiffeisen-Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften
(auch Energie und Milch) (Beilngries)
26. März 2025 Mitgliederversammlung Bezirksverband
Unterfranken (Maritim Hotel, Würzburg)
27. März 2025 Mitgliederversammlung Bezirksverband
Niederbayern (Stadthalle Dingolfing)
28. März 2025 Mitgliederversammlung Bezirksverband
Oberbayern
31. März 2025 Mitgliederversammlung Bezirksverband
Oberfranken (Avena Hotel, Bamberg)
1. April 2025 Mitgliederversammlung Bezirksverband
Oberpfalz (Jahn-Arena, Regensburg)
2. April 2025 Mitgliederversammlung Bezirksverband
Schwaben
3. April 2025 Mitgliederversammlung Gewerbliche Waren-
und Dienstleistungsgesellschaften (Beilngries)

GVB-Mitglieder können sich auf der Themenseite im Mitgliederportal über alle Wahlvoraussetzungen, die weiteren Termine sowie Satzung und Wahlordnung informieren.

Die Einladungen zu den Wahlversammlungen mit den Informationen über die Stimmenanzahl und weiteren Informationen zum Ablauf der Wahl gehen den stimmberechtigten Mitgliedern mit einer Frist von 14 Tagen vor der Wahlversammlung per E-Mail zu.


Regina Wenninger ist Vorstandsbeauftragte und Leiterin des Teams Mitgliederbetreuung beim Genossenschaftsverband Bayern.

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