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Ein Paradies für Geldwäscher – bei dieser Beschreibung denkt man an einen exotischen Inselstaat, in dem sich Geldwäscher nicht nur wegen der tropischen Temperaturen, sondern wegen der laxen Auslegung internationaler Rechtsstandards wohlfühlen. Deutschland kommt einem wohl kaum in den Sinn. Doch hierzulande häufen sich die Berichte über Geldwäschefälle. Prominente Beispiele wie der Wirecard-Skandal erschüttern das System. Erste Stimmen sprechen schon vom „Geldwäsche-Paradies Deutschland“ (Deutschlandfunk) oder vom „Totalversagen Deutschlands bei der Geldwäsche“ (Wirtschaftswoche).

Auf diese Vorwürfe hat die Bundesregierung reagiert. Im Herbst hat das Kabinett ein Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche beschlossen. Das Gesetz wird im Moment vom Bundestag beraten und soll im Frühjahr kommenden Jahres abgeschlossen sein. Im Kern der Reform geht es um die sogenannten „Geldwäsche-Vortaten“. Darunter versteht man kriminelle Handlungen, bei denen Geld erbeutet wird, das dann später von den Kriminellen oder einem Mittäter gewaschen wird. Bisher sind nur manche, besonders schwere Straftaten eine Geldwäsche-Vortat. Was als Vortat gilt, ist im § 261 Strafgesetzbuch (StGB) klar geregelt und teilweise von den besonderen Merkmalen der Tatbegehung abhängig. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue oder Erpressung gelten beispielsweise als Vortat, wenn sie gewerbs- oder bandenmäßig begangen werden. Der Vortatenkatalog wurde seit Anfang der 1990er Jahre kontinuierlich ausgeweitet. Heute sind neben sämtlichen Verbrechen auch über 100 Vergehen geldwäscherelevant.

Mit dem Gesetzesvorschlag der Bundesregierung soll diese Begrenzung auf einen Vortaten-Katalog künftig ganz entfallen. Im Prinzip wären künftig alle Straftaten immer auch Geldwäsche-Vortaten. Selbst Verstöße gegen die Strafvorschriften des Tierschutzgesetzes, das Jugendschutzgesetz oder das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz wären dann schlagartig geldwäscherechtlich relevant. Ein Beispiel verdeutlicht das: Ein Gastwirt, der einem schwarzarbeitenden Handwerker von der Baustelle gegenüber ein Feierabendbier serviert, macht sich potentiell als Mittäter der Geldwäsche schuldig. Denn die Zeche für das Feierabendbier, die vom Gastwirt am nächsten Tag bei der Bank eingezahlt wird, stammt aus einer kriminellen Handlung, die als Vortat für Geldwäsche gilt. Die Bundesregierung hofft, dass durch den Entfall des Vortaten-Katalogs künftig mehr Geldwäschefälle rechtlich verfolgt und geahndet werden können.

Ob durch die Reform der Kampf gegen Geldwäsche wirklich verbessert wird, muss bezweifelt werden. Für die Geldwäschebekämpfung braucht es zunächst einen Verdacht. Der Anstoß dazu kommt aus dem Finanzsektor: Banken und andere Finanzdienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, verdächtige Transaktionen an die Behörden zu melden. In Deutschland ist das die sogenannte Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll. Die FIU analysiert die Meldungen und leitet diese an die Strafverfolgungsbehörden weiter, wenn sich der Verdacht erhärtet.

„Banken haben in den letzten Jahren massiv in die Geldwäscheprävention und die Verdachtsmeldungen investiert und sich professionalisiert.“

Banken haben in den letzten Jahren massiv in die Geldwäscheprävention und die Verdachtsmeldungen investiert und sich professionalisiert. Diverse Novellen des Geldwäschegesetzes wurden durch die bayerischen Kreditgenossenschaften mit großer Kraftanstrengung umgesetzt. Trotzdem krankt das System der Geldwäscheaufdeckung. Die zuständigen Ermittlungs- und Justizbehörden sind von der Vielzahl der Verdachtsmeldungen überlastet. Nach dem Jahresbericht der FIU haben alleine Banken circa 103.000 der knapp 115.000 Verdachtsfälle im Jahr 2019 gemeldet. Auf diese Verdachtsfälle kommen allerdings weniger als 350 Urteile, Strafbefehle oder Anklageschriften. Insbesondere die FIU, die als Filter für die Polizei und Staatsanwaltschaften wirken soll, kommt mit der Bearbeitung der Verdachtsmeldungen nicht hinterher. Gegen die Behörde läuft daher ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung.

Mit dem Entfall des Vortaten-Katalogs wird dieses System noch stärker belastet. Denn um etwaigen Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern zu entgehen, könnten sich Banken dazu veranlasst sehen, die Anzahl der abgegebenen Verdachtsmeldungen im Zweifel drastisch anzuheben, da ein viel höherer Anteil der Transaktionen nun potentiell mit einer Geldwäsche-Vortat im Zusammenhang stehen könnte. Das würde die Ermittlungsbehörden mit einer hohen Anzahl an Verdachtsmeldungen fluten, die sie nicht bearbeiten können. Der Geldwäschebekämpfung wird damit ein Bärendienst erwiesen.

Selbst wenn durch eine personelle Aufstockung der FIU in den nächsten Jahren sukzessive anteilig mehr Verdachtsmeldungen weitergeleitet werden können, kämen bei den ebenfalls überlasteten Landeskriminalämtern und Staatsanwaltschaften nunmehr verstärkt Bagatelldelikte anstatt der „großen Fische“ auf den Tisch. Die Behörden hätten in der Folge noch weniger Kapazitäten für die notwendige Rechtsdurchsetzung in den schweren Fällen. Es steht zu befürchten, dass nach der Reform zwar Kleinkriminalität vermehrt geahndet wird, aber Geldwäsche aus schweren Straftaten weiterhin nicht aufgedeckt werden kann.

„Durch die Ausweitung der Verdachtsfälle könnten zahlreiche legitime Transaktionen in den Fokus der Geldwäschebekämpfung geraten.“

Zudem gibt es noch einen anderen unerwünschten Nebeneffekt. Durch die Ausweitung der Verdachtsfälle könnten zahlreiche legitime Transaktionen in den Fokus der Geldwäschebekämpfung geraten. Das führt dazu, dass Bankkunden unter einen Generalverdacht geraten und ihre Daten unter Umständen bei den Ermittlungsbehörden wiederfinden. Bürger und Unternehmen könnten durch die Verdachtsmeldung zu Unrecht kriminalisiert werden. Mindestens sind schwere datenschutzrechtliche Bedenken anzumelden. Der in vielen Bereichen ohnehin schon gläserne Bürger würde noch gläserner werden.

Der Kampf gegen Geldwäsche muss verbessert werden. Das steht außer Frage. Fälle wie der Wirecard-Skandal haben gezeigt, dass das Bekämpfungssystem insbesondere bei schweren Fällen nicht effektiv funktioniert. Allerdings ist eine Streichung des Vortaten-Katalogs der falsche Weg. Das entscheidende Hindernis für Prävention und Bestrafung ist nicht die Begrenzung der Strafbarkeit auf bestimmte Vortaten, sondern das Problem, Geldwäsche aus der Vielzahl der Verdachtsmomente gezielt zu identifizieren und die komplexen Zusammenhänge zu ermitteln. Nur so hat man eine Chance, Geldwäsche zu unterbinden.

Für die nun aktuelle Reform ist es ausreichend, den Vortaten-Katalog bei schweren Straftatbeständen zu belassen und gegebenenfalls gezielt zu ergänzen. Um die Geldwäschebekämpfung darüber hinaus zu verbessern, sind hingegen vor allem drei Dinge notwendig:

  • Erstens müssen die Ermittlungs- und Justizbehörden besser ausgestattet werden. Die FIU, die Polizei und die Gerichte brauchen mehr Ressourcen. Das erlaubt es, Verdachtsmeldungen schneller nachzugehen.
  • Zweitens muss die Kooperation der beteiligten Akteure verbessert werden. Banken erhalten derzeit von der FIU praktisch keine Rückmeldungen zu ihren Verdachtsmeldungen. Sie haben damit keine Chance, ihr Präventionssystem zielgenauer auszurichten. Auch bei der Kooperation zwischen der FIU und den Strafverfolgungsbehörden hakt es.
  • Und drittens müssen andere geldwäscherelevante Bereiche außerhalb des Banken- und Finanzsektors stärker in die Pflicht genommen werden. Insbesondere im Immobiliensektor und bei anderen Geschäften mit hohem Bargeldaustausch kommt es immer wieder zu Geldwäschefällen. Trotzdem kommen aus diesen Branchen bisher kaum Verdachtsmeldungen. Hier besteht Nachholbedarf.

Wenn die Bundesregierung an diesen Stellschrauben ansetzt, hat sie gute Chancen, dass der Ruf von Deutschland als Geldwäsche-Paradies sich nicht verfestigt.
 

Daniel Fischer ist Experte für Politik- und Regierungsbeziehungen beim Genossenschaftsverband Bayern.

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