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Mittelstandsfinanzierung nicht gefährden

Härtere Eigenmittelanforderungen im Mengengeschäft würden die Mittelstandsfinanzierung durch kleine Banken massiv einschränken. Das haben GVB-Präsident Jürgen Gros und GVB-Volkswirtin Angelika Hösl-Sachs in einem Gastbeitrag in der „Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen“ (ZfgK) deutlich gemacht. Berechnungen des Verbands zeigen: Ein härter als bisher gefasstes Granularitätskriterium würde insbesondere kleine Banken treffen. Sie müssten für ein und denselben Kredit ein höheres Risikogewicht ansetzen und damit deutlich mehr Eigenkapital hinterlegen als größere Banken. Das wäre im harten Konditionen-Wettbewerb ein erheblicher Nachteil und würde zudem die Verfügbarkeit von Krediten für den Mittelstand einschränken. Im Interesse kleiner Banken und des Mittelstands sollte an den derzeitigen Regeln zur Granularität festgehalten werden. Die aktuelle pragmatische Regelung habe sich in der Praxis bewährt, stehe nun aber trotzdem auf der Kippe, kritisieren Gros und Hösl-Sachs.

Gros trifft Wirtschaftsstaatssekretär Weigert

GVB-Präsident Jürgen Gros hat sich mit dem Staatssekretär im bayerischen Wirtschaftsministerium, Roland Weigert, über die umstrittenen Pläne für eine EU-Einlagensicherung ausgetauscht.

Deutschland dürfe sich nicht auf faule Kompromisse einlassen. Angesichts der erhöhten Risiken in den Bankensektoren einiger Euroländer müsse weiterhin gelten: Risikoabbau vor Risikoteilung. Ansonsten käme die EU-Einlagensicherung einem Transfermechanismus gleich, bei dem solide und leistungsfähige Systeme wie die deutsche Institutssicherung für die Bankrisiken in anderen Ländern haften.

Ein Diskussionspapier des Bundesfinanzministeriums sieht zwar Schritte zum Risikoabbau vor. Gros gab jedoch zu bedenken, dass diese Maßnahmen zu kurz greifen: Die Gefahr, dass auf vorschnelle Zugeständnisse bei der Risikoteilung keine angemessener Risikoabbau folge, werde verkannt. Anlass für den Austausch war eine Gesprächsrunde der Finanzplatz München Initiative (fpmi) mit der Spitze des Wirtschaftsministeriums.

Nachhaltigkeitspläne bevormunden Anleger

Der GVB und die Finanzplatz München Initiative (fpmi) kritisieren, dass die Europäische Union Nachhaltigkeit zu einem entscheidenden Kriterium für Investitionen machen will. Laut dem EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen sollen sich Kredit- und Anlageentscheidungen künftig an ökologischen und sozialen Aspekten sowie guter Unternehmensführung orientieren. „Ein nachhaltiges Finanzwesen baut auf Freiwilligkeit auf“, wird GVB-Präsident Jürgen Gros dazu in der „Süddeutschen Zeitung“ zitiert. „Anleger sollten auch künftig eigenverantwortlich und selbstbestimmt entscheiden können, in welche Projekte ihr Geld fließt.“

Ein staatlicher Eingriff mit Lenkungswirkung sei nicht notwendig: Ein verpflichtender Standard, der Investitionen in nachhaltige Produkte bevorzugt, bevormunde die Anleger, wird Gros wiedergegeben. Wer in nachhaltige Anlagen investieren wolle, habe schon jetzt ein umfangreiches und wachsendes Angebot zur Verfügung. Dem GVB sei wichtig, dass sich Regulierung auf Funktionsfähigkeit und Stabilität des Finanzsystems konzentriert.

Landtag positioniert sich zu Nachhaltigkeitsplänen

Mehr Nachhaltigkeit in der Wirtschaft – dazu soll der EU-Finanzsektor beitragen. Ein umfassendes Maßnahmenpaket für ein „nachhaltiges Finanzwesen“ wird derzeit in Brüssel diskutiert. Jetzt hat auch der Landtag Position bezogen: In einem Beschluss fordern die bayerischen Parlamentarier, die europäischen Vorhaben mit Blick auf die mittelständische Wirtschaft zu gestalten.

Die Abgeordneten zeigten sich besorgt, dass ein nachhaltiges Finanzwesen zu Einschränkungen in der mittelständischen Kreditfinanzierung führen könnte. Außerdem befürchten sie, dass die Bürokratie für kleine und mittlere Unternehmen zunimmt. Diese Sorgen hatte auch der GVB im Gespräch mit Landtagsabgeordneten zum Ausdruck gebracht. Der Beschluss des Landtags kommt aus Sicht des Verbands zum richtigen Zeitpunkt: Die EU-Kommission hat in ihrem „Green Deal“ neue Vorhaben für ein grünes Finanzwesen angekündigt.

GVB begrüßt Pläne zur Entlastung der Sparer

Die Staatsregierung will den durch die niedrigen Zinsen geplagten Sparern helfen. In einer Bundesratsinitiative fordert sie, die Weitergabe von Negativzinsen an Bankkunden einzuschränken. Dieser Vorstoß ist aus Sicht des GVB nicht zielführend: In einer Marktwirtschaft sind Eingriffe in die Preisgestaltung grundsätzlich kritisch zu sehen.

Aus Sicht des Verbands muss es Banken – wie jedem anderen Unternehmen – möglich sein, betriebswirtschaftlich sinnvoll zu wirtschaften. Das schließt die Möglichkeit ein, mit Negativzinsen gegenüber (Neu-)Kunden ein Signal zu setzen, dass deren Einlagen Kosten verursachen würden. Für Erfolg versprechender hält der GVB die ebenfalls von Bayern in den Bundesrat eingebrachten Pläne zur steuerlichen Entlastung der Sparer. Unter anderem sollen der Sparer-Pauschalbetrag angehoben und Aktien im Privatvermögen wieder steuerfrei veräußert werden können.

Meldepflichten: EU-Abgeordneter greift Impuls auf

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) will die Entlastung kleiner Banken von überbordenden Meldepflichten auf die lange Bank schieben. Die Erarbeitung einer dazu von den Gesetzgebern angeforderten Studie zögert die Behörde hinaus. Darauf hat der GVB den Europaabgeordneten Sven Giegold aufmerksam gemacht.

Das EU-Parlament arbeitet derzeit an seiner Stellungnahme zur Haushaltsführung der EBA. Die jährliche Entlastung bietet den Abgeordneten die Möglichkeit, Rückmeldung zur Arbeit der Bankenaufsicht zu geben. Der Grünen-Abgeordnete fordert nun, die EBA solle die Studie fristgerecht vorlegen. Über den entsprechenden Antrag stimmt der zuständige Parlamentsausschuss für Wirtschaft und Währung demnächst ab.

EU-Einlagensicherung: Freie Wähler teilen GVB-Kritik

Die Freien Wähler im Landtag kritisieren die Überlegungen des Bundesfinanzministeriums zur EU-Einlagensicherung. Demnach sollen im Krisenfall die Sicherungssysteme von deutschen Genossenschaftsbanken, Sparkassen und Geschäftsbanken füreinander haften. Diese gegenseitige Haftung ist Teil der Pläne für eine europäische Einlagensicherung, die Bundesfinanzminister Olaf Scholz im November präsentierte.

Eine Verschränkung der deutschen Systeme hätte zur Folge, dass die Institutssicherung der Volksbanken und Raiffeisenbanken für die Schieflage einer deutschen Großbank einstehen müsste. Dass sich nun die Freien Wähler in einem Dringlichkeitsantrag gegen eine Mithaftung positionieren, begrüßt der GVB ausdrücklich. Der Antrag wird im nächsten Schritt von den Fachpolitikern des Landtags beraten.

Bürokratieabbau im Finanzwesen weiterbringen

Wie kann der Bürokratieabbau im Finanzwesen vorangetrieben werden? Diese Frage stand im Zentrum des zweiten „Runden Tischs Bürokratieabbau im Finanzwesen“. Neben dem GVB nahmen daran weitere Vertreter der bayerischen Kreditwirtschaft und der Fachministerien teil. Das Zwischenfazit: Die Teilnehmer waren sich einig, dass es bereits punktuelle Verbesserungen gibt. Es müssten jedoch weitere Entlastungen folgen.

Der GVB regte insbesondere an, die Vorgaben für den finanziellen Verbraucherschutz umfassend zu überarbeiten. Auch bei Melde-, Offenlegungs- und Vergütungsanforderungen sollten kleinere Banken entlastet werden. Die Bankenverbände forderten zudem verhältnismäßige Vorgaben für ein nachhaltiges Finanzwesen, die die mittelständisch geprägte Realwirtschaft in Deutschland unterstützen.

Initiiert wurde die Runde vom bayerischen Beauftragten für Bürokratieabbau, dem Landtagsabgeordneten Walter Nussel. Schon im Februar hatte es einen ersten Austausch gegeben, bei dem die Verbände konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau unterbreitet hatten. In „Profil“ 01/2019 sprach Nussel über Bürokratieabbau und überzogenen Verbraucherschutz im Finanzdienstleistungssektor.


Christoph Spöckner ist stellvertretender Pressesprecher des Genossenschaftsverbands Bayern.
Christoph Schroeter ist Chefvolkswirt des Genossenschaftsverbands Bayern.

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